Wer muss bald mehr zahlen und wer nicht? Entscheidungen über Grundsteuer stehen bevor

Von Daniel Pfeifer · 30. Oktober 2024 um 19:00

Wer Grund besitzt, muss Steuern zahlen – simpel gesagt. Komplizierter ist die Frage, wie viel. Am 1. Januar tritt in eine Grundsteuerreform in Kraft, die die Berechnung neu regelt. Gemeinden stehen vor der Entscheidung: zahlen Bürger mehr oder nicht? Die Bürgermeister des Landkreis Regensburg berieten nun darüber.

Denn Umsetzen müssen die Reform jede Stadt und jede Gemeinde selbst. Viele Bürgermeister stehen daher vor der Wahl: Belassen sie die alten Hebesätze, müssen Bürger in der neuen Berechnung mehr zahlen – diese Mehreinnahmen könnten für einige Gemeinden die drohenden Haushaltsprobleme mildern. Senken sie jedoch die Sätze, so bliebe die Steuerlast der Bürger konstant. Am Dienstag besprachen sich die Bürgermeister des Landkreises Regensburg beim Treffen des Gemeindetags in der Walba in Pentling.

Abwarten statt überstürzen

„Es ist ein sehr wichtiges Thema zurzeit“, betonte Eduard Obermeier, Bürgermeister von Pettendorf und Vorsitzender des Regensburger Kreisverbands des Gemeindetags. Er plädierte gegenüber den anwesenden Gemeindeoberhäuptern dafür, bedacht zu handeln. Das Ziel des Kreisverbands, so sagte er, sei gewesen, dass man abwarte und das Thema gemeinsam diskutiere.

Einige Kommunen im Landkreis wie Hemau, Alteglofsheim und Barbing haben sich hingegen schon entschieden – und zwar unterschiedlich. Barbing und Alteglofsheim beließen die Hebesätze auf dem aktuellen Niveau. Für die meisten Grundbesitzer bedeutet das höhere Steuern, für die Gemeinden Mehreinnahmen. Hemaus Stadtrat hingegen beschloss im September gegen den Protest der Opposition, die Hebesätze von 320 auf 300 zu senken. „Ein Zeichen für Bürger trotz schwieriger Zeiten“, nannte es Bürgermeister Herbert Tischhöfer – fügte aber mit einer gewissen Skepsis hinzu: „Es wird spannend, wie es sich entwickeln wird.“

Für einen Großteil der Kommunen im Landkreis steht die Entscheidung derweil noch aus, viele Bürgermeister warteten das Treffen am Dienstag ab, um bestmöglich informiert zu sein. Einer dieser Bürgermeister ist Thomas Scheuerer. Das Oberhaupt von Hagelstadt sieht sich vor einer schwierigen Entscheidung. „Es schlagen zwei Herzen in meiner Brust“, sagte er. Einerseits solle man Bürger in schwierigen Zeiten nicht auch noch mit Steuern zusätzlich belasten. Andererseits würden Bund und Freistaat immer mehr Aufgaben an Gemeinden abdrücken, jedoch zu wenig Geld bereitstellen.

„Wir leben in fordernden Zeiten. Aber man kann mit der Grundsteuer nicht den Haushalt sanieren“, erklärte er seine Tendenz, die Sätze eher zu senken. Im November wird der Gemeinderat von Hagelstadt, wie viele andere Gremien im Landkreis, eine Entscheidung fällen: Bleibt der Hebesatz bei 310, würde Hagelstadt 20 Prozent mehr Geld erhalten. Sinkt die Grundsteuer B auf 220 und steigt die Grundsteuer A auf 520, so würde am Ende eine Null stehen. Letzteres empfiehlt Hagelstadts Finanzausschuss.

Diese Null, die sogenannte Aufkommensneutralität, empfiehlt auch Bayerns Regierung. „Es ist nicht Sinn der Reform, die Bürger mehr zu belasten“, sagte Referent Jürgen Traub aus dem Staatsministerium am Dienstag den Bürgermeistern. Gleichzeitig versprach er aber auch: „Wenn Gemeinden ihre Bürger stärker in die Pflicht nehmen, soll das Geld auch in der Gemeinde bleiben. Das schöpfen wir dann nicht über den Finanzausgleich ab.“

Einige Kommunen würden früher oder später nicht drumrum kommen, Steuern zu erhöhen, denn die Kosten stiegen immer mehr, waren sich viele der Bürgermeister sicher: Ganztagesbetreuung, Wärmeplanung, Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, und, und, und. „Die Haushaltssituation ist in einigen Gemeinden alles andere als rosig“, sagte Referent Robert Schneider vom Gemeindetag. Wenn Kommunen Steuern erhöhen würden, dann nicht aus Luxus. „Keine Gemeinde wird die Reform nutzen, um ihre Brunnen zu vergolden.“

Wird es Ausnahmen geben?

Ein großes Thema am Dienstag waren Ausnahmen bei der Grundsteuer. Diese dürfen Bürger nämlich beantragen, wenn sie durch die Neuberechnung aufgrund der Reform „über die Maßen beansprucht“ würden, sagte Eduard Obermeier.

Für ihn sei diese Einspruchsmöglichkeit ein verwaltungstechnischer „Wahnsinn“, der Gemeinden in Entscheidungsnöte bringe. Er bat deshalb Bürgermeister, Ausnahmen sehr gut zu überdenken. „Bei Härtefällen müssen wir restriktiv sein. Sonst werden wir untereinander ausgespielt“, sagte Obermeier. Sobald eine Gemeinde einen Präzedenzfall schaffe, würden Bürger im Rest des Landkreises ebenso auf Ausnahmen pochen.

Grundsteuer – was ist das?

Grundlage: Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Gemeinden. Sie können die Höhe selbst bestimmen, indem sie sogenannte Hebesätze festlegen, meist 300 bis 400 Prozent.

Reform: Bislang berechnete sich die Höhe der Grundsteuer durch den „Einheitswert“ des Grundstücks, der 1964 festgelegt wurde und somit ziemlich veraltet ist. Ab sofort gilt die Fläche als Grundlage.

Änderungen: Betroffen sind unter anderem Menschen, die auf einem Hof leben. Ab jetzt fallen ihre Wohnhäuser unter die „normale“ Grundsteuer B statt der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Fläche.

„Wir leben in fordernden Zeiten. Aber man kann mit der Grundsteuer nicht den Haushalt sanieren.“ - Thomas Scheuerer, Bürgermeister von Hagelstadt
„Keine Gemeinde wird die Reform nutzen, um ihre Brunnen zu vergolden.“ - Robert Schneider, Berater, Bayerischer Gemeindetag
„Bei Härtefällen müssen wir restriktiv sein. Sonst werden wir untereinander ausgespielt.“ - Eduard Obermeier, Bürgermeister von Pettendorf