Kokain und Alkohol Schuld? Brutale Attacken am Bahnhof in Regensburg vor Gericht

Von André Baumgarten · 25. Oktober 2024 um 05:00

Fünf Anklagen, viele Zeugen, kein Urteil: Ein 20-Jähriger rastete regelmäßig aus und verprügelte sogar den eigenen Bruder. Ein nicht verlesenes Detail im Prozess in Regensburg sorgt nun für eine Verlängerung – für den Intensivtäter geht es um viel.

Sich „Mut anzutrinken“ soll ja helfen, Schüchternheit zu überwinden, heißt es manchmal. Wie fast immer, zählt dabei das richtige Maß – zu große Zurückhaltung war nicht das Problem eines 20-Jährigen, vielmehr die Maßlosigkeit, mit der er hartem Alkohol und Drogen zusprach. Dann, so schilderte er es selbst, wurde er „einfach tollwütig“. Davon zeugten fünf Anklagen, denen sich der Regensburger gestern vor dem Schöffengericht stellen musste. Dazu zwei offene Berufungsverfahren zu heftigen Gewalttaten. Auf der Zielgeraden, die Plädoyers waren schon gehalten, endete der Prozess jedoch abrupt – für den 20-Jährigen geht es um alles oder nichts.

Verfolgt man die Schlagzeilen, könnte man meinen, die Gewalt am Hauptbahnhof in Regensburg ginge nur von Intensivtätern mit Migrationshintergrund aus. Das dem nicht so ist, belegt der Fall eines jungen Deutschen gut. Erst soll die Gewalt am Busbahnhof in der Albertstraße eskaliert sein, nur gut drei Wochen später vor und danach auch im Bahnhof selbst – so ist es in zwei der Anklagen niedergeschrieben.

Zeugen griffen beherzt ein

Im ersten Fall sollen ein Kopfstoß und Faustschläge das Gegenüber des Angeklagten niedergestreckt haben. Dann wurden der kleine Bruder des 20-Jährigen und couragierte Helfer zu Opfern einer brutalen Attacke. In beiden Fällen, die im Mai und Juni 2022 spielten, führte der Angeklagte Kokain und Alkohol als Gründe an, warum er ausrastete. Er sehe sich dann selbst als „einen, der sich nicht unter Kontrolle hat“, erklärte er zu Prozessbeginn.

Als es um den Vorfall mit dem Bruder geht, bricht der 20-Jährige in Tränen aus. „Ich hasse mich selber dafür.“ Dass zwei Reisende mutig eingriffen, um den blutigen Angriff auf das Familienmitglied zu beenden, will er nicht wahrgenommen haben. Erinnerung setze erst wieder ein, als Bundespolizisten ihn bändigen wollen, wogegen er sich „mit meiner ganzen Kraft gewehrt“ hat. Gefährliche, „normale“ und versuchte Körperverletzungen waren das, Bedrohung, Beleidigung, tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

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Alles Straftaten, die ins Bild passen wollten, das der Angeklagte in den vergangenen Jahren an den Tag legte. 2019, mit 15 Jahren, landete er erstmals im Jugendarrest. Ein Verfahren wegen Drogenbesitzes im selben Jahr wurde eingestellt, ein weiteres im Jahr darauf ebenso. 2021 und 2022 folgten dann Jugendstrafen von eineinhalb sowie einem Jahr für gefährliche Körperverletzung und Bedrohung – beide aber bis heute noch nicht rechtskräftig.

Aufgewachsen in sozialem Brennpunkt

Gewaltfreie Konfliktbewältigung und verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln hatte der Angeklagte nie gelernt. Das zeigten Jugendgerichtshilfebericht und das psychiatrische Gutachten. Die Eltern waren und sind selbst abhängig, er wuchs in einem sozialen Brennpunkt auf, landete später im Heim und habe versucht, Probleme mit Alkohol und Drogen zu lösen. Erst Ende 2022 kommt ein Umdenken, „machte es Klick“, wie Sachverständige Dr. Christina Schreyer sagte. Sie attestierte dem 20-Jährigen eine „Irrsinnsentwicklung“.

Doch es gab einen Dämpfer: Ehe er dank Erziehungsbeistand und Arbeitgeber den Absprung aus dem Problemviertel schaffte und die eigene Wohnung bezog, krachte es im November erneut. Wenngleich sich der Freund, dessen Auge danach über Tage zugeschwollen war, vor Gericht größte Mühe gab, nichts mehr zu wissen, deutete Richter Ehrl an, dass es auch in dem Punkt reichen zur Verurteilung könnte.

Kein Urteil: Nach den Plädoyers war vorzeitig Schluss

Als Staatsanwältin und Verteidiger plädiert hatten (16 Monate versus Teilfreispruch und Dauerarrest), trat das Gericht erneut in die Beweisaufnahme ein, um einen vergessenen Teil der Aussage des Freundes einzuführen. Das jedoch ließ der Anwalt des 20-Jährigen nicht zu und bestand darauf, diesen nochmals anzuhören. Gesagt, getan: Der Prozess wurde unterbrochen. Im November sollen erneut der Freund und zudem die Vernehmungsbeamtin geladen werden – danach wird ein Urteil gefällt.

Die Strafhöhe ist so wichtig, weil der zu erwartende dritte Schuldspruch mit den zwei offenen Berufungen zur Gesamtstrafe verbunden werden dürfte. Fällt die höher als zwei Jahre aus, wäre eine Bewährung ausgeschlossen. Erklärtes Ziel der Verteidigung ist es, den guten Weg, den der junge Mann seither tatsächlich nehme, nicht zu gefährden. Denn der 20-Jährige habe den Alkohol nun im Griff, sorge vorbildlich für seinen Sohn, absolviere eine Ausbildung. Entschieden wird in eineinhalb Wochen.