Beschuldigter Arzt der Sana Kliniken Cham rechtfertigt Eingriff, zieht aber Einspruch zurück

Es wurde ein harter Gang für den Arzt der Sana Kliniken. „Fahrlässige Körperverletzung“ wurde ihm zur Last gelegt, nachdem er einer Senioren den Zwölffingerdarm perforiert hatte. In der Folge verstarb die alte Dame. Gegen den Strafbefehl über 120 Tagessätze zu 150 Euro hatte der Arzt Einspruch eingelegt.
So kam es zu einem zweistündigen Verhandlung vor Amtsrichterin Birgit Fischer. Auch sie hatte es an diesem Tag gemeinsam mit ihrer Protokollantin hart: Der Arzt setzte sich mit zwei Gutachtern auseinander. Fachsprache über weite Strecken: Latein. „Gibt es das auch auf Deutsch?“, musste die Richterin schließlich eingreifen.
Riss der Informationskette
Das brachte etwas mehr Licht ins Dunkel: Die Patientin war ursprünglich in der Neurologie aufgenommen worden, weil der Verdacht auf Schlaganfall bestand. Sie klagte jedoch auch über Bauchschmerzen. Um diese abzuklären, wurde die Patientin an den beschuldigten Arzt überwiesen. Der entschied sich für eine Darmspiegelung als Untersuchungsmethode.
Darüber kam es zu einer ersten Diskussion mit den Gutachtern, die Rechtsanwalt Michael Haizmann etwas zu kreuzverhörartig erschien. „Das ist Aufgabe des Staatsanwalts. Sie stehen kurz vor einem Befangenheitsantrag“, fuhr er dem Gutachter in die Parade. Richterin Fischer fand die Fragen jedoch zielführend und ließ sie zu.
Stabil, aber stark vorerkrankt
Die Patientin habe sehr viele Vorerkrankungen aufgelistet, so der Gutachter. Deswegen sei sie als multimorbid einzustufen. Weshalb sei dann zu einer recht weitgehenden, invasiven Diagnosemethode wie einer Spiegelung gegriffen worden, so seine Frage. Der Arzt rechtfertigte sich mit den Ergebnissen seiner Untersuchung, die im Protokoll festgehalten waren: „Die Frau war in allen Bereichen stabil.“
Er verteidigte auch, dass eine Ärztin die Aufklärungsgespräche mit Sohn und Mutter durchgeführt hatte, die nur ein Jahr zum Praktikum in der Klinik gewesen sei: „Das ist üblich, dass das nicht der behandelnde Arzt macht!“ Er habe das Protokoll gelesen und finde die Eintragungen dort sehr fundiert. Handschriftlich sei dort notiert, dass die Patientin auch über die Risiken aufgeklärt worden sei, unter anderem über die Möglichkeit der Perforation des Darms.
Tausende Male ohne Komplikation
Genau dazu kam es in der Folge. „Ich habe das in den letzten sechs Jahren einige Tausend Mal gemacht und es ist nie zu Komplikationen gekommen. Es ist extrem bedauerlich, dass mir das passiert ist“, so der Arzt. Die Perforation sei mit einem Zentimeter so klein gewesen, dass sie bei der Spiegelung selbst kaum zu erkennen gewesen sei. Eine Nachuntersuchung mit höherem Erkennungswert sei aber unüblich, wenn keine Komplikationen vorlägen. „Die Patientin ist aufgewacht und hatte keinerlei Probleme“, schilderte er. Eine solche Perforation des Darms sei bei dieser Größe kaum erkennbar. Erst ab zwei bis drei Zentimeter könne man es nicht mehr übersehen, so der Arzt.
Der Tod der Patientin
Doch dann passierte etwas, worüber sich alle Prozessbeteiligten einig waren, dass es nie hätte passieren dürfen: Die Informationskette riss. Der Arzt überstellte die Patientin wieder in die Neurologie mit dem üblichen Hinweis, ihn zu informieren, wenn es Probleme gebe. „Das ist ein ganz normaler Vorgang und passiert eigentlich immer. Diesmal nicht“, so der Arzt. Die Folgen erwiesen sich als fatal. Der Beklagte beendete seinen Dienst um 16 Uhr. Erst am folgenden Tag erfuhr er, was sich dann abspielte: Die Patientin klagte über Schmerzen. Sie erhielt von den Schwestern zunächst Medikamente und dann Infusionen. Gegen Abend erbrach sie. Um Mitternacht wurde sie notoperiert. Die Diagnose: Peritonitis – eine Bauchfellentzündung, die bakteriell verursacht wird, wenn der Darm perforiert wird und Inhalt in den Bauch austritt. Die Frau verstarb auf der Palliativ-Station.
„Nach dem Riss der Informationskette ist meinem Mandanten nichts mehr anzulasten“, so Anwalt Haizmann. Außerdem sei aufgrund der vielen Vorerkrankungen letztlich nicht zweifelsfrei klar, was die genaue Todesursache gewesen sei. Der beklagte Arzt rechtfertigte auch die Untersuchungsmethode. Sie sei aufgrund des stabilen Zustands und der geltenden Leitlinien ausgewählt und richtig gewesen. Den Fehler bei der Untersuchung bedauere er sehr, aber er habe auch keine Gelegenheit mehr gehabt, etwas zu richten, weil er von den Komplikationen erst erfahren habe, als es zu spät gewesen sei.
Als Zeuge wurde der Sohn der Verstorbenen gehört. Er erinnerte sich daran, dass er zwei Mal mit seiner Mutter telefoniert habe: „Sie hat am Nachmittag und am Abend über zunehmende Schmerzen geklagt und berichtet, dass sie lediglich von den Schwestern Medikamente bekommen habe. Dann habe ich als Nächstes von der Notoperation gehört“, so der Zeuge.
Ende nach Rechtsgespräch
Letztlich bat Rechtsanwalt Haizmann Richterin Fischer um ein Rechtsgespräch. Das dauerte eine knappe Viertelstunde und anschließend wurden alle Prozessbeteiligten entlassen. Auf Nachfrage erläuterte die Richterin, dass der Beschuldigte und sein Anwalt den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen und die 120 Tagessätze zu je 50 Euro akzeptiert hätten.
Rechtsanwalt Michael Haizmann begründete die Rücknahme mit der Gefahr, dass der Strafbefehl bei einem Urteil möglicherweise höher ausgefallen wäre. Offensichtlich sah Haizmann die Gefahr, dass das Gericht sich der Auffassung anschließen könnte, dass der Arzt aufgrund der zahlreichen Vordiagnosen eine weniger belastende Diagnose-Untersuchung durchführen hätte sollen und der Verzicht auf eine eingehendere Nachuntersuchung nach dem Eingriff nicht richtig gewesen war. „Deswegen haben wir uns entscheiden, den Einspruch zurückzuziehen“, so der Anwalt. „Auch wenn es schwergefallen ist.“