Wirte klagen über Klima der Angst – Regensburgs Rechtsreferent: „Aus meiner Sicht völlig überzogen“

Seit Monaten ist die Stimmung zwischen dem Regensburger Ordnungsamt und manchen Gastronomen mehr als angespannt. Rechtsreferent Walter Boeckh spricht im Interview über faires Feiern und Vorwürfe unter der Gürtellinie.
Herr Boeckh: Einige Regensburger Gastronomen klagen darüber, dass sie unter den Kontrollen des Ordnungsamts zu leiden haben. Inzwischen hat sich deswegen der Verein „Initiative Gastro Regensburg“ gegründet. Auf städtischer Seite sind Sie verantwortlich: Wie stellt sich die Sache aus Ihrer Sicht dar?
Walter Boeckh: Ich vermute, dass Anlass für die Gründung dieses Vereins eine behördenübergreifende und von der Polizei organisierte Gaststättenkontrolle am 26. Juli war. Bei dieser Kontrolle, die natürlich nicht angekündigt war, wurden zum Teil erhebliche Verstöße festgestellt. Diese betrafen übrigens nicht nur die Lärmproblematik. Der Sprecher des Vereins spricht aus meiner Sicht völlig überzogen von einem „eisigen Klima der Angst“, das das Verhältnis der Ordnungsbehörde zur Gastronomie beherrsche. Solche unter der Gürtellinie liegenden Vorwürfe kann ich nicht akzeptieren. Vielmehr rate ich zu einer Versachlichung der Diskussion, die wir so gegenüber dem Verein auch ausdrücklich angeboten haben.
Fühlen Sie sich da manchmal als Spielverderber?
Boeckh: Weder das Ordnungsamt noch meine Person sind verantwortlich für das Wohl und Wehe der Gastronomie. Ich gehöre zur Verwaltung und ich verantworte natürlich das Handeln der Verwaltung. Dieses richtet sich aber zuvorderst nach Recht und Gesetz. Das Spiel hört da auf, wo der Ernst für andere beginnt. Die Abgrenzung zwischen „Spiel“, also Freude an lauter Musik, und „Ernst“, also unzumutbare Lärmbelastung, trifft das Gesetz. Was bei der ganzen Diskussion dabei meines Erachtens zu kurz kommt, sind die 17 000 Altstadtbewohner. Auch diese haben etwa ein Recht, nämlich auf Nachtruhe, und dieses Recht wird eben durch gesetzliche Vorschriften sichergestellt.
Wie ist das mit der Musik in den Kneipen und Bars geregelt?
Boeckh: Ein Gastwirt, der eine Konzession beantragt, kann am entsprechenden Formular Schank- und Speisewirtschaft oder Vergnügungsstätte ankreuzen. In einer Schank- und Speisewirtschaft werden Getränke ausgeschenkt und Speisen dargereicht. Das zieht völlig logischerweise nach sich, dass Musik, die dort gespielt wird, nicht das prägende Element dieser Gastwirtschaft sein darf. Prägend wird Musik aber dann, wenn sie im Vordergrund steht, also, wenn sie lauter ist als ein normales Gespräch. Das weiß ein Gastronom auch. Und wenn er dann als Betriebsart Schank- und Speisewirtschaft wählt, muss er sich auch dran halten und darf eben grundsätzlich nur Hintergrundmusik spielen.
Der Verein bringt aber ins Spiel, dass es da einen Ermessensspielraum gibt, der auch zu Gunsten der Gastronomen ausgelegt werden könnte: Was sagen Sie dazu?
