Taxifahrer verursacht angetrunken Unfall: Der Führerschein ist für zwölf Monate weg

Einspruch hatte ein langjähriger Taxifahrer gegen einen Strafbefehl eingelegt, der ihn wegen mehrerer Straßenverkehrsdelikte ereilt hatte. Denn die darin auferlegten Vorgaben erachtete er wie sein Anwalt als zu hoch.
Doch in der Verhandlung vor Richter Wolfgang Voit am Chamer Amtsgericht wurden all seine Einwände vom Staatsanwalt und dem Richter auseinandergefieselt, so dass der Verteidiger einsah, dass ein Urteil wohl schlimmer ausgehen würde als die im Strafbefehl vorgesehenen Auflagen.
So zogen er und sein Mandant den Einspruch zurück, und auch der Staatsanwalt stimmte dem zu, da der Angeklagte nach einem leichten Schlaganfall im Krankenstand ist und nur vom Krankengeld lebt.
Es war im Juli des Vorjahres, als der Taxifahrer auf einer Straße im Süden Chams stark angetrunken mit einem Pkw unterwegs war. Dabei konnte er offenbar seine Spur nicht halten und schrammte ein entgegenkommendes Fahrzeug und eine Leitplanke, so dass ein Gesamtschaden von über 9000 Euro entstand. Und obwohl ein Mitinsasse in seinem Wagen ihn darauf aufmerksam mache, dass er doch anhalten solle, weil ja ein Unfall passiert sei, fuhr der Angeklagte weiter und konnte erst später gestellt werden.
Vom Unfallort geflüchtet
So hatte er sich der Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Pkw trotz der vorsätzlichen Trunkenheit, der massiven Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht.
Eine Geldstrafe sowie eine Sperre der Fahrerlaubnis von zwölf Monaten waren die Folgen, und die wurden dem Fahrer im Strafbefehl mitgeteilt. Der setzte sich darauf an seinen Schreibtisch und verfasste einen Einspruchsbrief, den er dem Gericht zusandte. Einen Tag später kam dort auch ein Schreiben des Anwalts an. Das habe ihn verwundert, so Richter Voit. Denn den persönlichen Brief habe er so interpretiert, als ob der Unfallfahrer nur die Rechtsfolgen, also Geldbuße und Führerscheinsperre, verringern wollte. Doch das Schreiben des Anwalts habe einen Gesamteinspruch gegen die Strafen suggeriert.
Nach einem kurzen Gespräch mit seinem Mandanten beschränkten die beiden ihren Einspruch auf die Rechtsfolgen, was auch der Staatsanwalt akzeptierte. Doch dann rechnete ihnen der Richter vor, dass bei den massiven Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung die angesetzten Strafen eh schon am unteren Rand des gesetzlich Möglichen seien.
Er sehe ja, dass der Angeklagte momentan nicht das gewohnte und im Strafbefehl zugrunde gelegte Einkommen hat, aber die angeführten Schulden – der Taxifahrer hatte für seine Beteiligung an einem Unternehmen eines Bekannten einen Kredit aufgenommen, an dem er noch zu knabbern hat, nachdem die Firma nicht auf die Beine kam und er also kein Geld zurück bekam – seien in diesem Fall nicht anrechenbar.
Richter: Billiger wird es nicht
So legte Richter Voit dem Angeklagten und seinem Verteidiger nahe, den Einspruch gänzlich zurückzuziehen, billiger werde es bei einem Urteil sicher nicht. Und auch die Sperre der Fahrerlaubnis von zwölf Monaten, die der Anwalt gerne kürzer gesehen hätte, damit sein Mandant danach wieder als Taxifahrer arbeiten könnte, sei bei den gezeigten Vergehen nicht reduzierbar.
Der Hinweis war deutlich genug, der Strafbefehl wurde akzeptiert und ist damit rechtskräftig.