Ganztags betreut: Das erwartet den Landkreis Kelheim mit dem neuen Rechtsanspruch

Von Martina Hutzler · 1. November 2024 um 11:00

Ab Herbst 2026 greift bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern – doch was gilt es vor Ort konkret zu tun? Das zeigen aktuelle Zahlen, Prognosen und Empfehlungen für den Kreis Kelheim.

Das Augsburger Sozialforschungsinstitut „Sags“ unterstützt Kelheims Kreis-Jugendamt bei der Jugendhilfeplanung. Heuer hat es unter anderem die Ist-Situation und Perspektiven der Tagesbetreuung von Grundschulkindern in den 24 Landkreisgemeinden analysiert.

Ist-Situation: Nach Zahlen von 2023 besucht im Landkreis Kelheim die Hälfte der Grundschul-Kinder nach Unterrichtsende ein Betreuungsangebot. 2310 Kinder bleiben dafür in der Schule: in gebundenen oder offenen Ganztags-Gruppen, in Mittags- und Nachmittagsbetreuung. 158 Kids wechseln in Einrichtungen wie Hort oder erweitertem Kindergarten.

Bevölkerungsstatistik: Im Jahr 2022 gab es insgesamt 5007 sechs- bis zehnjährige Landkreisbürgerinnen und -bürger. Die Geburtenzahlen sind ein stetes Auf und Ab: rückläufig seit den 1990er Jahren, als unter anderem eher geburtenschwächere Jahrgänge ins Eltern-Alter kamen; ansteigend ab dem Jahr 2013, als Folge von wieder zahlenstärkeren Elternjahrgängen, von Zuwanderung und von mehr Kindern pro Frau. Letzteres, die „Geburtenziffer“, scheint nun seit 2023 wieder rückläufig.

Im Zeitraum 2020 bis 2022 hatte jede Landkreisbürgerin zwischen 15 und 50 Jahren statistisch „1,65“ Kinder (bayernweit: 1,55). Am höchsten (über 1,75) war diese Geburtenziffer in Ihrlerstein, Langquaid, Biburg, Kirchdorf sowie Stadt und VG Mainburg. Die niedrigsten Werte (unter 1,55) registrierten Painten, Bad Abbach, Train und Wildenberg.

Bevölkerungsprognose: Wann aus Säuglingen Grundschüler werden, lässt sich berechnen. Zusätzliche Faktoren wie Zuwanderung und innerdeutscher Zu- und Wegzug lassen sich nur schätzen. In Kombination geht „Sags“ davon aus, dass im Kreis Kelheim die Altersgruppe der Sechs- bis Neunjährigen noch bis etwa Ende des Jahrzehnts anwächst: von heuer rund 5260 auf 5665 im Jahr 2028.

Bis etwa Mitte des nächsten Jahrzehnts schrumpft sie wieder aufs aktuelle Niveau (2036: 5280) und sinkt dann noch weiter. Unberücksichtigt, weil unplanbar sind dabei freilich künftige Einflüsse auf die Geburtenziffer, etwa die Wirtschaftslage, Familienförderung.

Aktuelle Elternwünsche: Eine landkreis-weite Befragung von Grundschuleltern zum Betreuungsbedarf hat „Sags“ nicht vorgenommen. Es verwendet stattdessen u.a. eine bayernweite Erhebung, wonach 59 Prozent der Eltern Betreuung wünschen. 54 Prozent nutzen auch tatsächlich schon Angebote. Generell hänge diese Quote hängt wesentlich von „Verfügbarkeit und Qualität der Angebote“ ab. Einen echten „Ganztagsbedarf“ (also Betreuung länger als 14.30 Uhr) wünschen sich Bayerns Eltern für 45 Prozent aller Grundschulkinder; ein im bundesweiten Vergleich eher niedriger Wert.

