Horrorunfall mit zwei Toten auf der B20 in Cham: Bewährung für 28-Jährigen

Im Dezember 2023 hat ein junger Mann auf der B20 in Cham eine Kollision verursacht, die zwei Tote und vier Schwerstverletzte forderte. Deshalb stand er nun vor Gericht. Für einen Laien mag das Urteil sehr milde erscheinen.
Richterin Birgit Fischer machte vor der Verkündung ihres Urteils klar, dass ein strafrechtliches Urteil nie das Leid, das ein Unfall oder eine Straftat auslöst, wiedergut- oder vergessen machen könne – es könne nur die Schuld des Täters einschätzen. Dies war im vorliegenden Fall, der am Donnerstagmorgen die Zuschauerbänke im Gerichtssaal des Chamer Amtsgerichts füllte, nicht so einfach, da außer dem Unfallfahrer keiner so richtig den Hergang des Horrorcrashs auf der B 20 bei Traitsching mitbekommen hatte.
So mag für einen Laien das Urteil sehr milde erscheinen, doch welchen Grad der Fahrlässigkeit der Angeklagte damals an den Tag gelegt hat, konnte nicht nachgewiesen werden.
Es war im Dezember 2023 gegen 1 Uhr, als ein 28-jähriger Deutsch-Syrer mit einem Bekannten, dem der Audi gehörte, aus Richtung Straubing nach Tschechien fahren wollte. Auf Höhe Traitsching kam er auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort frontal mit einem Kleinwagen, in dem vier Personen saßen. Zwei von diesen wurden tödlich verletzt, die beiden anderen sowie die zwei im Audi schwerst verletzt, zum Teil mit bleibenden körperlichen Schädigungen.
Kurz geblendet worden?
Warum der junge Mann, der auf Bitten seines Freundes, der sich fürs Fahren zu müde fühlte, den Wagen lenkte, auf die linke Fahrbahn geraten war, konnte keiner der Beteiligten und Zeugen sagen, selbst der Fahrer kann oder will sich nicht daran erinnern. Im Nachhinein, so mutmaßte er laut seinem Anwalt, könnte er kurz geblendet worden sein, so dass er die Rechtskurve, die an dieser Stelle beginnt, nicht gesehen habe und geradeaus gefahren sei. Er gab auch an, dass er die Strecke schon öfter gefahren sei und auch den Audi habe er bereits mehrfach gesteuert.
Ein Zeuge, den der Angeklagte ein paar 100 Meter weiter vorne mit normalem Tempo auf der zweispurigen Fahrbahn überholt hatte, erzählte, dass der Audi dann wieder auf der rechten Spur eingeordnet war. Doch wie der Wagen auf die Gegenfahrbahn geraten sei, könne auch er nicht sagen, weil er da zu weit dahinter gefahren sei und sich wegen des Schneeregens in dieser Nacht auf sein Fahren konzentriert habe.
Einen Knall gehört
Er habe nur einen Knall gehört und dann gesehen, wie der Audi ein anderes Fahrzeug auf die Leitplanke schob. Auf der anderen Seite war ebenfalls ein Fahrer hinter dem abgeschossenen Fahrzeug unterwegs, aber auch der konnte nicht sagen, wie der Unfallhergang war. Er habe nur die Vollbremsung des Wagens vor ihm bemerkt, dann auch stark gebremst, da seien die beiden anderen Fahrzeuge schon ineinander gekracht, und das eine sei an die Leitplanke gedrückt worden. Der erste Zeuge sagte noch aus, dass er mit einem Lkw-Fahrer versucht habe, die Wagentüren am Audi zu öffnen, was aber nicht gelang. Erst die bald eintreffende Feuerwehr konnte die Verletzten und Toten bergen.
Emotional und dabei doch relativ sachlich sagte eine der Verletzten, die auf der Rückbank des Kleinwagens gesessen war, aus. Weil sie müde gewesen sei, habe sie die Augen geschlossen gehabt. Sie habe nur einen Knall gehört und sei dann weg gewesen. Als sie wieder aufgewacht sei, hätten überall die Signallampen der Rettungswagen geblinkt und sie habe gleich die Augen wieder zugemacht, weil sie geglaubt habe, sie sei im falschen Film und träume nur.
Aber dann habe sie den Fahrer mit dem Kopf auf dem Lenkrad und die beiden anderen reglos und voller Blut in ihren Sitzen gesehen. Sie sei dann ausgestiegen, um die Beifahrertür aufzumachen und den Gurt zu lösen, doch habe sie das nicht geschafft und sich auf die Leitplanke gesetzt. Es könne bei ihr nicht so schlimm sein, habe sie gedacht, auch, weil ein Sanitäter gesagt habe, er komme gleich zu ihr, wenn die anderen versorgt seien. Aber dann hätten ihre Beine so wehgetan und die Sanis hätten sie auf eine Trage gelegt und gefragt, ob sie Hose und Pulli aufschneiden dürften. Dann sei sie wieder bewusstlos geworden.