Boeckh: Zunächst können Sie davon ausgehen, dass das Ordnungsamt nur solche Fälle beanstandet, in denen die Lautstärke einer „Hintergrundmusik“ deutlich überschritten wird. Auch in diesem Fall wird der Gastronom aber zunächst einmal ohne weitere Folgen gebeten, die Musik leiser zu stellen. Kommt er dem nicht nach, droht natürlich die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Im Übrigen kann auch der Inhaber einer Gaststättenerlaubnis, die sich auf eine Schank- und Speisewirtschaft beschränkt, nach gefestigter Rechtsprechung, an die sich selbstverständlich auch die Stadt Regensburg hält, an 24 Tagen im Jahr auch laute Musik, die über bloße Hintergrundmusik hinausgeht, spielen, ohne dass bereits eine Vergnügungsstätte vorliegt. Hierfür genügt die bloße Anzeige einer Vergnügung gegenüber der Ordnungsbehörde. Will der Gastronom öfter als 24 Tage im Jahr „laute“ Musik spielen, stellt seine Gaststätte eine Vergnügungsstätte dar und er bedarf dann regelmäßig auch einer Baugenehmigung, die vor allem zu Auflagen im Bereich des Lärmschutzes führt.
Was müssen Gastronomen denn tun, um eine Baugenehmigung für eine Vergnügungsstätte zu bekommen?
Boeckh: Eine Baugenehmigung ist natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden, um die Lärmschutzauflagen zu erfüllen, so insbesondere Schallschutzmaßnahmen wie etwa eine Eingangsschleuse. Von dieser Möglichkeit haben übrigens durchaus einige Gastronomen Gebrauch gemacht.
Aber das ist doch schon länger so. Wie kommt es dazu, dass dieses Thema gerade jetzt wieder hochkocht?
Boeckh: Seitdem die Sperrstunde auf das gesetzliche Mindestmaß aufgehoben ist, verstärkt sich aus unserer Sicht das Problem, dass manche Inhaberinnen und Inhaber von Schank- und Speisewirtschaften versuchen, die Leute durch laute Musik bei sich zu behalten. Aber ganz ehrlich: Wer laute Musik hören und sich dabei nicht unterhalten will, der gehört in einen Club, also eine Vergnügungsstätte.
Der Verein will mit der Stadt in einen Dialog treten: Gibt es diese Gespräche?
Boeckh: Es gibt eine Mail an das Ordnungsamt. In dieser wird ein Dialog eingefordert und unsere Antwort war unter Darstellung der oben bereits beschriebenen Rechtslage, dass wir selbstverständlich jederzeit dazu bereit sind, Probleme zu diskutieren und diesen gemeinsam abzuhelfen. Um die von mir bereits beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen, die sich aus dem Gaststätten- und dem Baurecht ergeben, werden wir aber nicht herumkommen. Vielleicht müssen sich auch die Gastwirte bewegen und sagen: Jetzt überlegen wir mal, reichen 24 Tage nicht aus, um sich auf eine bestimmte Musikrichtung zu spezialisieren und sich vom Diskotheken-Angebot des Mainstreams abzuheben? Also da fehlt uns auch in gewisser Weise ein Feedback.
Mitglieder des Vereins führen an, dass es in Kneipen geregelt abläuft, während die Partymeute draußen Lärm und Müll macht, was für Probleme sorgt: Wie sehen Sie das?
Boeckh: Das sind zwei verschiedene Sachen. Man kann laute Musik in einer Kneipe nicht damit vergleichen, dass jemand zu viel Alkohol erwischt hat und dann im Freien rumgrölt. Das ist was völlig anderes. Zum Müll: Manche Gastronomen tragen ja auch zur Müllproblematik bei, weil sie verpackte Speisen und Getränke auf die Straße verkaufen.
Sehen Sie eine Möglichkeit, diesen Konflikt zu beruhigen?
Boeckh: Was die Stadt Regensburg macht, trägt viel zur Konfliktbewältigung bei. Wir haben den Runden Tisch Altstadt, an dem auch Leute aus der Gastronomie sitzen, wir haben die Aktion Fair Feiern, die regelmäßig zusammentritt und in deren Rahmen die Gastronomie selbstverständlich jedes relevante Thema anmelden kann. Die Stadt Regensburg betreibt einen Kommunalen Ordnungsservice und wir haben eine Müllabfuhr, die etwa in der Früh am Sonntag ausrückt und den Dreck wegmacht, den andere verursachen –was nicht sein müsste, wenn jeder seinen Abfall ordnungsgemäß entsorgen oder mitnehmen würde.
Interview: Heike Haala
