So urteilt das Gericht: Darf ein Mieter Obst aus dem Garten des Vermieters ernten?

Von Mittelbayerische Zeitung · 13. Oktober 2024 um 11:00

Gerade in der Schmuddeljahreszeit müssen wir auf unsere Ernährung besonders gut achten. Denn das ist einer der effektivsten Wege, um unser Immunsystem für all die ekligen Viren und Bakterien vorzubereiten. Doch dass man wegen Obst auch vor Gericht landen kann, schildert der Neumarkt Anwalt Geedo Paprotta.

Wie es weitergeht, wenn Viren und Bakterien unseren Körper befallen haben, muss ich Ihnen nicht erzählen. Husten, Schnupfen und Heiserkeit sind noch die harmloseren Souvenirs. Besonders empfehlenswert erscheint der Konsum von frischem Obst: Vitamine, Mineralien, Spurenelemente, da grunzt der Darm als unser größtes Immunorgan vor Vergnügen! Kein Wunder also, dass Früchte als leckere Lebensverlängerer eine heiß umkämpfte Ware sind.

Da hatte zum Beispiel ein Vermieter seinen Mieter auf Schadenersatz verklagt, weil der ihm das Obst von den Bäumen gefuttert hatte. Konkret ging es um ein Häuschen mit Garten in Leverkusen. In dem Garten standen auch einige Obstbäume und darüber freute sich der neue Mieter sehr, als der Herbst gekommen war. Er wollte seinem Immunsystem was bieten und erntete das Obst von den Bäumen fleißig ab. Der Vermieter aber hatte dieselbe Idee und staunte nicht schlecht, als er nur noch leere Zweige vorfand.

Vor dem Amtsgericht Leverkusen argumentierte er, er habe zwar den Garten und die Bäume darin vermietet, aber doch nicht die daran wachsenden Früchte! Sonst hätte er einen Pachtvertrag geschlossen, keinen Mietvertrag.

Nach dem Gesetz habe er Recht, sagte der Richter. Aber man müsse die Sache in der Gesamtschau betrachten. Wenn man einen privaten Garten zu seinem Haus dazu mietet und darin Obstbäume stehen, könne es schlecht angehen, dass regelmäßig der Vermieter aufkreuzt und die Bäume aberntet. Das würde den Gebrauch der Mietsache unangemessen einschränken. Vielmehr dürfe ein Mieter, wenn er einen Garten mit Bäumen bestellt, auch davon ausgehen, dass er Früchte geliefert bekommt (Az. 28 C 277/93).

Der Obstkenner weiß: Auf die Herkunft kommt es an! Regional vom Bauernhof? Vielleicht sogar Bio? Heimische Pfirsiche und Weintrauben sind freilich schwer auf dem Bauernmarkt zu kriegen, doch wenn das Obst schon importiert wird, hat der Verbraucher auch das Recht, es ganz genau zu erfahren, entschied das Landgericht Amberg.

Eine Supermarktkette hatte nämlich geschummelt: Die laut Werbeschild spanischen Pfirsiche waren in Wahrheit Italiener, die Trauben wurden gar nicht in Ägypten, sondern in Indien gepflückt. Nur wer das Kleingedruckte auf der Verpackung lesen konnte, erntete die Früchte der Wahrheit. Der Supermarkt zuckte mit den Schultern: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Doch die Amberger Richter wiesen diese frechen Früchte in ihre Körbchen: Das sei verbotene Verbrauchertäuschung. Niemand liest bei Obst das Kleingedruckte! (Az. 41 HK O 784/18).

Polizeischülerin: Sexuelle Handlungen mit einer Banane?

Woher die Banane stammte, die vor dem OLG Dresden gelandet war, weiß ich nicht. Jedenfalls durfte sie nicht in der Zeitung gezeigt werden. Eine sächsische Polizeischülerin erhielt deshalb 2500 Euro Schmerzensgeld von dem Blatt. Es hatte sich nämlich zugetragen, dass die Frau bei einer wilden Abschlussfeier „Handlungen mit sexuellem Kontext“ mit der Banane vollzogen hatte. Die Zeitung textete unter dem Foto: „Eine künftige Kommissarin beißt frivol in eine Banane.“ Das Gericht entschied: die Feier war privat, die Bilder seien völlig harmlos, ihre Veröffentlichung greife unzulässig in die Sozialsphäre der Frau ein (Az. 4 U 2120/20).