Sechs Jahre Haft und klare Ansagen für Heroin-Dealer (44) aus Regensburg

Von André Baumgarten · 19. Dezember 2024 um 11:00

Urteil des Landgerichts gerät zur Abrechnung: Ein 44-Jähriger legt nach seinem Geständnis einen mehr als zweifelhaften Auftritt vor Gericht hin. Das letzte Wort des Mannes zerpflückte der Richter in allen Details.

Zweieinhalb Kilo Heroin lagerte ein Pärchen in Regensburg in Tupperdöschen im Schreibtisch. Daneben ein liebevoll gebastelter Ständer mit Tütchen zum Verpacken für den Verkauf des Rauschgifts. Aufgeflogen waren der bis dato unbescholtene 44-Jährige und seine Freundin nach einem Deal. Den hatten Zivilpolizisten auf einem versteckt gelegenen Parkplatz in der Uhlandstraße beobachtet und zugegriffen. Vom Gericht gab es nun die Quittung: Sechs Jahre Haft für ihn, zweieinhalb für die 34-Jährige. Und einige sehr deutliche Worte für den bis zuletzt äußerst uneinsichtigen Heroin-Dealer.

Beim Prozessauftakt Ende Oktober hatte sich der Angeklagte noch herausgeputzt. In Jeans, schwarzem Pulli und weißem Kragenhemd, das unten leger nicht im Bund steckte. Bei der Urteilsverkündung am Dienstag dagegen trug der 44-Jährige Häftlingskleidung. Fast so, als würde er ahnen, was ihn erwartet, und wohl noch einige Zeit kleiden wird. Die achte Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Oliver Wagner hatte ein ordentliches Päckchen mit sechs Jahren geschnürt – trotz eines mehr als zweifelhaften Auftritts beim letzten Wort des Angeklagten, der von Anfang an alle Schuld auf sich genommen und auch gestanden hatte.

Letzte Worte voller „Zynismus und Lebensverachtung“

Mit der vom Landgericht früh in den Raum gestellten Strafhöhe schien sich der Mann aus Regensburg auch nach mehreren Prozesstagen gar nicht anfreunden zu können. Das brach sich im letzten Wort, das jedem Angeklagten vor Gericht zusteht, dann offenbar Bahn. Was der 44-Jährige dabei von sich gab, schien die Richter wenig amüsiert zu haben. Gemessen an der Begründung des Urteils, wofür Richter Wagner 20 Minuten benötigte, glichen die darauffolgenden gut 35 Minuten fast einer Abrechnung, die wohl nötig gewesen sein dürfte. Vieles von dem, was der Mann dabei sagte, war „an Zynismus und Lebensverachtung anderer Menschen kaum noch zu überbieten“, sagte Wagner.

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Der Angeklagte hatte unter anderem damit für eine mildere Strafe argumentiert, dass er „auf eigenes Risiko“ gedealt und keine Gewinnabsicht dahinter gesteckt habe. Ein Widerspruch in sich, wie das Gericht befand, da der 44-Jährige selbst eingeräumt hatte, mit dem Verkauf den eigenen Konsum und den seiner durch ihn heroinabhängig gewordenen Freundin finanzieren zu wollen.

Mehr noch: Dass er nie an Schulen oder Spielplätzen, sondern ausschließlich an wohl gut situierte Abnehmer (er sprach selbst von „hoch respektierten Mitgliedern“ der Stadtgesellschaft) verkauft habe, und aus seiner Sicht noch viel schlimmere Konstellationen möglich gewesen wären, dürfe nicht zu seinen Gunsten gewertet werden, wie Wagner erklärte. Aus der Argumentation des Angeklagten lasse sich schließen, dass szenetypisches Klientel am Bahnhof aus dessen Sicht wohl weniger schützenswert sei. Dem sei jedoch nicht so. Der 44-Jährige könne froh sein, nicht acht oder mehr Jahre absitzen zu müssen.

„Sie sollten sich ganz schnell, auch zu ihrem eigenen Schutz, ein Ticket für den Zug in Richtung Realität kaufen.“

Oliver Wagner, Vorsitzender Richter

Beschwert hatte sich der Mann zudem darüber, zwischen Verbrechern inhaftiert zu sein, die wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung einsäßen. Er selbst wäre kein typischer Dealer. Das quittierte Richter Wagner trocken: „Die Männer links und rechts von ihnen hätten viel mehr Grund, sich zu beschweren, dass sie neben ihnen sitzen.“ Trotz alledem habe man sich an das in Aussicht gestellte Strafmaß gehalten. „Wir sind fair, trotz ihres katastrophalen Schlussauftritts.“

Mitangeklagte kommt wohl noch vor Weihnachten frei

Neben der Strafe ordnete das Gericht eine Entzugstherapie für die beiden Angeklagten an. Dem Mann stehen bis dahin jedoch noch mindestens eineinhalb Jahre Vorwegvollzug in einer JVA davor. Die 34-Jährige wird die Therapie womöglich sogar ambulant machen können. Sie hatte es in U-Haft geschafft, die Drogenersatzmittel vollständig abzusetzen. Ihr steht wohl eine Entlassung noch vor dem Weihnachtsfest in Aussicht.

Heftig diskutierte der 44-Jährige (2.v.l.) noch vor dem Urteil mit seinen Verteidiger. Foto: Baumgarten