Zum Frühstück ein Glas Milch? Neumarkter Anwalt berichtet über kuriose Fälle

Der Neumarkter Jurist Geedo Paprotta schreibt wöchentlich über skurrile Gerichtsurteile. Heute befasst sich der Rechtsanwalt mit Fällen über Glas: ein Glas Milch, eine Fensterscheibe und Uschi Glas. In welch kuriosen Porno-Fall die deutsche Schauspielerin geriet, verrät Paprotta.
Wussten Sie, dass Menschen bereits vor 7000 Jahren Glas herstellen konnten? Und was man in Glasgefäße so alles hineinfüllen konnte! Milch zum Beispiel. Das Glas Milch zum Frühstück galt zahllosen Generationen als Inbegriff der gesunden Ernährung. Zwischenzeitlich sind sich Ernährungswissenschaftler da nicht mehr sicher. Deshalb erscheint der nachfolgende Streit eigentlich unsinnig. Da hatte ein Früchtequarkhersteller sein pappsüßes Produkt mit dem Slogan beworben: „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ Wissenschaftler würden vermutlich rufen: Ein tägliches Glas Milch ist nicht wichtig, sondern gesundheitlich bedenklich!
Doch niemand hörte auf die akademischen Besserwisser und die Früchtequark-Konkurrenz zog vor Gericht mit dem Argument: Der Verbraucher werde hier böse getäuscht, weil er glaubt, der zuckergefährliche Quark sei genauso gesund, wie ein schönes Glas Milch. Das Landgericht Stuttgart aber fand, so dumm sei der Verbraucher sicher nicht, der könne ja wohl ein Glas voll Milch von einem Plastikbecher mit Quark unterscheiden. Das OLG Stuttgart vermutete in der zweiten Instanz: Beim Durchschnittsverbraucher ist intelligenzmäßig das Milchglas halb leer: Der glaubt alles, was die Werbung behauptet! Der BGH konstatierte, der Verbraucher müsse begreifen, dass so ein Quark mit einem Glas Milch einfach überhaupt nichts zu tun habe (Az. I ZR 36/11). Kein Jurist stellte sich die Frage, ob süßer Quark für gesunde Verbraucher möglicherweise genauso unwichtig ist, wie ein Glas voll Kuhmilch.
Eine ganz andere Verwendung findet Glas auf dem touristisch beliebten „Drachenfels“ bei Köln. Dort wurde für die jährlich 450.000 Besucher ein Glaskubus mit Panoramascheiben errichtet, der den Blick auf die märchenhafte Landschaft der „sieben Berge“ eröffnet. Wer ein Fernglas mit sich führt, kann vielleicht die sieben Zwerge sehen und sogar mehr, denn dort wimmelt es vor kleinen Vögeln. Wer allerdings das Glas sehr schlecht sehen kann, das sind die besagten flatternden Zwerge aus dem umliegenden Naturschutzgebiet. Technisch nennt sich das Problem „Vogelschlag“. Rein praktisch brechen die Wesen sich an den unsichtbaren Scheiben das Genick. Der BUND zog vor Gericht, bevor die Vogelfalle errichtet wurde und zwang die lokalen Behörden dazu, auf dem Drachenfels besonderes Vogelschutzglas zu verwenden. Diese Glasfront sieht zwar nicht ganz so supermodern und schick aus, erlaubt aber den ungestörten Blick auf lebendige Natur ohne gebrochene Flügel (Az. 14 K 4263/1).
Das bekannteste Glas in Deutschland, oder besser die bekannteste, ist Uschi Glas. Für die Älteren unter uns: „Winnetou und das Halbblut Apanatschi“, für die Jüngeren: „Fack ju Göhte“. Filme, mit denen Glas sicher nichts zutun haben wollte, sind Pornos. Dennoch verdächtigte sie die Berliner Polizei, ihre Personalausweisnummer missbraucht zu haben, um im Internet Pornos zu recherchieren. Glas verlangte für diese Demütigung vor dem Landgericht Berlin 20.000 Euro Schmerzensgeld. Doch die Polizei bestritt den Vorwurf vehement und die Richter merkten an, die Persönlichkeit der Schauspielerin sei ja ohnehin nicht verletzt worden, weil niemand ernstlich behauptet hatte, sie selbst hätte sich auf den Schmuddelseiten herumgetrieben (Az. 27 O 301/05).
