Barbinger Hebesätze bleiben gleich

Von Mittelbayerische Zeitung · 13. September 2024 um 21:47

Barbing. Aufgrund der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 sind die Kommunen verpflichtet, eine neue Hebesatzsatzung zu beschließen. In dieser werden die Hebesätze für die Grundsteuer A + B sowie die Gewerbesteuer festgelegt. Bisher wurden diese Hebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung festgelegt und veröffentlicht.

Bis Ende August wurden rund 2360 Datensätze für die neue Grundsteuer elektronisch an die Gemeinde Barbing übermittelt. Dies entspricht etwa 92 Prozent aller Grundsteuerobjekte im Gemeindegebiet. Auf dieser Grundlage soll der Hebesatz für die neue Grundsteuer ab Januar beschlossen werden.

Laut Auswertung der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) liegt der Grundsteuermessbetrag A somit bei aktuell 10 251 Euro. Dies entspricht Grundsteuereinnahmen für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke von 31 780 Euro mit einem Hebesatz von 310 Prozent.

Im Haushaltsplan 2024 wurden Grundsteuereinnahmen A mit 56 500 Euro festgesetzt. Der Grundsteuermessbetrag B liegt aktuell bei 248 225 Euro. Dies entspricht Grundsteuereinnahmen für bebaute oder bebaubare Grundstücke in Höhe von 769 500 Euro bei einem Hebesatz von 310 Prozent. Im Haushaltsplan 2024 wurden Grundsteuereinnahmen B mit 675 000 Euro festgesetzt. Somit ergeben sich zum aktuellen Zeitpunkt tendenzielle Mehreinnahmen von insgesamt rund 70 000 Euro (bei einem Minus bei der Grundsteuer A von rund 25 000 Euro und einem Plus bei der Grundsteuer B von rund 95 000 Euro).

Im diesjährigen Haushalt wurde zum Haushaltsausgleich ein Darlehen von 900 000 Euro vorgesehen, das aktuell aufgenommen wird. Die Verschuldung der Gemeinde Barbing wird somit ansteigen. Hinzu kommen große Projekte, die in den kommenden Jahren finanziert werden müssen, wie beispielsweise die Senioreneinrichtung Barbing, der Neubau des Bauhofes oder Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung.

Die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Aktuell beträgt das Gewerbesteuersoll rund 4,2 Millionen Euro. Der Haushaltsansatz für 2024 ist 4,5 Millionen Euro hoch. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt aktuell 330 Prozent.

Weil der Haushaltsausgleich aktuell ohne Darlehen nicht möglich ist und auch sehr viele und große Investitionen in naher Zukunft geplant sind, tendiert die Verwaltung dazu, die Hebesätze in bisheriger Höhe zu belassen. In seiner Septembersitzung beschloss dies der Gemeinderat dann auch. Die neue Hebesatzung gilt ab 10. September 2024.