Klage gegen Stadt Schwandorf: Betreiber wehren sich gegen Zwangsschließung ihres Lokals

Von Mittelbayerische Zeitung · 4. Dezember 2024 um 19:00

Die Betreiber einer Gaststätte im Stadtgebiet von Schwandorf gehen gegen die verordnete Zwangsschließung ihres Lokals vor. Inzwischen liegt der Fall beim Verwaltungsgericht (VG) Regensburg.

Wie berichtet, war vor mehreren Wochen bekannt geworden, dass die Stadt per Bescheid vom 22. Oktober die Erlaubnis zum Betrieb der Gaststätte widerrufen hatte. Dies kommt einer Gewerbeuntersagung gleich. Der Schritt sei vor allem aus Gründen der Unzuverlässigkeit erfolgt, hieß es damals aus Behördenkreisen. Aber auch Hygienemängel in dem Betrieb sollen in den Entscheidungsprozess miteingeflossen sein.

Bei dem betroffenen Lokal in Schwandorf wurden Hygienemängel festgestellt

Letztere wurden im Juni diesen Jahres bei einer Kontrolle von Polizei, Lebensmittelkontrolleuren und Ordnungsamt festgestellt. Dabei seien laut einem Bericht der Polizeiinspektion Schwandorf vom 21. Juni „erhebliche Hygienemängel sowie Verstöße nach dem Gaststätten- und Jugendschutzrecht“ festgestellt worden.

Ferner sei man laut Landratsamt im Trockenlager der Gaststätte auf einen Mäusebefall gestoßen. Es hätten unhygienische Zustände geherrscht, hieß es damals. Nachdem die Betreiber nachgebessert hatten und eine weitere Kontrolle ohne Beanstandungen blieb, konnte der Betrieb im gewohnten Umfang weitergehen.

Inzwischen hat die Gaststätte aber wieder geschlossen. Der Grund ist eben jene Gewerbeuntersagung durch die Stadt Schwandorf.

Dagegen gehen die Restaurantbetreiber nun vor. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigte, sei am 19. November sowohl eine Klage gegen den Bescheid erhoben als auch ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt worden. Der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb der Gaststätte war nämlich von der Stadt für sofort vollziehbar erklärt worden. Über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung soll zeitnah entschieden werden, so die Gerichtssprecherin. Dazu werde noch auf eine Stellungnahme der Antragsgegnerin, also der Stadt Schwandorf, gewartet.

Zudem müssten bis zum 6. Dezember dem Gericht noch Akten vorgelegt werden. „Wann genau mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann aber nicht prognostiziert werden“, erklärte die Sprecherin.

Der Verfahrensausgang ist noch völlig offen

Laut Auskunft des Gerichts würden die Betreiber der Gaststätte in der Klage- und Antragsbegründung vorbringen, dass die Argumente der Stadt nicht geeignet seien, den Widerruf der Gaststättenerlaubnis zu rechtfertigen. „Außerdem stützt sich die Begründung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz darauf, dass ein Sofortvollzug bei einer Gewerbeuntersagung nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden dürfe und diese lägen nach Auffassung der Antragstellerin nicht vor“, teilte die Pressesprecherin weiter mit. Ferner würden die Betreiber argumentieren, dass durch den Weiterbetrieb bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache keine Gefährdung wichtiger Gemeinschaftsgüter eintrete.

Nun sind die Richter am Zug. Sollten sie, wie beantragt, die aufschiebende Wirkung wieder herstellen, darf die betroffene Gaststätte „bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache weiter betrieben werden“.

Die Schwandorfer Stadtverwaltung bestätigte ebenfalls, dass gegen ihren Bescheid Rechtsmittel eingelegt worden sind. „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, sind genauere Angaben nicht möglich“, teilte die städtische Pressestelle mit. Die Gaststätte sei aber weiterhin geschlossen.

Auch Christof Hubmann, der Rechtsanwalt der Gaststättenbetreiber, bestätigte den Gang vor das Verwaltungsgericht. Man hoffe auf eine baldige Entscheidung – „am besten noch vor Weihnachten“.