Ganztags in der Grundschule: So wappnen sich Kommunen im Kreis Kelheim für den Rechtsanspruch

Von Martina Hutzler · 18. November 2024 um 05:00

Auch im Kreis Kelheim bereiten sich Städte und Gemeinden darauf vor, dass Grundschulkinder ab Herbst 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Der Langquaider Bürgermeister und Gemeindetags-Kreisvorsitzende Herbert Blascheck gibt Auskunft.

Wie sehen Sie und Ihre Bürgermeister-Kolleginnen und -Kollegen im Landkreis den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern?

Herbert Blascheck: Für uns eine Riesen Herausforderung! Es wird schwierig, das nötige Personal zu finden – das merken wir bei anderen Betreuungseinrichtungen jetzt schon. Und wir haben schon beim Rechtsanspruch auf Krippen- und Kita-Plätze die Erfahrung gemacht, dass sich Zahlen und Prognosen stark verändern können – das wird bei der schulischen Ganztagsbetreuung genauso werden. Je weiter voraus Prognosen reichen, desto mehr werden sie zum Blick in die Glaskugel. Deshalb müssen wir flexibel reagieren können.

Was schwierig sein dürfte, angesichts langwieriger Planungs- und Bauzeiten. Sollten die Kommunen jetzt schon mal „auf Verdacht“ ihr Angebot ausbauen?

Blascheck: Nein, wir können nicht einfach ohne Ende bauen; dafür gäbe es weder eine Genehmigung noch eine Förderung vom Staat. Und in den Gemeinden selbst ist ja auch das Geld knapp. Aber zum Glück fangen wir ja nicht bei Null an. Neu ist ja nicht die Ganztagsbetreuung an sich, sondern nur der Rechtsanspruch darauf.

Wird dieser Rechtsanspruch den Bedarf nochmals ankurbeln?

Blascheck: Zumindest bei der Kleinkinder-Betreuung war das schon so. Wir hatten damals ursprünglich eine Krippe, die war ganz gut gefüllt. Aber mit Einführung des Rechtsanspruchs damals ist die Nachfrage tatsächlich noch mal gestiegen.

Woran orientieren Sie sich dann bei der Planung?

Blascheck: Wir machen jedes Jahr in den Kitas und im Schulbereich Bedarfsabfragen bei den Eltern; daraus können wir den Betreuungsbedarf bei den neuen Erstklässlern abschätzen und auch, ob die älteren Grundschüler weiterhin die Betreuung nutzen. Das ist sicherlich vielerorts eine übliche Vorgehensweise. Gerade die größeren Gemeinden sind ja am Thema Ganztagsbetreuung für Grundschüler auch schon länger dran.

Und die kleineren?

Blascheck: Die sind vermutlich stärker gefordert. Dort war der Bedarf bislang nicht so groß und wurde teils auch unkonventionell gedeckt: zum Beispiel, indem Schulkinder in Kitas mitbetreut werden. Eigene Betreuungseinrichtungen zu bauen, wäre gerade für kleine Kommunen eine enorme Investition. Eine Alternative kann die interkommunale Zusammenarbeit sein. Unseren Hort zum Beispiel besuchen auch Kinder aus Herrngiersdorf, die in die Sandsbacher Grundschule gehen.

Wie schaut die Betreuungssituation insgesamt aus bei Ihnen in Langquaid?

Blascheck: Wir sind schon ganz gut aufgestellt und können alle drei Formen anbieten: gebundene und offene Ganztagsklassen und einen Hort.

Also keine akute Not?

Blascheck: Zumindest keine Gefahr, dass wir ab 2026 ,überrollt‘ werden. Aber auch wir müssen noch aufstocken. Wir haben zum Beispiel einen Hort mit 50 Plätzen gebaut. Obwohl die Betreuung dort kostenpflichtig ist – im Gegensatz zum schulischen Ganztag – sind bereits alle Plätze belegt. Da werden wir noch Räume bauen für ein, zwei zusätzliche Gruppen. Damit werden wir dann aber den Rechtsanspruch erfüllt haben. Vor allem aber können wir dann den tatsächlichen Bedarf vor Ort decken, so dass die Eltern zufrieden sind. Darin sehe ich den eigentlichen Anspruch an uns als Kommune.

Halbe-halbe an den Grundschulen im Landkreis:

Um die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern müssen sich die Städte und Gemeinden kümmern. Einklagbar ist der Rechtsanspruch allerdings gegenüber der Jugendhilfe, sprich: dem Landkreis. Nicht zuletzt deshalb ist auch für das Kreisjugendamt (KJA) entscheidend, über Angebot und Nachfrage Bescheid zu wissen.

Dazu hat es nun unter anderem bei den Grundschulen bzw. Kommunen abgefragt, wie es mit den räumlichen Voraussetzungen für die Ganztagsbetreuung aussieht. Das Ergebnis: halbe-halbe.

An neun Grundschulen im Landkreis besteht laut KJA „kein Bedarf (mehr) die räumlichen Kapazitäten anzupassen. Zum Teil wurden die notwendigen Erweiterungen bereits abgeschlossen, zum Teil das Angebot durch andere Maßnahmen ergänzt, zum Teil konnten anderweitig freiwerdende Raumkapazitäten für die Betreuung genutzt werden.“ Für zwei weitere Grundschulen „sind die Planungen für die notwendige Erweiterung insbesondere der räumlichen Kapazitäten abgeschlossen“; an einer dritten werde seit Herbst 2023 gebaut.

„An zwölf Grundschulen fehlen akut Raumkapazitäten und -qualitäten“, so das KJA. Teils gebe es zwar Pläne, aber Probleme in der Umsetzung. „Bei einigen Grundschulen ist der Handlungsbedarf auf z.B. die Mittagsverpflegung begrenzt.“

Welche der 24 Grundschulen sich in welchem Stadium befindet, verraten Kreisjugend- bzw. Landratsamt auf Anfrage nicht. „Vieles ist aktuell am Laufen, die Gemeinden bzw. die Grundschulen sind sich bewusst, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht“ und „alle Schulleitungen befinden oder befanden sich hierzu im Austausch mit dem jeweiligen Sachaufwandsträger (Gemeinde).“