Mord-Prozess gegen Krankenschwester (37) in Regensburg: Wo sind die eindeutigen Beweise?

Dieser Prozess könnte Stoff für einen Krimi liefern: Einer Regensburger Krankenschwester (37) wird vorgeworfen, eine Reihe von Patienten im Krankenhaus St. Josef mit dem Mittel Midazolam betäubt zu haben, um ihnen Schmuck zu stehlen. Eine 65-Jährige soll infolgedessen gestorben sein. Der dritte Prozesstag am Dienstag machte deutlich, wie widersprüchlich die Sichtweisen in diesem Verfahren sind.
Die Klinik hatte nach den Vorfällen eine interne Aufarbeitung angestoßen. Daran war auch ein Anwalt beteiligt, der am Dienstag aussagte. Durch eine Art Ausschlussverfahren habe man die heute Angeklagte als Tatverdächtige identifiziert.
Mord-Prozess gegen Regensburger Krankenschwester: Pflegerin verkaufte Schmuck
Auf Nachfrage von Verteidiger Andreas Hoyer sagte der Anwalt im Zeugenstand, dass sich die internen Nachforschungen auf den Kreis derjenigen beschränkt haben, die auf Station 6 beschäftigt waren. Dort fand die mutmaßliche Tatserie statt. Allerdings hätten durchaus Mitarbeiter anderer Stationen Zutritt zu diesem Bereich. Zumal die meisten Diebstähle im Josefskrankenhaus von Menschen begangen würden, die dort nicht arbeiten. Auch der Hauptsachbearbeiter der Polizei bestätigte, dass sich die Ermittlungen vor allem auf besagte Station 6 beschränkten.
Der Kriminalpolizist berichtete darüber hinaus, dass die Beamten auch Edelmetallhändler in der ganzen Stadt überprüft haben. Dabei wurden sie fündig: Mehrfach habe die Frau Schmuckstücke verkauft. Insgesamt habe sie so rund 1500 Euro verdient. Welche Schmuckstücke veräußert wurden, konnte jedoch nicht mehr rekonstruiert werden. Darüber hinaus wies die Polizei mehrere Einzahlungen auf das Konto der Frau nach – eine nur wenige Minuten nach einem Goldverkauf.
Krankenschwester in Regensburg unter Mordverdacht: Angeklagte googelte verdächtigen Begriff
Die Beamten haben auch die technischen Geräte der Angeklagten durchleuchtet. Dabei trat eine verdächtige Google-Anfrage zutage: Die Angeklagte suchte am Tag einer mutmaßlichen Tat nach Midazolam. Das Verteidiger-Duo Anna Schwarz und Andreas Hoyer nahm sowohl zu den Goldverkäufen als auch zur Suchanfrage Stellung. Die Ärzte hatten an dem mutmaßlichen Tattag schon von Midazolam gesprochen. Daher habe sie sich für das Medikament interessiert. Zu den Goldverkäufen sagten die Verteidiger, dass die Frau regelmäßig Geld an ihre Familie auf den Philippinen überweise. Diese habe sich zu dieser Zeit in finanziellen Schwierigkeiten befunden. Daher habe sie Erbstücke verkauft, um die Familie weiter unterstützen zu können. Ihren Sohn habe die 37-Jährige im März nach Regensburg holen wollen, dann wurde sie verhaftet.
Der gestrige Prozesstag drehte sich auch um Probleme der Angeklagten. Ein forensischer Toxikologe fand im Blut und in den Haaren Nachweise eines verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittels. Dieses sei aller Wahrscheinlichkeit nach über einen längeren Zeitraum und sehr regelmäßig eingenommen worden. Die Angeklagte selbst äußerte sich zu dem Konsum bislang nicht.
Rechtsmediziner über Midazolam: Medikament kann „extrem gefährlich werden“
Ein weiterer Rechtsmediziner beleuchtete in seinem Gutachten das Mittel Midazolam genauer. Grundsätzlich seien – mit einer Ausnahme – die Vorfälle mit einer Verabreichung des Beruhigungsmittels sehr gut zu erklären. Die Patienten hatten stets ein ähnliches Muster geschildert: Zuerst seien sie schlagartig eingeschlafen, dann einige Stunden später ohne Erinnerung wieder aufgewacht. Der Toxikologe hatte zuvor jedoch betont, dass Midazolam nicht zwingend lebensgefährlich wirkt – zumindest bei gesunden Menschen.
Dennoch kam es zum Tod einer 65-Jährigen, auf den der Gerichtsmediziner genauer einging. Der Frau war unmittelbar vor dem Atemstillstand ein synthetisches Opioid verabreicht worden, das ein Arzt verordnet hatte. Sollte jemand zusätzlich zu diesem Mittel noch Midazolam verabreicht haben, sei das „extrem gefährlich“, betonte der Rechtsmediziner. Das könne zum Tod führen. Ob es so gewesen ist, scheint unsicher. Die verstorbene Frau wurde nicht obduziert.
Ein psychiatrischer Gutachter ging am Dienstag näher auf die Angeklagte ein. Die 37-Jährige bezeichne sich selbst als „always happy“. Bohre man jedoch ein wenig nach und spreche sie auf persönliche Probleme an, „bröckelt die Fassade“, so der Gutachter wörtlich. Darüber hinaus sei sie von ihrer Unschuld überzeugt.
Verfahren gegen Regensburger Krankenschwester: Gericht gibt einen Hinweis
Nach einer Unterbrechung stellte die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Polnik zwei Aspekte der Anklage auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig ein. Die Punkte betreffen zwei Patienten, die betäubt worden sein sollen. Bei ihnen ist nicht sicher, ob etwas gestohlen worden ist.
Zum Ende des Prozesstages gab Richter Polnik einen rechtlichen Hinweis und bezog sich dabei auf die Gutachter. Die Anklage geht in drei Fällen bislang von einem versuchten Mord in Tateinheit mit schwerem Raub aus. Laut Polnik komme aber auch eine Verurteilung wegen versuchten Raubes mit Todesfolge in Betracht. Dieser Hinweis bezieht sich allerdings nicht auf den Fall der Verstorbenen 65-Jährigen.
Der gestrige Prozesstag zeigte: Es gibt in diesem Fall viele Indizien – und die können in viele Richtungen gedeutet werden. Eines ist sicher: Die Angeklagte wurde bei den mutmaßlichen Taten nicht gesehen oder gar gefilmt, auch der angeblich gestohlene Schmuck ist nie aufgetaucht. Es fehlt gewissermaßen die sprichwörtliche „Smoking Gun“, die rauchende Pistole.