2,2 Promille: 19-Jähriger schlug ohne Grund zu und stand nun in Cham vor Gericht

Von Mittelbayerische Zeitung · 21. September 2024 um 19:00

Eigentlich sei nichts Besonderes an dem Tag losgewesen, erzählte ein 19-Jähriger Maurer kürzlich am Amtsgericht Cham unter Vorsitz von Richter Wolfgang Voit, als er sich wegen einer Körperverletzung in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung verantworten musste.

Und trotzdem hatte er an dem Tag im April gegen 4 Uhr in der Früh so viel Alkohol intus, dass er nach einem Diskothekenbesuch ohne Anlass einem ihm Unbekannten mit der Faust ins Gesicht schlug, so dass dessen Brillengestell hin war. Über 1500 Euro vom Angeklagten darf sich die Tafel Bad Kötzting nun freuen.

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Der junge Mann kann sich nur ganz rudimentär an den für ihn und sein Opfer fatalen Morgen erinnern. Erst ein paar Tage später habe er durch den Anruf der Polizei erfahren, was er angestellt hatte. Nicht einmal, ob der Faustschlag in der Disco oder davor erfolgte, wisse er noch. Immerhin hat er gleich nach der Nachricht von seinem Tun die Reparatur der Brille gezahlt. Und entschuldigen tat er sich nach der Zeugenaussage des Geschädigten im Gerichtssaal. Der nahm die Entschuldigung entgegen und versicherte, dass der Faustschlag keine Verletzung und „nur minimale“ Schmerzen bei ihm hinterlassen habe.

Angeklagter war alkoholisiert

„Einmal mehr hat es bei der Diskothek eine Körperverletzung gegeben“, erwähnte der davon genervte Polizeibeamte, der herbeigerufen worden war. Der Geschädigte sei gegenüber der Disco gestanden und habe den Vorfall aus seiner Sicht geschildert. Beim Angeklagten, der noch beim Lokal stand, habe man gemerkt, dass er alkoholisiert war, aber er sei noch relativ gerade gestanden und man habe ihn auch beim Reden verstanden.

Der vom Faustschlag Getroffene erzählte, dass er mit Kumpels an der Theke gestanden sei, als sich ihnen der Angeklagte mit einem Freund von der Seite genähert habe. Und als er sich gerade zum Verlassen der Disco von der Bar wegdrehte, habe er ganz plötzlich die Faust in seinem Gesicht gehabt, und die Brille sei kaputt gegangen. Die Tat sei völlig überraschend gewesen, da er weder den Angeklagten vorher gekannt habe noch an dem Abend bzw. in dieser Nacht was mit ihm zu tun gehabt habe.

Jugendamt gab einen Bericht ab

Da der Angeklagte ein Heranwachsender ist, gab auch das Jugendamt einen Bericht zu seinem Lebensweg ab, der dem Gericht schriftlich vorlag. Darin wurde erwähnt dass der junge Mann seit seiner Kindheit zu seinem leiblichen Vater keinen Kontakt mehr hat, dessen Stelle hat der neue Partner der Mutter eingenommen. Ansonsten verlief sein Leben relativ geregelt, er hat seine Maurerlehre mit dem Gesellenbrief abgeschlossen und ist von der Ausbildungsfirma übernommen worden. Dennoch attestierte das Jugendamt eine gewisse Reifeverzögerung beim 19-Jährigen und plädierte für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Dem schlossen sich Staatsanwältin und Gericht an.

Offenbar sei der Alkohol der Auslöser des Faustschlags gewesen, konstatierte die Staatsanwältin abschließend. 2,2 Promille bedeuteten auch eine gewisse Unzurechnungsfähigkeit. „Sie sollten ihren Alkoholkonsum mal überdenken“, riet sie dem jungen Mann. „An ihrer Stelle würde ich mich vor mir selber fürchten, wenn ich dann so aggressiv werde.“ Als erzieherische Maßnahme forderte sie eine Geldbuße von 2000 Euro, je eine Hälfte für den Geschädigten bzw. für eine gemeinnützige Einrichtung. Ob er den Betrag, falls er den als Strafe auferlegt bekommt, auch in Raten zu 300 oder 500 Euro zahlen könne, wollte der 19-Jährige wissen. Das gehe schon, erklärte Richter Voit. Dann nehme er die Strafe an, so der Angeklagte treuherzig. Richter Voit sprach eine Geldbuße von 1500 Euro zugunsten der Bad Kötztinger Tafel aus, da der Schaden an der Brille schon beglichen worden ist und der Geschädigte eigentlich keine Schmerzen aushalten habe müssen. Das Urteil wurde angenommen.