Verwunderung über neues Verbot: Waren Waffen am Bahnhof in Regensburg etwa erlaubt?

Von Philip Hell · 27. November 2024 um 12:00

Die Verwunderung war durchaus groß: Am Freitag teilte die Bundespolizei mit, dass ab Montag Waffen aller Art mittels einer Allgemeinverfügung am Bahnhof in Regensburg verboten sind. Ob Pistolen, Messer und Co. vorher erlaubt gewesen seien, fragten sich manche. Die MZ hat bei der Bundespolizei nachgehakt – und festgestellt: Es gibt auch Ausnahmen.

Sprecherin Sylvia Hieninger stellt klar: „Auch außerhalb der Allgemeinverfügung sind Gegenstände nach dem Waffengesetz verboten.“ Von der Allgemeinverfügung erfasst sind allerdings auch alle anderen Gegenstände, die zu erheblichen Verletzungen führen können.

Waffenverbot am Bahnhof in Regensburg: Diese Regeln gelten im Detail

Als Beispiele führt Hieninger Feuerwaffen aller Art (auch Nachbildungen), Feuerwerkskörper, spitze oder scharfe Gegenstände (zum Beispiel Teppichmesser), Hackwerkzeuge (zum Beispiel Äxte) und Gegenstände, die als Schlagwerkzeuge eingesetzt werden können. Das sind beispielsweise Baseballschläger oder Brecheisen.

Nur: Was bringt die Allgemeinverfügung der Bundespolizei konkret? Hieninger schildert einen Beispielfall von Dienstagvormittag. Da stellten Beamte auf Gleis 1 bei einem Tschechen ein Messer mit einer Klingenlänge von acht Zentimeter sicher. „Der Mann hatte unmittelbaren Zugriff auf das Messer, weil es an der Trageschlaufe seines Rucksackes befestigt war“, sagt Hieninger. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Das Mitführen dieses Messers war der Polizeisprecherin zufolge nicht vom gesetzlichen Waffenverbot erfasst, stellte allerdings einen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung dar. Die Beamten drohten dem Mann mit einem Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro.

Waffenverbot am Bahnhof in Regensburg: Diese Ausnahmen gelten

Übrigens: Komplett verboten sind Waffen trotz der Allgemeinverfügung nicht. „Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer oder Werkzeuge mitführen, wenn diese zur Erfüllung eines konkreten Auftrages benötigt werden“, erklärt Hieninger. Das gelte freilich auch für Beschäftigte von Gastronomieunternehmen.

Moment mal: Was ist eigentlich, wenn jemand seinem kochbegeisterten Angehörigen ein Messer zu Weihnachten schenken möchte – blöderweise aber mit dem Zug fahren muss? In der Regel sollte das trotz Waffenverbots kein Problem sein, sagt Hieninger: „Ein Mitführen im Sinne der Allgemeinverfügung liegt vor, wenn die Möglichkeit eines jederzeitigen unmittelbaren Zugriffs am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche gegeben ist.“ Das war zum Beispiel beim vorher genannten Tschechen mit dem Messer am Rucksack so. Hieninger weiter: „Ein unmittelbarer Zugriff ist in der Regel nicht anzunehmen, wenn ein gefährlicher Gegenstand in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.“ Heißt: Wer das scharfe Geschenk in seine Tasche packt, braucht keine Strafe fürchten. Die ist übrigens empfindlich: Wer gegen das Waffenverbot verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 25 000 Euro fürchten.

Messer und Co. am Regensburger Bahnhof: Waffenverbot gilt bis Weihnachten

Kann man die Allgemeinverfügung eigentlich verlängern? Bundespolizistin Hieninger sagt, dass es dafür entsprechende Rahmenbedingungen brauche. Diese seien derzeit gegeben. Vor Weihnachten sei der Bahnhof stärker frequentiert – auch wegen der Christkindlmärkte. Dort werde mehr Alkohol getrunken. Diese Gemengelage bewirke womöglich eine steigende Gewaltkriminalität. Gefährliche Gegenstände trügen mitunter zu einer Eskalation bei, daher das Verbot. An Heiligabend um 6 Uhr morgens endet das Waffenverbot am Bahnhof. Waffen bleiben aber weiter verboten.