Eritreer will Frau und Kinder holen: Regensburger Ausländerbehörde will HIV-Test sehen

Ein Mann aus Eritrea, der in Regensburg lebt und arbeitet, wollte seine Frau und seine beiden Kinder mittels Visum nach Deutschland holen. Dazu müssen die Verwandten zur Botschaft. Doch jetzt bekam der Mann eine Mail von der Stadt: Als Beweis für eine Hochzeit sollte das Paar Videos und Fotos vorlegen – und einen HIV-Test. Ein Vertreter der Aidsberatungsstelle ist empört.
HIV ist schambesetzt. Die Gesellschaft ging einen weiten Weg: Von der einst tödlichen Schwulenseuche zu einer Krankheit, die keine Strafe Gottes, sondern eine Infektion mit einem hinterhältigen Virus ist, den man aber gut medikamentös in Schach halten kann. Die Behandlung von HIV-Infektionen ist teuer. Doch der Schutz von Minderheiten muss es einer Gesellschaft wert sein. Umso unheimlicher ist ein Schriftstück, das der Mediengruppe Bayern vorliegt. Eine Mail zeigt, dass das Amt für Integration und Migration von einem Eritreer, der in Regensburg lebt und arbeitet, und seiner Ehefrau neben Hochzeitsvideos als Beleg für eine gültige Ehe einen HIV-Test angefordert hat.
Der Mann möchte über die Deutsche Botschaft in Addis Abeba ein Visum für seine Ehefrau und seine beiden Kinder beantragen. Das zuständige Regensburger Amt forderte den Mann auf, Chat-Protokolle wie etwa WhatsApp-Nachrichten, Videos und Fotos der Hochzeit, aber eben auch einen „HIV-Test, der üblicherweise vor der Eheschließung durchgeführt wird“, vorzulegen.
Der Regensburger Anwalt Philipp Pruy hält das für einen Skandal. Er vertritt die betroffene Familie und traute seinen Augen kaum, als ihm das Schreiben der Ausländerbehörde vorgelegt wurde: „Mir ist nach knapp zehn Jahren Anwaltstätigkeit im Migrationsrecht bundesweit kein einziger Fall bekannt, bei welchem eine Ausländerbehörde für die Erteilung eines Visums einen HIV-Test gefordert hat“, so Pruy.
Anwalt Pruy: „Das wirft durchaus Fragen auf“
Anwalt Pruy ordnet das Schreiben auch rechtlich ein: „Ein solches Vorgehen einer deutschen Behörde ist nicht nur eklatant rechtswidrig und diskriminierend, sondern wirft auch einen faden Schatten auf das Vorgehen der Ausländerbehörde der Stadt Regensburg.“ Ob die Anforderung eines HIV-Tests an der afrikanischen Abstammung seines Mandanten liegt, konnte auch Anwalt Pruy nicht beantworten: „Das wirft durchaus Fragen auf“, so der Anwalt.
Auch der Leiter der Aidsberatungsstelle Oberpfalz, Hans-Peter Dorsch, ist über das Vorgehen der Behörde verwundert. „Das Ausländeramt wollte wohl Belege sammeln, dass die Ehe im Heimatland tatsächlich eingegangen wurde“, so Dorsch. „Da ist das Ausländeramt meiner Meinung nach aber klar über das Ziel hinausgeschossen und diese Forderung sollte auch wieder zurückgenommen werden.“ Dorsch glaubt, dass der städtischen Mitarbeiterin einfach nicht klar war, „dass in der Frage nach einem HIV-Test eine große Diskriminierungs- und Ausgrenzungsdrohung beinhaltet ist“. Zu klären gelte es aber, ob die Mitarbeiterin lediglich den Testnachweis sehen wollte, nicht aber das Ergebnis. Aus der Mail geht dies nicht hervor.
„Betroffenen würde ich raten, wie im vorliegenden Fall, sich zur Wehr zu setzen“
Dorsch verweist darauf, dass HIV nach wie vor mit Diskriminierung verbunden ist. „Das kann im Einzelfall sein, dass ein Arzt eine Behandlung verweigert oder ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht“, so der Leiter der Aidsberatungsstelle.
Dorsch sagt auch, dass Migranten besonders unter Diskriminierung zu leiden hätten, wenn sie eine HIV-Infektion haben, zumindest wenn sie aus afrikanischen oder islamischen Ländern kämen. Sein Fazit: „Betroffenen würde ich raten, wie im vorliegenden Fall, sich zur Wehr zu setzen.“
Stadt weist Verantwortung von sich
Die Stadt indes weist jegliche Verantwortung von sich. Es handele sich schließlich um ein Visa-Verfahren, „bei dem die deutschen Auslandsvertretungen die Federführung haben“. In Fällen des Familiennachzugs würde das städtische Amt der zuständigen deutschen Botschaft im Amt lediglich „zuarbeiten“. „Dieser Hinweis verdeutlicht, dass nicht die Stadt Regensburg, sondern die deutsche Auslandsvertretung besagte Unterlagen vorgelegt haben möchte“, heißt es von der Stadt. Anwalt Pruy kontert: „Nicht die Botschaft Addis Abeba hat von der Referenzperson und der Antragstellerin einen HIV-Test angefordert, sondern die Ausländerbehörde der Stadt Regensburg.“