Gaza-Prozess: Angeklagter aus Kreis Schwandorf bezeichnet Vorwürfe als Lügen – Muss Ehefrau aussagen?

Von Philipp Breu · 23. Oktober 2024 um 19:00

Nächste Runde im Gaza-Prozess: Einem Geschäftsmann aus dem Landkreis Schwandorf wird vorgeworfen, seine Familie und die drei gemeinsamen Kinder in seine Geburtsstadt Gaza gelockt und dort festgehalten zu haben. Am dritten Verhandlungstag ging es vor allem um die Glaubwürdigkeit des Angeklagten und des mutmaßlichen Opfers. Auch eine Vergewaltigung im August 2023 war Thema.

Wie berichtet, hatte der Angeklagte, dem Nötigung und Vergewaltigung vorgeworfen wird, am Dienstag im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Amberg unter Vorsitz von Richterin und Vizepräsidentin Elke Escher auf Freispruch gepocht – und zu einem Rundumschlag ausgeholt. Dieser ging zunächst auch am Mittwoch weiter.

Immer wieder beteuerte der Geschäftsmann, dass die Reise nach Gaza als Urlaubsaufenthalt geplant gewesen sei. Seine Frau und seine Kinder hätten sich stets frei bewegen und jederzeit ausreisen können. Er habe seiner Familie weder die Pässe vorenthalten, noch seine Verwandten dazu angestiftet, ihnen die Dokumente abzunehmen. Ein Ausreiseverbot bei den Behörden in Gaza soll er ebenfalls nie erwirkt haben.

War das Ehepaar schon lange getrennt?

Dass die Versionen beider Parteien stark voneinander abweichen, wurde auch am Mittwoch deutlich. Zunächst ging es um die Beziehung des Angeklagten zu seiner Ehefrau, die zugleich als Nebenklägerin auftritt. Die Frau schilderte, dass sie mit ihrem Mann, mit dem sie nach islamischem Recht verheiratet ist, zwar unter einem Dach, aber seit zweieinhalb Jahren in Trennung gelebt habe. Der Angeklagte bezeichnete dies, wie viele weitere Aussagen des mutmaßlichen Opfers, als Lüge.

Mehrere Stunden lang wurden im Gerichtssaal Chats analysiert, die belegen sollten, dass der Beschuldigte und seine Frau vor der Reise nach Gaza im August 2023 eine normale Ehe führten. Tatsächlich gab es keine Anhaltspunkte, die auf eine vorzeitige Trennung hingewiesen hätten. Das Paar schickte sich Kuss-Smileys und Herzchen, stimmte seinen Alltag ab.

Die Beziehung sei laut dem Angeklagten erst nach einem heftigen Streit in dessen Wohnung in Gaza in die Brüche gegangen. Am 24. August 2023 sei seine Frau mit den Kindern zu ihrer Familie in Gaza gezogen, seitdem habe er sie nicht mehr gesehen. Statt wie geplant gemeinsam am 12. September 2023 nach Deutschland zurückzufliegen, sei er bereits am 3. September alleine in die Bundesrepublik zurückgekehrt. Er hätte keine Möglichkeit gehabt, seine Frau zu überzeugen, mit ihm zu kommen. Die Kinder habe er ihr nicht wegnehmen wollen. „Sie haben dann weiter Urlaub gemacht, während ich wenige Tage später in Deutschland verhaftet wurde“, so der Geschäftsmann.

Angeklagter soll Ausreise auch in der JVA blockiert haben

Im weiteren Prozessverlauf musste er sich Fragen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertretung stellen. Unter anderem ging es um ein Protokoll der Polizei aus der JVA, in der der Angeklagte seit seiner Verhaftung einsitzt. Die Beamten hätten eines Tages den Beschuldigten damit konfrontiert, dass dessen Verwandte sich weigern würden, die Pässe an Ehefrau und Kinder in Gaza auszuhändigen. Nur eine Aufforderung des Angeklagten per Video hätte sie umstimmen können, doch die habe er verweigert.

Und auch ein weiterer Akteneintrag ließ aufhorchen: Der Bruder des Beschuldigten soll zwischenzeitlich ein Sorgerecht für die drei Kinder beantragt haben. Auf die Frage warum, hatte der Angeklagte keine Antwort. Er wisse davon nichts, werde das aber herausfinden.

Nach knapp viereinhalb Stunden kam dann auch der zweite Tatvorwurf der Vergewaltigung zur Sprache. Laut Anklage soll der Beschuldigte seine Ehefrau in Gaza zum Sex gezwungen und dabei im Intimbereich verletzt haben. Der Mann bezeichnete den Vorwurf als „ekelhaft“. Über seinen Verteidiger Michael Haizmann erklärte er, dass auch daran nichts dran sei. Er habe stets einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit dem mutmaßlichen Opfer gehabt.

Mutmaßliches Opfer als Zeugin geladen

Um weiter Licht ins Dunkel zu bringen, kann es auch sein, dass die Ehefrau nächste Woche aussagen muss. Sie ist am Dienstag als Zeugin geladen. Stand jetzt geht die Kammer nicht davon aus, dass das mutmaßliche Opfer vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen könne, da die Ehe in Deutschland nicht anerkannt sei. Unklar ist indes, ob stattdessen das Auskunftsverweigerungsrecht greife.

Auch der älteste Sohn und eine Ermittlungsrichterin sind für die folgenden Prozesstage geladen.