Bedarfsprognose: Generell seien Eltern-Befragungen schwierig, gibt „Sags“ zu bedenken: Nicht alle geben Rückmeldung, und erfahrungsgemäß gebe es eine hohe Abweichung „zwischen den artikulierten Elternwünschen und der tatsächlichen Inanspruchnahme“. Noch schwieriger ist es, weit in die Zukunft reichende Betreuungswünsche vorherzusagen.

Modelle: „Sags“ hat für Kelheims Grundschulkinder der Zukunft deshalb drei Modelle durchgespielt: M1 mit denselben Betreuungsquoten wie im Jahr 2023; M2 mit einer Betreuungsquote von 50 Prozent und M3 mit einer Quote von 80 Prozent, von der auch Bayerns Familienministerium ausgeht.

In allen Modellen übersteigt der berechnete Bedarf an Grundschul-Tagesbetreuung das vorhandene Angebot. Jeweils bis zum Jahr 2028 sieht „Sags“ den Höchstbedarf erreicht. Der liegt in Modell eins bei etwa 120 Prozent dessen, was im Jahr 2022 landkreisweit an Plätzen zur Verfügung stand; in Modell zwei sind es etwa 135 Prozent. Und in Modell drei sogar rund 180 Prozent.

Zwickmühle: Aus naturgemäß unsicheren Prognosen müssen die 24 Landkreis-Kommunen mit Unterstützung des Kreisjugendamts konkrete und teils in Stein und Beton gemeißelte Maßnahmen ableiten: ihr Betreuungsangebot planen, außerschulische Kooperationspartner suchen und womöglich neue Räumlichkeiten bauen. Dabei haben sie die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Stockt eine Gemeinde ihr Betreuungsangebote zu großzügig aus, drohen teure Leerstände, falls Eltern das Angebot doch nicht so intensiv nutzen. Plant die Kommune den Ganztagsbedarf künftiger Grundschüler zu geizig, riskiert sie Elternfrust und womöglich sogar Klagen. Obendrein ist völlig unklar, ob und wie sich überhaupt das nötige Personal finden lässt – schon jetzt sind die entsprechenden Fachkräfte bekanntlich knapp.

Empfehlungen: Das Institut „Sags“ empfiehlt Gemeinden und Landkreis ein „regelmäßiges Monitoring“ - wie viele Kinder leben im Ort, wie viele davon besuchen Betreuungsangebote – und ebenso regelmäßige Elternbefragungen. Damit können Kommunen dann das Prognose-Programm „Kita“ füttern und darin zum Beispiel verschiedene Szenarien durchspielen.

Für dringend und dauerhaft nötig halten die Sozialforscher außerdem das „Sichern, Gewinnen und Qualifizieren von Betreuungspersonal“. Gute Ansätze seien die 2022 gestartete Berufsfachschule für Kinderpflege und Fachakademie für Sozialpädagogik, die die 2025 ebenfalls am Beruflichen Schulzentrum Kelheim ihren Betrieb aufnimmt. Daneben sei nötig, auch Neu- und Quereinsteiger zu fördern.

Die rechtliche Situation:

Gesetz: Im Jahr 2021 beschlossen, entfaltet das Bundes- „Ganztagsförderungsgesetz“ ab dem Schuljahr 2026/2027 seine Wirkung: Die Erstklässler/innen vom Herbst 2026 haben erstmals einen Rechtsanspruch auf Betreuungsangebote. Binnen vier Jahren weitet sich das dann auf alle Grundschul-Jahrgangsstufen aus. Eine rechtliche Pflicht, das Angebot zu nutzen, gibt es nicht. Der Rechtsanspruch erstreckt sich auf acht Stunden, von Montag bis Freitag an Schul- wie an Ferientagen; maximal 20 Schließ-Tage pro Jahr sind zulässig.

Umsetzung: Zuständig für die Erfüllung des Rechtsanspruchs sind die Kommunen, die Sachaufwands-Träger der örtlichen Grundschulen sind. Sie können Betreuungsangebote in der Schule schaffen, aber auch in Einrichtungen wie z.B. der örtlichen Kita. Wollen Eltern den Anspruch einklagen, richtet sich die Klage aber gegen das Jugendamt.