Strafzettel: Wo in Bad Kötzting das Parken vorm Discounter teuer werden kann

Immer mehr Discounter lassen ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen, um so Fremdparkern den Riegel vorzuschieben und ausreichend Stellflächen für ihre Kunden bereitzuhalten. Trotzdem kann es auch genau Letztere treffen, etwa wenn vor dem Einkauf vergessen wird, eine Parkscheibe im Auto zu hinterlegen. Ein Blick auf die Parkplätze namhafter Discounter in und um Bad Kötzting (Landkreis Cham) gibt Aufschluss über deren Einzelregelungen.
An der Einfahrt zum Discounter Lidl an der Lamer Straße weist etwa ein Schild bereits an der Einfahrt auf das Privatgrundstück hin. „Parken nur während der Geschäftszeiten gestattet“ heißt es darauf weiterhin und: „Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“. Kein Hinweis findet sich auf dem Gelände hingegen über die erlaubte Parkdauer. Die Schranke an der Einfahrt lässt allerdings vermuten, dass spätestens zum Ende der Geschäftszeiten der Parkplatz nicht mehr angefahren oder verlassen werden kann.
Konkreter drückt sich hingegen der Lebensmittelkonzern Netto auf seinen Hinweisschildern aus: „Kostenloses Parken für die Dauer Ihres Einkaufs“ heißt es auf einer Handvoll Hinweistafeln, die quer über den Parkplatz an der Pfingstreiterstraße verteilt sind. Zusätzlich weist jedes dieser Schilder darauf hin, dass „widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge“ entfernt werden. Gleichermaßen werden Autofahrer auf dem Parkplatz der Netto-Filiale in Neukirchen b. Hl. Blut informiert. Für den Kunden bleibt dennoch die Frage, ob und wie der Lebensmitteldiscounter die tatsächliche Parkdauer überprüft. Der Hinweis auf das Nutzen einer Parkscheibe fehlt.
Automatische Erfassung mit Kamera
Wesentlich deutlicher kommunizierte Norma die Bedingungen zur Nutzung ihres Parkplatzes bei der Filiale in Miltach. Noch bis vor ein paar Monaten wurden ankommende (Nicht-)Kunden an der Einfahrt des Parkplatzes auf die maximal zulässige Parkdauer von zwei Stunden hingewiesen – wohl auch deshalb, weil die Fläche direkt neben der Bundesstraße als Pendlerparkplatz reizt.
Mittlerweile wurden sämtliche Schilder von der Fläche entfernt. Offenbar sind nun auch Langzeitparker vor dem Discounter willkommen. Vorher brauchte es an dieser Stelle eine Parkscheibe. Die Parkdauer wurde durch eine Kamera erfasst. Für die Überschreitung der erlaubten Parkzeit drohte der Betreiber mit einem Bußgeld von 20 Euro.
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Parken so lange man möchte ist hingegen offenbar auf den Flächen des neuen Fachmarktzentrums rund um Aldi, Edeka und dm-Drogerie an der Westumgehung sowie am Gemeinschaftsparkplatz von Rewe und Toom in der Arnbrucker Straße in Bad Kötzting möglich. Hier finden sich keine derartige Hinweise. Selbiges betrifft den Parkplatz von Norma in Bad Kötzting.
Das müssen Parkplatzbetreiber und Kunde laut Verbraucherzentrale beachten
Rechtliche Lage: Spätestens wenn nach dem Einkauf ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer klemmt, stellt sich für viele die Frage, ob private Unternehmen überhaupt solche Strafzettel verteilen dürfen. Supermarktparkplätze befinden sich auf privatem Gelände. Informationen der Verbraucherzentrale zufolge haben Supermärkte daher das Recht, selbst zu bestimmen, wie lange das Parken dort gestattet ist und ob Gebühren anfallen. Ebenso können sie festlegen, ob bei Überschreiten oder fehlender Parkscheibe ein Knöllchen fällig wird.
Anforderungen: Der Betreiber des Parkplatzes ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen und Hinweise deutlich sichtbar auf dem Gelände auszuhängen. Sobald der Kunde den Wagen verlässt, sollte ein Schild mit den Parkregeln gut erkennbar sein. Die Schriftgröße darf nicht zu klein sein, und auch komplizierte Formulierungen, die der Nutzer möglicherweise nicht versteht, sind unzulässig. Zudem müssen die Schilder auf den Parkflächen so platziert sein, dass sie leicht zu lesen sind.
Strafgebühren: Grundsätzlich fallen Strafzettel von privaten Unternehmen oft teurer aus als die des Ordnungsamtes. Laut der Verbraucherzentrale sollte man sich dabei an den Gebühren des öffentlichen Raums orientieren, die etwa 25 Euro betragen. Private Firmen verlangen jedoch häufig bis zu 30 Euro und in manchen Fällen sogar bis zu 60 Euro. Liegt die Forderung deutlich über den Beträgen des aktuellen Bußgeldkatalogs der StVO, sollte die Strafe unbedingt geprüft werden.


