Umplanung bei „Hoffnungshäusern“: Statt vier nur noch drei Gebäude anstelle des Piusheims

Der Zeitpunkt hätte nicht besser gewählt sein können: Am Samstag besichtigte ein Dutzend Anwohner aus dem Lindenviertel das „Hoffnungshaus“ in Schwäbisch Gmünd. Solche Häuser will die Horsch Stifung auch in Schwandorf bauen. Am Mittwoch war das Projekt Thema im Bauausschuss. Der gab grünes Licht – unter einer Bedingung.
Wie berichtet, soll das Piusheim an der Herbststraße abgerissen werden und für eine ganz besondere Wohnanlage Platz machen. Auf dem ehemaligen Kirchengrundstück und einem benachbarten Areal will die Horsch Stiftung „Hoffnungshäuser“ errichten. Dabei arbeitet man eng mit der „Hoffnungsträger Stiftung“ zusammen, die das Konzept entwickelt und an elf Orten in Baden-Württemberg bereits 32 Hoffnungshäuser errichtet hat.
Die Idee: Personen, die mitten im Leben stehen, und sozial benachteiligte Menschen leben in den Hoffnungshäusern sozusagen Tür an Tür. In der Regel werden 30 Prozent der Wohnungen auf dem freien Markt angeboten, bis zu 70 Prozent sind gefördert und stehen für alle offen, die einen Wohnberechtigungsschein haben – Senioren, Alleinerziehende oder Menschen mit Migrationshintergrund. Das Besondere: Damit das Miteinander auch reibungslos funktioniert, steht an jedem Standort ein hauptamtlicher Leiter in der Verantwortung, der auch hier wohnt und bei Bedarf durch Sozialarbeiter unterstützt werden kann. Doch mit Leben erfüllen und begleiten sollen das Wohnprojekt auch Netzwerke und Initiativen vor Ort.
Einen neuen Antrag gestellt
Weil sich die Planungen geändert haben, hat die Horsch Stiftung inzwischen einen erneuten Antrag auf Vorbescheid gestellt, mit dem sich der Schwandorfer Bauausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch befasste. Zwei wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Plänen gibt es. Die vielleicht wichtigste: Die Zahl der geplanten Hoffnungshäuser auf dem etwa 4000 Quadratmeter großen Areal reduziert sich von vier auf drei.
Zum anderen sind, anders als bei den klassischen Hoffnungshäusern, nun Aufzüge vorgesehen, die sämtliche drei Geschosse in den Wohnhäusern erschließen. Das liege schlicht an den Vorgaben in Bayern, die Barrierefreiheit zur Bedingung für eine öffentliche Förderung machten, so Philipp Simmet, der Geschäftsführer der Horsch Stiftung, auf Anfrage. An der Zahl der Wohnungen – etwa 30 – in der Anlage werde sich dadurch aber nichts ändern.
Gegenüber dem ursprünglichen Konzept wurde in der neuen Planung auch die Zahl der Stellplätze reduziert – von mehr als 40 auf 27 bis 32. „Aufgrund von Erfahrungswerten“ würden nicht alle Stellplätze benötigt, so die Begründung. Und: Bei Bedarf könnten zusätzliche Parkplätze auf dem Gelände zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden.
Der Bauausschuss konnte diese Überlegungen allerdings mehrheitlich nicht nachvollziehen. Schon Klaus Boxhorn, Sachgebietsleiter Bauordnung bei der Stadt, hatte die Argumentation der Horsch Stiftung als „nicht ganz schlüssig“ bezeichnet. Auch Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) sprach sich klar gegen eine Ausnahmeregelung aus.
OB Feller: Satzung ist einzuhalten
Der OB: „Wir haben von Anfang an kommuniziert, dass die Stellplatzsatzung einzuhalten ist. Man muss das ja deshalb nicht zubetonieren. Ausnahmen gibt es nur in der Innenstadt, und da sind sie mit einer Ablöse verbunden.“ Auch die Stadträte Alfred Merl (CSU), Alfred Damm (ÖDP) und Alfred Braun (SPD) wandten sich gegen eine Sonderregelung für das Projekt. Sie befürchteten einen Präzedenzfall für künftige Antragsteller. Nur UW-Stadtrat Jochen Glamsch bezeichnete die Haltung der Horsch Stiftung als nachvollziehbar.
Die Frage der Parkplätze hat auch bei den Anwohnern einen hohen Stellenwert. Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Juli hatten einige Bürger auf die jetzt schon angespannte Parksituation im Lindenviertel verwiesen, und es wurde die Forderung nach einer Tiefgarage für die Hoffnungshäuser laut.
