Rodings 3. Bürgermeister wegen Cannabis-Stecklingen vor Gericht: Sollte Exempel statuiert werden?

Aus Neugierde auf den Anbau habe er im Bezug auf das neue Cannabis-Konsumgesetz die Bestellung von sechs Stecklingen in Österreich gesehen, sagt Gärtnermeister und 3. Bürgermeister Alfred Stuiber. Mit den Folgen hat er nicht gerechnet: Nach einer Hausdurchsuchung von Polizei und Staatsanwaltschaft kam es zu einem Prozess vor dem Chamer Amtsgericht, der mit einer Geldstrafe auf Bewährung endete.
Stuiber hätte alles gerne früher per Geldauflage beendet, was aus seiner Sicht angesichts des vergleichsweise kleinen Delikts (drei Stecklinge hätte er auf jeden Fall besitzen dürfen) viel Sinn gemacht hätte, aber: „Polizei und Staatsanwaltschaft wollten wohl ein Exempel statuieren“, sagt der 44-Jährige.
Gesetz „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“
Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis durch die Ampel-Regierung in Berlin sei „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, sagt der FPD-Kommunalpolitiker. Er habe den Anbau einfach nur ausprobieren wollen, das Cannabis war nicht für den Verkauf gedacht, und Kunden hatten auch keinen Zugang zum Gewächshaus, in dem die Stecklinge lagerten, betont Stuiber. Zudem würden Stecklinge nicht als Pflanzen, sondern als „Vermehrungsmaterial“ gelten, somit habe es aus seiner Sicht auch keine Beschränkung beim Einkauf gegeben, erläutert der Gärtnermeister.
Über einen Zeitungsartikel, in dem er die Legalisierung von Cannabis positiv bewertete und auch über seinen etwas speziellen Einkauf in Österreich berichtete, wurde die Rodinger Polizei auf den Fall aufmerksam.
Haus wurde durchsucht
Diese schaltete dann wiederum die Staatsanwaltschaft ein. Kurz danach standen ein Vertreter dieser sowie drei Polizisten vor der Tür und führten eine Hausdurchsuchung durch. „Ich hab ja kein Crystal-Meth-Labor im Keller“, wundert sich Stuiber. Schon soweit hätte die Sache seiner Meinung nach nicht gehen müssen: „Man hätte das vorher auch mit mir besprechen können. Ich bin ja kein Unbekannter in Roding.“
Die sechs Stecklinge, für die der 44-Jährige knapp 90 Euro gezahlt hatte, wurden von der Polizei konfisziert, kurz danach flatterte ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 3500 Euro ins Haus. „Das erschien mir viel zu viel“, sagt Stuiber, der schon in seiner vorherigen Aussage an die Staatsanwaltschaft schrieb, das Verfahren einzustellen, er sei auch bereit, eine Geldbuße für einen Rodinger Verein zu zahlen.
Staatsanwaltschaft zeigte kein Interesse an Einstellung
Doch die Staatsanwaltschaft zeigte daran kein Interesse, oder durfte auch keines zeigen, wie Stuiber vermutet: Diese ist weisungsgebunden, die Befehlskette reicht bis ins bayerische Justizministerium, „und der Freistaat hat ja immer klar gemacht, dass sie das neue Gesetz besonders streng auslegen werden.“ So kam es zum Prozess vor dem Chamer Amtsgericht, bei dem der Staatsanwalt selbst einräumte, dass er das Verfahren nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten nicht einstellen dürfe, wie Stuiber berichtet, obwohl auch der Richter dies für den besseren Weg gehalten hätte.
„Lustige Veranstaltung, wenn auch sinnlos“
So wurden die Argumente ausgetauscht – und es wurde auch viel gelacht, wie Stuiber berichtet, „eigentlich war das eine lustige Veranstaltung, wenn auch eigentlich sinnlos.“ Der Richter nahm sich dann viel Zeit, um ein Urteil zu fällen, das mehrere Seiten füllt. Heraus kamen eine Verwarnung sowie eine auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 70 Euro. Außerdem muss Stuiber als Auflage 2000 Euro an den Kreisjugendring zahlen. Der Gärtnermeister sei mit Sicherheit niemand, den der Gesetzgeber bei der Festlegung der Paragrafen im Auge hatte, heißt es unter anderem.
„Damit kann ich leben“, sagt der Gärtnermeister, der keinen Einspruch eingelegt hat, da ihm sowohl das seltene Urteil als auch Richter Wolfgang Voit gefallen haben. Denn die Begründung des Urteils hat es durchaus in sich. Demnach sind Stecklinge kein Cannabis, weshalb die Einfuhr nach Deutschland und der Handel damit auch nicht verboten sind. „Damit hat sich die Staatsanwaltschaft selbst ins Knie geschossen", meint Stuiber. Allerdings werde ein Steckling durch den Einbau zum Setzling und unterliege dann dem Cannabis-Verbot, sofern man mehr als drei besitzt.
„Vertrauen ging verloren“
Ob er noch einmal Stecklinge bestellen würde? „Das lasse ich mir offen“, sagt Stuiber nach den Geschehnissen. Sein Vertrauen in die Rodinger Polizei sei allerdings zum Teil verloren gegangen, berichtet der 3. Bürgermeister. Auch sei den bayerischen Ministerien sehr wohl bekannt gewesen, dass eine Regelungslücke im Gesetz in Bezug auf die Setzlinge gibt – die Staatsanwaltschaft rücke aber trotzdem aus, was nicht gerade das Verständnis zum demokratischen Rechtsstaat fördere.
Er wolle Cannabis keinesfalls verharmlosen, betont Stuiber, es handle sich um eine Droge, die vor allem bei Jugendlichen schlimme Auswirkungen haben könnte. Die Legalisierung sei trotzdem richtig, Erwachsene sollten selbst entscheiden können, ob sie kleine Mengen konsumierten, „wie auch bei Alkohol“.
