Räumlichkeiten für Großveranstaltungen in Rötz gesucht: Ist die Sporthalle die Lösung?

Neben der baldigen Freigabe der Ortsdurchfahrt Bernried und dem Bauantrag zum Gillitzer-Haus am Marktplatz stand auch die Nutzung der Sporthalle am Montag auf der umfangreichen Agenda der Stadtratssitzung.
Denn: Das rege Vereinslebens in der Stadt Rötz ist erfreulich – allerdings stehen derzeit nur wenige geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, die Vereine für größere Veranstaltungen nutzen können. Stadtrat Markus Dirscherl stellte daher den Antrag, darüber zu beraten, die Rötzer Schulsporthalle künftig auch für Veranstaltungen zu nutzen.
Eine Nutzung des Fürstenkastens sei wegen des bestehenden Pachtverhältnisses nur sehr eingeschränkt möglich, bedauert Dirscherl. Die Turnhalle als Veranstaltungsraum würde seiner Meinung nach die Möglichkeiten für die gemeindlichen Vereine, aber auch für die Stadt deutlich erhöhen. Vorrang solle in diesem Fall natürlich weiterhin die Nutzung für den Sport haben.
Um eine Nutzung der Turnhalle für größere Veranstaltungen zu ermöglichen, seien die die baurechtliche Klärung, die Überprüfung des Brandschutzkonzeptes und die Beschaffung eines Einlegebodens erforderlich. Eventuell müsse man auch an eine Wandverkleidung denken.
Rechtliche Vorgaben
Und für eine dauerhafte Nutzung als Veranstaltungsraum müsste laut Dirscherl wohl eine Nutzungsänderung beantragt werden, bei der auch die Vorgaben der Veranstaltungsstättenverordnung zu beachten seien. Hierzu bedürfe es einer Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes; das könne gegebenenfalls mit baulichen Veränderungen einhergehen.
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Alternativ bestünde die Möglichkeit, die Turnhalle nur vorübergehend für Veranstaltungen zu nutzen. Dazu müsste der jeweilige Veranstalter eine Anzeige stellen, eine Anpassung des Brandschutzkonzeptes sei dann nicht zwingend erforderlich. Bürgermeister Spindler merkte an, dass im Zuge der Baugenehmigung eine Nutzungsbeschränkung der Sporthalle für Vereins- und Schulsport erfolgt sei. Bei einer erneuten Nutzungsänderung müsse das vorhandene Brandschutzkonzept überprüft werden. Außerdem sei abzuklären, ob die maßgeblichen Förderrichtlinien eine Fremdnutzung zulassen.
Dirscherl ergänzte, dass er in einer Nachbargemeinde über die Kosten für einen Boden nachgefragt habe. Dieser liege im niedrigen fünfstelligen Bereich, und eine Förderung wäre möglich. Benedikt Christoph befürwortete diesen Antrag auch, jedoch müsse der Sport im Vordergrund bleiben. Laut Spindler müsse man eine Wechselwirkung mit dem Fürstenkasten abklären. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möglichkeit der Nutzung der Halle prüfen.
Stadtrat Benedikt Christoph erkundigte sich im Zuge der Stadtratssitzung beim Bürgermeister, wie es mit der Zufriedenheit mit dem Essen in der Schulküche aussehe. Laut Spindler gibt es Abstimmungen mit den Senioren, diese essen momentan mit den Kindern mit. Man müsse noch Ergebnisse abwarten, es bestehe laufend Kontakt mit der Mittagsbetreuung.
Dem Antrag auf Errichtung eines Carports mit Abstellraum als Anbau an ein bestehendes Gebäude in der Gemarkung Pillmersried II konnte rasch das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Ebenso dem Antrag auf Vorbescheid für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in der Gemarkung Pillmersried I. Ein solches Vorhaben könne im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ausführung oder Benutzung keine öffentlichen Belange beeinträchtigen und die Erschließung gesichert sei, so Spindler.
Öffentliche Belange würden in diesem Fall nicht beeinträchtigt, die Erschließung sei derzeit für den Anschluss an den Schmutzwasserkanal gesichert.
Hebesätze werden gesenkt
Die Beseitigung von Niederschlagswasser müsse in eigener Zuständigkeit des Bauherrn sichergestellt werden, da der derzeitige Regenwasserkanal reparaturbedürftig sei und instand gesetzt werden müsste.
Der Anschluss an die Wasserversorgungsanlage Heinrichskirchen-Pillmersried sei derzeit nicht gesichert. Die Möglichkeit eines Anschlusses besteht laut Spindler bei Kostenübernahme des Bauherrn. Außerdem ging es in der Stadtratssitzung um die Anpassung der Grundsteuerhebesätze. Auch in Rötz werden diese gesenkt. Zunächst wurden die Hintergründe erläutert: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung dem Grundgesetz festgestellt.
Während nach altem Recht das Grundvermögen überwiegend auf Basis des fortgeschriebenen Mietwerts zum Stichtag 1. Januar 1964 besteuert wurde, hat sich das Besteuerungssystem nun hin zu einem Flächenmodell entwickelt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 1. Januar 2025 greift. Bisher wurde der Hebesatz der Grundsteuer durch die Haushaltssatzung festgesetzt.
Da jedoch der Haushalt in der Regel später beschlossen wird und die erste Fälligkeit der Grundsteuer auf den 15. Februar 2025 fällt, ist es notwendig, schon jetzt eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen. Eine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich. Ohne eine festgelegte Hebesatzsatzung ist es für 2025 nicht möglich, rechtssichere Grundsteuerbescheide bekanntzugeben.
Die Anwendung der bisherigen Hebesätze würde zu deutlichen Mehreinnahmen für die Stadt führen. Obwohl es keine Verpflichtung dazu gibt, werde bei der Berechnung der neuen Hebesätze der vom Freistaat Bayern vorgeschlagenen Aufkommensneutralität Rechnung getragen, so Spindler. Vorgeschlagen wurde für die Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 220 v. H und Grundsteuer B (für Grundstücke) 200 v. H. Stadtrat Tino Gmach wollte wissen, wie es sich mit der Stabilisierungshilfe verhalte. Wegen der unsicheren Lage würden die Hebesätze momentan keine Auswirkungen haben, so Spindler.
„Wir schwimmen da der Suppe mit“, sagte er und forderte alle auf, wenn etwas falsch sei, sich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen.
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Städtebauförderung 2025:
Kosten: Der von der Stadtbau Amberg GmbH für das Jahr 2025 mit Folgejahren ermittelte Bedarf gemäß der Städtebauförderungsrichtlinien beinhaltet für die kommenden vier Jahre Projekte mit förderfähigen Kosten in Höhe von 20 525 000 Euro. Für das Programmjahr 2025 sind darin förderfähige Kosten in Höhe von 480 000 enthalten.
Beschluss: Für das Haushaltsjahr 2025 sind entsprechende Haushaltsmittel auf den jeweiligen Haushaltsstellen einzuplanen. Die von der Stadtbau Amberg GmbH erarbeitete Bedarfsmitteilung für das Jahr 2025 wird zum Beschluss erhoben. Die entsprechende Bedarfsmitteilung ist bei der Regierung der Oberpfalz in Regensburg einzureichen.
whg