Zwei Wochen im Koma
Zwei Wochen war sie im Koma, danach sei es grauenvoll gewesen. Zwischen dem Gedanken, nicht mehr gehen zu können, über Gehen mit Rollator bis zum mühsamen Gehen mit Krücken habe sie alle Phasen durchgemacht. Zweimal müsse sie an den Beinen noch operiert werden. Die Kreuzbänder seien gerissen gewesen und immer noch fragil. Dazu habe sie einen Riss in der Halsschlagader gehabt, das Bauchfell sei gerissen gewesen, der Darm an drei Stellen geplatzt, dazu ein Schleudertrauma, das immer noch zu Schulter- und Kopfschmerzen führe. Lungen- und Nierenquetschungen seien dazugekommen.
Ohne Hilfe sei kein Leben möglich
Ohne die Hilfe ihrer Schwester und deren Mann könnte sie nicht in ihrem Haus leben. „Unser Alltag ist Scheiße, ich bin hilflos, ich brauch’ immer jemanden. Du hast unser Leben versaut“, wandte sie sich an den Angeklagten, „der hat uns kaputt gemacht.“ Sie wisse nicht, ob sie noch mal wie früher im Steuerbüro arbeiten könne.
Der Beifahrer im Kleinwagen erzählte, dass er nur drei Sekunden Autoscheinwerfer vor sich gesehen habe. Er habe zu seinem Vater, dem Fahrer, hinübergeschaut, und der habe ganz entsetzt geblickt. Der habe noch ausweichen wollen, aber zu spät.
„Er hat mein Leben versaut“
Auch er, der Beifahrer, wachte erst wieder im Krankenhaus auf. „Der hat mein ganzes Leben versaut. Ich konnt’ mich net mal von meinen Eltern verabschieden“, zeigte sich der Mann verbittert. „Dieses Gesicht zu sehen, das belastet mich. Das ist einfach sehr schwer.“ Über 40 Knochenbrüche habe er erlitten, das linke Bein sei irreparabel geschädigt. Vier OPs stünden noch an, eventuell eine neue Hüfte. Auch die anderen Verletzten hatte schwere Knochenbrüche, (teils offene) Quetschungen, Prellungen und und und.
Ausweichen hätte wohl nichts mehr gebracht
Mitentscheidend für die Beurteilung des Falls war das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen. Der hatte keine technischen Fehler an den beiden Fahrzeugen entdeckt, auch wenn die Bremsbeläge grenzwertig gewesen seien. Aber die Unfallursache sei eindeutig das Fahren auf der Gegenfahrbahn gewesen, weswegen Bremsmanöver oder ein Ausweichen keinen wesentlichen Effekt mehr gehabt hätten.
Beide Fahrzeuge seien in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblieben, die Straße sei feucht, aber nicht glatt gewesen. Bei den Gurten stellte der Experte bei dem einen rückwärtigen keine Spuren für das Festzurren fest, so dass die schwer geschädigte Frau eventuell nicht angeschnallt gewesen sei. Doch hatten die Ärzte im Krankenhaus eindeutige Gurtspuren am Körper entdeckt und besonders die Halswunde als vom Gurt ausgelöst identifiziert.
Angeklagter ist unbestritten der Unfallverursacher
Es war unbestritten, dass der Angeklagte Unfallverursacher war und damit schuldig der fahrlässigen Tötung in zwei sowie der fahrlässigen Körperverletzung in vier Fällen. Da er nicht vorbestraft war und offenbar selber an den Folgen seines Tuns psychisch leidet, beantragte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, dazu 200 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine weitere Führerscheinsperre von zwei Jahren. Die Nebenklägerin schloss sich dem Antrag an.
Der Verteidiger wollte die Folgen des Unfalls nicht kleinreden, die seien eine wahre Katastrophe. Doch müsse berücksichtigt werden, dass zwei der Unfallopfer, darunter die tote Frau (bei ihr war der Gurt kaputt), nicht angeschnallt waren und dass der Angeklagte bisher ein umsichtiger und sicherer Fahrer gewesen sei.
Richterin Fischer verhängte eine Haftstrafe von sechs Monaten, auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sowie 160 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein weiteres Jahr Führerscheinsperre. Ein Urteil müsse den Grad der Fahrlässigkeit und die Schwere der Folgen bei einem Unfall bewerten. So habe etwa der Unglücksfahrer die Höchstgeschwindigkeit eingehalten, so dass höchstens eine mittlere Fahrlässigkeit gegeben sei. Offenbar sei er nicht in die Kurve, sondern geradeaus gefahren. Warum, das bleibe offen.