Kuriose Gerichtsfälle: Wegen einer durchgeknallten Katzenbesitzerin musste ein Flugzeug notlanden

Welche seltsamen Auswüchse Tierliebe manchmal hat, weiß der Neumarkter Jurist Geedo Paprotta. In seiner Kolumne berichtet er dieses Mal von vierbeinigen Scheidungskindern und einem besonderen Notfall hoch über den Wolken.
Das Wort „Tier“ wurzelt sprachlich im gotischen Wort „dius“, was soviel bedeutet wie „atmendes Wesen“. Wenn ich das lese, habe ich bildlich meine Katze vor Augen, wie sie auf der Fensterbank in der Sonne schläft und sich ihr Bauch hebt und senkt. Es ist schon erstaunlich, dass wir mit dem Begriff „Tier“ eine so unüberschaubare Zahl von Lebewesen – von der Amöbe bis zum Blauwal – begrifflich in einen Topf werfen.
Tiere als Seelenverwandte
Uns selbst nehmen wir aus. Sind wir denn keine Tiere? Immerhin stimmt unser Erbgut mit dem mancher Affen zu 99 Prozent überein und meine Katze und ich weisen eine 90-prozentige Deckung auf (obwohl es auf der Fensterbank für mich eigentlich zu eng ist).
Im Alltag leben wir unsere (Seelen)verwandtschaft mit den (anderen) Tieren intensiv aus. Deshalb verwundert es nicht, dass wir unsere Tiere sogar mit auf Reisen nehmen. So geschehen auf einem Flug von Las Vegas nach Frankfurt. Eine Frau hatte ihre Mieze dabei und wollte sie gern aus der Transportbox befreien. Schwierig! Die Stewardess war aber eine Tierfreundin und setzte die Katze als Kompromiss in einen kleinen Waschraum.
Bald änderte die „Katzenmama“ aber ihre Meinung und wollte ihr Tier herausholen. Als die Crew das verweigerte, trat die Dame gegen die Tür, attackierte das Bordpersonal und drohte, das Flugzeug zum Absturz zu bringen. Sie erwähnte sogar „Mafiakontakte“, die sie spielen lassen wollte.
Der Captain entschied sich für eine sofortige Not-Zwischenlandung und der Flug kam erst mit 24 Stunden Verspätung in Frankfurt an. Ein anderer Passagier zog deshalb vor Gericht und wollte Schadenersatz von der Airline. Doch das Amtsgericht Frankfurt befand: Die Fluggesellschaft kann nichts dafür, wenn eine Katzenfanatikerin durchdreht. Es handle sich dabei um „außergewöhnliche Umstände“ (Az. 31 C 397/16).
Auch ein 51-Jähriger machte einem Reiseveranstalter vor dem Amtsgericht München tierischen Ärger: Auf einer Ägyptenreise hatte er einen Ausflug gebucht, der Begegnungen mit „Land und Leuten“ anpries. Von wegen! Stattdessen begegnete er einem Kamel und landete zwischen dessen Höckern. Doch das Tier stolperte und warf den Reisenden in den Wüstendreck. Für die Schmerzen, das Krankenhaus, die kaputte Videokamera und den vergeudeten Urlaub sollte der Reiseveranstalter zahlen.
Doch das sah der Amtsrichter anders: Tiere seien von Haus aus gefährlich und wer einem Kamel auf den Buckel steige, müsse damit rechnen, dass es einen selbigen herunterrutschen lässt (Az. 111 C 30051/14).
Schwierig ist es, wenn zwei Menschen sich ein Tier teilen. Das stellte ein ehemaliges Liebespaar fest: Ihre Liebe war 132 Kilometer weit auseinandergegangen – aber beide liebten noch die gemeinsame französische Bulldogge. Schlussendlich musste das Landgericht Koblenz den Hund zuweisen. Den Juristen ging es natürlich nur um Paragrafen, nicht um Gefühle. Aus den vorliegenden Dokumenten lasen die Richter heraus, dass „Herrchen“ formal der alleinige Eigentümer des Hundes gewesen sei. Dass das Tier Frauchen erkennbar viel lieber mochte, spielte rechtlich keine Rolle (Az. 6 S 95/19).
