Bund Naturschutz meldet Vollzug: Unterschriften reichen für Bürgerentscheid gegen geplante Abholzung

Es werde lange dauern, um die benötigten Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die Abholzung von etwa acht Hektar Wald für eine Erweiterung des Industriegebiets in Oberkreith zusammenzubekommen, hatte Konrad Höcherl, Vorsitzender der Rodinger (Landkreis Cham) Ortsgruppe des Bund Naturschutz vermutet, als die Aktion Anfang September startete.
Knapp zweieinhalb Monate später meldet er nun Vollzug: Mehr als 1200 Personen (diese Marke ist bei den 13.000 Einwohnern Rodings nötig) hätten unterschrieben.
In Kürze will Höcherl mit seinen Mitstreitern die Unterschriftenliste an die Stadt Roding übergeben. Der Dank des Vorsitzenden geht an die zahlreichen Helfer, die bei verschiedenen Aktionen, etwa Stände vor belebten Plätzen oder Supermärkten, um Unterschriften geworben und informiert hätten. Außerdem gingen Mitglieder der Ortsgruppe auch von Tür zu Tür, um für ihr Anliegen zu werben.
Die Fläche soll gerodet werden, um Erweiterungsmöglichkeiten für ansässige Firmen in Oberkreith zu schaffen. Vor allem sollen auch Parkplatzflächen und Wohnmöglichkeiten entstehen. Höcherl und seine Mitstreiter machen sich für einen weniger radikalen Eingriff in die Natur stark.
„Sehr wichtiges Ökosystem“
Durch den Verlust der großen Waldfläche gehe viel Lebensraum für Tiere und auch ein für Menschen sehr wichtiges Ökosystem verloren, erläutert der Vorsitzende. Zudem befürchtet er, dass sich die Hochwasser-Situation in Roding verschärfen könnte, wenn der Wald weg und die Fläche versiegelt ist.
Auch die Anwohner in diesem Gebiet, die schon jetzt durch Lärm, Dreck, Staub und Licht stark belastet würden, müssten noch größere Einschränkungen befürchten – schon während der Bauphase und auch danach.
Wenn die nötigen Stimmen für die Einleitung eines Bürgerbegehrens zusammenkommen, müsse die Stadt die Planungen erst einmal stoppen und neu entscheiden. Die Unterschriftenlisten werden nun bald im Rathaus übergeben, kündigte Höcherl an.
Stadtrat entscheidet
Dort wird zunächst geprüft, ob alles korrekt ist, die Personen etwa alle im Rodinger Stadtgebiet wohnen und nur einmal unterschrieben haben. Ist alles in Ordnung, muss der Stadtrat laut der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern „unverzüglich“, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens, entscheiden, ob dieses zulässig ist. „Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde bestanden“, heißt es im Gesetzestext. Heißt: Das Projekt liegt bis dahin erst einmal auf Eis.
Der Bürgerentscheid muss eine klare Ja-oder-Nein-Frage enthalten und ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit durchzuführen, so die Gemeindeverordnung. Der Stadtrat kann die Frist im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens um höchstens drei Monate verlängern. Die Kosten des Bürgerentscheids trägt die Gemeinde. Stimmberechtigt ist jeder Gemeindebürger.
Infos zu Bürgerentscheiden in Bayern
Bürger können Entscheid beantragen: Gemeindebürger in Bayern können über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).
Entscheidung in Gremium: Der Gemeinde- oder Stadtrat kann beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet.
Klare Fragestellung: Das Bürgerbegehren muss bei der Gemeinde eingereicht werden und eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung enthalten sowie bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Nur Gemeindebürger dürfen unterschreiben: Das Bürgerbegehren kann nur von Personen unterzeichnet werden, die am Tag der Einreichung Gemeindebürger sind.