Streit um seine Bezüge: Ex-Spitzenbeamter verklagt die Stadt Regensburg

Von Philip Hell · 26. November 2024 um 19:00

Zwei Jahrzehnte wirkte Klemens Unger als Kulturreferent der Stadt Regensburg. In diese Zeit fallen einige Errungenschaften. 2006 wurde die Altstadt mitsamt Stadtamhof in die Welterbe-Liste der Unesco aufgenommen. 2019 eröffnete das Haus der Bayerischen Geschichte, kurz danach ging Unger in den Ruhestand. Nun, fünf Jahre später, klagte er vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt.

Grundsätzlich ging es bei der gestrigen Sitzung um die Versorgungsbezüge des ehemaligen Spitzenbeamten. Aus seiner Zeit beim Tourismusverband Ostbayern in den 80er- und 90er-Jahren erhält Unger nämlich Ruhestandsbezüge in Höhe von etwa 600 Euro im Monat. Diese verrechnete die Stadt bislang mit dem Pensionsanspruch aus seiner Zeit als Kulturreferent. Als ehemaliger Beamter bekommt Unger ein Ruhegehalt von etwa 70 Prozent seiner Bezüge im Amt. Die Pension aus seiner Zeit bei der Stadt und der Rentenanspruch aus der Zeit beim Tourismusverband übersteigen allerdings diese Grenze – also kappte die Stadt einen Teil der Zahlungen. Das heißt: Unger bekommt weniger Geld. Dagegen klagte er.

Unterschiedliche Argumente vor dem Verwaltungsgericht Regensburg

Die Stadt argumentiert damit, dass der Tourismusverband damals in eine Versorgungskasse des öffentlichen Dienstes eingezahlt hat. Daher sei die Verrechnung rechtens. Unger und sein Anwalt argumentieren im Grunde genommen damit, dass Unger die Gelder zwar aus einer Kasse des öffentlichen Dienstes bezieht – er selbst sei beim Tourismusverband allerdings kein Beamter des öffentlichen Dienstes gewesen. Ungers Anwalt verwies in der gestrigen Sitzung darauf, dass Formulierungen im Gesetz zu diesem Thema in seinen Augen nicht ganz eindeutig seien. Er betonte: „Ich denke, hier ist keine Seite der Auffassung, dass die andere kompletten Blödsinn macht.“ Man könne beide Seiten logisch begründet vertreten. Die beiden anwesenden Vertreter der Stadt beharrten auf ihrem Standpunkt.

Die Vorsitzende der Verwaltungsgerichtskammer ging auf die Sichtweise des Gerichts ein. Demnach gebe es zu genau diesen Fragen Kommentare – also Erläuterungen von Juristen zu bestimmten Gesetzespassagen. Diese deuteten darauf hin, dass Unger im Unrecht sein könnte. Außerdem gebe es Gerichtsurteile, die in eine ähnliche Richtung wiesen. Zugleich betonte die Richterin: „Ihr Fall ist damit noch nicht entschieden.“ Es handele sich um ein Grundsatzproblem, in welchem man nun eine Entscheidung treffen müsse.

Streit um Pension: Gericht trifft Entscheidung

Nach etwa einer dreiviertel Stunde mündlicher Verhandlung zog sich die Kammer zur Beratung zurück. Diese dauerte etwa zehn Minuten. Die Kammer verkündete, dass die Klage von Unger abgewiesen wird. Nach Auffassung des Gerichts sei es entscheidend, dass die Altersversorgung aus der Zeit beim Tourismusverband den Charakter des öffentlichen Dienstes habe. Es falle nicht ins Gewicht, ob Unger tatsächlich Beamter war.

Der Ex-Kulturreferent trägt die Kosten des Verfahrens. Er hat allerdings auch noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.