Regensburger Gastro-Verein klagt über Klima der Angst: Konflikt um Kontrollen schwelt weiter

Seit Monaten sehen sich Wirte in Regensburg mit verstärkten Kontrollen des Ordnungsamts konfrontiert. Jetzt, wo sich das Ausgehen nach drinnen verlagert, könnte sich die Lage verschärfen, befürchtet eine Gastronomin.
Das ist Karin Griesbeck, sie betreibt die Alte sowie die Neue Filmbühne und sitzt wie Phuc Huynh im Vereinsvorstand der „Initiative Gastro Regensburg“. Diese möchte mit der Stadt in Dialog zu dem Thema treten. Huynh spricht von inzwischen 52 Betrieben, die Mitglied in der Initiative geworden sind. Die wollen seinen Angaben zufolge aber anonym bleiben. Denn er und Griesbeck sagen, dass wegen der Kontrollen inzwischen ein Klima der Angst in der Szene herrscht. Griesbeck macht sich Sorgen, dass manche ihrer Kollegen deswegen sogar hinwerfen könnten und ihre Läden zusperren. „Dabei sind die Kneipen und das Kulturprogramm, das dort geboten wird, ein Aushängeschild für die Stadt“, verdeutlicht Huynh.
36 Anzeigen in diesem Jahr
Laut Auskunft von Kristina Kraus von der städtischen Pressestelle kam es in diesem Jahr bislang zu 36 Beanstandungen, die zu Anzeigen führten. Weiterhin spricht sie von 120 Belehrungen ohne weitere Kosten. Beanstandet worden seien der Verstoß gegen die genehmigte Betriebsart, die Einhaltung der Sperrzeit der Freisitze, offene Türen und Fenster während Musikdarbietungen, Gäste mit Getränken vor der Gaststätte in der Sperrzeit, die Überschreitung der genehmigten Freisitzgröße oder nicht genehmigte Veranstaltungen. Dennoch sagt Kraus, dass die Beschwerden wegen Lärms in den letzten Monaten zugenommen haben, nicht aber wie viele es gab und wie groß die Steigerung ist.
In den Augen von Griesbeck, Hunyh und auch von Urs Erös – der Anwalt ist ebenfalls Mitglied in dem Verein – sind es aber nicht die Gastronomen, die Probleme machen. „In Kneipen läuft es geregelt ab“, sagt Erös. Huynh beschreibt dagegen die Beobachtungen, die er im öffentlichen Raum gemacht hat: grölende Betrunkene, Boom Boxen auf 120 Dezibel am Bismarckplatz, rund um die Uhr Biernachschub aus dem Automaten. Derweil sagt Griesbeck, drinnen sogar wegen Diskokugeln und der Frage diskutieren müssen, ob die einer Schankwirtschaft angemessen sind.
Erös macht das Anliegen der Vereinsmitglieder deutlich: „Die vielen Verordnungen müssen überprüft und den Gegebenheiten angepasst werden.“ Zudem gebe es immer einen Ermessensspielraum, der es erlaube, die Vorschriften gastronomenfreundlich auszulegen. Und das soll nun auch passieren, fordert Erös. Huynh will jetzt das Gespräch mit den Verantwortlichen bei der Stadt suchen.
Die Situation ist so verfahren, dass hinter vorgehaltener Hand auch Gerüchte die Runde machen. Haben die Gastronomen die Kontrollen jetzt an der Backe, weil sich jemand aus der Clubbranche bei der Stadt darüber beschwerte, dass die Gäste den Tanzschuppen fernbleiben, nachdem viele Kneipen seit dem Wegfall der Sperrstunde mit diskoähnlichem Programm aufwarten? „Der Stadt liegt tatsächlich eine entsprechende Beschwerde vor. Diese war jedoch nicht ursächlich für die Kontrollen“, antwortet Katrin Butz von der städtischen Pressestelle.
Ist das Feiern fair geregelt?
Auf das Klima der Angst angesprochen, das Huynh und Griesbeck bemerkt haben, entgegnet sie, dass sich die Stadt in aller Deutlichkeit gegen Vorwürfe verwahrt, wonach Kontrollen willkürlich stattfänden und ein Klima der Angst geschaffen werden solle. „Der Stadt liegt das Miteinander aller Beteiligten ausdrücklich am Herzen, und der persönliche Austausch wird seit Jahren über das gemeinsame Aktionsbündnis ,Fair Feiern‘ aktiv gefördert“, sagt sie. Bei den Kontrollen gehe es um das Einhalten gesetzlicher Regelungen.
Ob Dultplatz oder Pürkelgut: Manche der Kneipengäste fragen sich derweil, warum es dann bei anderen Veranstaltungen durchaus lauter zugehen darf: „Der angestellte Vergleich ist unzulässig, da es sich bei den Genehmigungen zur Durchführung einer Veranstaltung und der Erlaubnis zum Führen einer Gaststätte um unterschiedliche Rechtsakte handelt, die jeweils andere rechtliche Anforderungen stellen“, antwortet darauf Kristina Kraus von der städtischen Pressestelle. Insoweit könne es hier keine Ungleichbehandlung geben, da eine Veranstaltung aus Sicht der Stadt nicht mit einer Gaststätte vergleichbar ist.