Darf ein Mann über 40 nicht Apfelkönigin werden? Neumarkter Anwalt über kuriose Fälle rund um Äpfel

Von Mittelbayerische Zeitung · 22. September 2024 um 11:00

Wer sagt eigentlich, dass eine Apfelkönigin immer ein junges Mädchen sein muss? Das wollte sich ein Bewerber aus Brandenburg nicht gefallen lassen und wähnte Manipulation, als er nicht gewann. Sogar vor Gericht zog er. Wie das Verfahren ausging, verrät der Neumarkter Anwalt Geedo Parotta in seiner Kolumne, diesmal rund um Äpfel.

Äpfel sind so unendlich viel mehr als nur leckeres Obst! War es nicht ein Apfel, der unsere Vertreibung aus dem Paradies in Gang setzte, wenn man dem Alten Testament glauben darf? Für diejenigen, die sich in Sachen Menschheitsgeschichte lieber an Charles Darwin halten, gilt hingegen: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.

Der Apfel prägte also ein profundes Stück Menschheitsgeschichte. Wen wundert es da, dass der Mensch nicht nur den (Reichs)-Apfel zum königlichen Insignium kürte, sondern am liebsten gleich auch der König aller Äpfel sein möchte?

Zumindest wollte das ein Mensch aus der kleinen brandenburgischen Stadt Guben. Der dortige Tourismusverband lobt alljährlich die Wahl eines Apfelkönigs aus. Als jedoch eine 21-jährige Apfelkönigin sich gegen ihren 42-jährigen Mitbewerber durchgesetzt hatte, zog dieser erzürnt vor das Amtsgericht Cottbus. Die gescheiterte Kernobstmajestät vermutete Wahlmanipulation und warf der Siegerin überdies vor, sie besäße ja gar keinen Führerschein.

Doch der Brandenburger Amtsrichter entthronte die Gubener Apfelkönigin nicht. Das mit der Wahlmanipulation basiere ja wohl eher auf Gerüchten denn auf Beweisen und man dürfe im Übrigen auch ohne Fahrerlaubnis Führer des brandenburgischen Fruchtadels werden. So lebte die Apfelkönig also glücklich bis an ihr Dienstende (Az. 221 C 24/17).

Auch im benachbarten Thüringen gab es Streit um Äpfel, den schlussendlich nicht einmal der Bundesgerichtshof beenden wollte. Genau genommen ging es um Äpfel und Eier. Damit nämlich hatte ein Telekommunikationsdienstleister öffentlich geworben. Frech hatte er behauptet, bei ihm gäbe ein Handy „für’n Apfel und n’Ei“. Kleingedruckt in der Ecke stand auch noch, das gelte natürlich nur bei Abschluss eines Vertrags. Am Ende hat der BGH zwar angemerkt, dass der Apfel faul sei und das Ei zum Himmel stinke, weil der Verbraucher bei dieser Werbung ja überhaupt keine Möglichkeit habe, konkret auseinanderzudröseln, was die Sache denn nun koste. Zur Entscheidung wurde der Streit jedoch zurück an die niederen Instanzen verwiesen (Az. I ZR 81/98).

Zweierlei lehrte uns in Sachen Äpfel jüngst der Europäische Gerichtshof: Mit Äpfeln kann man ganz schön reich werden und trotzdem kann man sich nicht alles erlauben, nur weil man reich ist. Im stürmischen Irland hatte der Computerkonzern Apple – Sie wissen schon, die mit dem angeknabberten Apfelsymbol – sich in einem Steuerschlupfloch versteckt und wollte vermeiden, für die satten Gewinne, die man mit iPhone und Co. auf den europäischen Märkten verdiente auch die entsprechend in Europa üblichen Steuern zu bezahlen. Nach jahrelangem Tauziehen schüttelten Europas oberste Richter nun schließlich den lukrativen Obstbaum und sammelten 13 Milliarden Äpfel für den europäischen Kuchen ein.

Die Computerleute aus dem Silicon Valley zuckten vermutlich nur müde mit den Schultern und flüsterten irgendwas von „kann Spuren von Erdnüssen enthalten“. Konkret meinten sie „Peanuts“, denn genau das dürften die 13 Milliarden für den Apple Konzern sein (Az. C-48/22 P).

Der Anwalt Geedo Paprotta aus Neumarkt. Foto: Paprotta