Endgültig: Stadt Schwandorf schließt eine Gaststätte – Gewerbe nach Mängeln untersagt

Von Mittelbayerische Zeitung · 25. Oktober 2024 um 19:00

Eine Gaststätte im Schwandorfer Stadtgebiet hat weiter mit den Behörden zu tun. Erst im Juni musste das Lokal nach einem Schädlingsbefall handeln. Nun zückt die Stadt ein noch schärferes Schwert und hat das Gewerbe ganz untersagt.

Wie berichtet, geriet die Gaststätte spätestens im vergangenen Sommer in den Fokus verschiedener Behörden. Die Betreiber hatten am 20. Juni Besuch von Polizei, Lebensmittelkontrolleuren und Ordnungsamt bekommen. Bei der Kontrolle seien laut einem Bericht der Polizeiinspektion Schwandorf vom 21. Juni „erhebliche Hygienemängel sowie Verstöße nach dem Gaststätten- und Jugendschutzrecht“ festgestellt worden.

Keine Schädlinge im Essen

Ferner sei man laut Landratsamt im Trockenlager der Gaststätte auf einen Mäusebefall gestoßen. Es hätten unhygienische Zustände geherrscht, hieß es damals. Nachdem die Betreiber nachgebessert hatten und eine weitere Kontrolle ohne Beanstandungen blieb, konnte der Betrieb im gewohnten Umfang weitergehen. Der Rechtsanwalt der Betreiber erklärte damals nach Bekanntwerden der Umstände, dass man ausschließen könne, „dass Mäusekot oder andere Schädlinge in das Essen der bewirteten Gäste gelangten“.

Der Betrieb lief nach den Vorkommnissen wieder an, von den Problemen war nichts mehr festzustellen. Und auch die positive Mundpropaganda setzte wieder ein. Im Internet findet sich beispielsweise eine Bewertung, die das gute Essen und die freundlichen Bedienungen in dem Lokal hervorhebt.

Doch die Gäste des Betriebs müssen sich bald eventuell nach einer Alternative umschauen. Der städtische Pressesprecher Andreas Hofmeister teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit, dass die Verwaltung gegen eine Gaststätte in Schwandorf eine Gewerbeuntersagung erlassen habe. „Weitere Angaben sind aus datenschutzrechtlichen Gründen vonseiten der Stadt nicht möglich“, so Hofmeister.

Laut MZ-Informationen handelt es sich bei der betroffenen Gaststätte um dasselbe Lokal im Stadtgebiet, das sich im Juni mit den unhygienischen Zuständen konfrontiert sah.

Aus Behördenkreisen war zu erfahren, dass die zuständigen Stellen den Betrieb schon länger im Visier hatten. Der nun erfolgte Bescheid zur Gewerbeuntersagung sei aus Gründen der Unzuverlässigkeit ergangen, hieß es. Auch die im Juni kritisierten Hygienemängel wären in den Entscheidungsprozess eingeflossen.

Festnahme im Umfeld der betroffenen Gaststätte

Den Betreibern sei noch eine Kulanzzeit von mehreren Wochen eingeräumt worden. In dieser Zeit könnten sie noch vorhandene Speisen und Getränke verkaufen. Die Kulanzzeit läuft aber noch in diesem Jahr ab, hieß es weiter. Sollten nach Ablauf der Frist dennoch in dem Betrieb Gäste bewirtet werden, seien Zwangsmittel denkbar. Dabei könnte es sich beispielsweise auch um eine Versiegelung der Gaststätte handeln. Selbstverständlich könnten die Inhaber des Lokals Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen.

Doch das ist noch nicht alles. Ferner wurde bekannt, dass es im Umfeld der betroffenen Gaststätte zuletzt eine Festnahme gegeben haben soll. Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass man gegen einen Schwandorfer wegen Betrugs ermittle. Der Mann sei nach der Festnahme einem Haftrichter vorgeführt worden. Dieser habe einen Haftbefehl erlassen, weil Fluchtgefahr bestehe.

Die Betreiber der betroffenen Gaststätte waren auf Anfrage der MZ indes nicht erreichbar.