Audioaufnahme aufgetaucht: Wirbel im Prozess um Vergewaltigung in Neutraubling

Ein Vorfall vom Juli 2023 in Neutraubling (Landkreis Regensburg) ist das zweite Mal vor Gericht. Zivilbeamte holen Zeugen direkt aus dem Saal und stellen ein Handy sicher. Dann endet die Befragung des vermeintlichen Opfers jäh – eine Entscheidung in dem Fall scheint gefallen zu sein.
Nachdem reichlich Bier und Vodka konsumiert war, soll sich ein 40-Jähriger an der Freundin seines Zechkumpans vergangen haben. Die juristische Aufarbeitung dessen, was Ende Juli vergangenen Jahres in Neutraubling geschehen sein soll, hat gestern im zweiten Anlauf einige Überraschungen geboten: Erst rückte die Kripo an, um ein Handy samt Audiodatei eines Telefonats zu sichern, dann brach das Gericht die Aussage des mutmaßlichen Opfers äußerst abrupt ab. Die Widersprüche waren zu groß.
Unter dem Vorwand, auf die Toilette zu müssen, soll der Angeklagte in jener Nacht in das Schlafzimmer eines Paars gegangen sein und die Frau vergewaltigt haben, während ihr Lebensgefährte im Wohnzimmer saß. Als sie sich wehrte, soll der 40-Jährige von ihr abgelassen haben und geflüchtet sein. Mit dem Auto und gut 1,4 Promille Alkohol im Blut. So fasst es die Anklage zusammen. Die Polizei verhaftete den Regensburger wenig später in seiner eigenen Wohnung und er landete in Untersuchungshaft.
Vier Monate in U-Haft – Zeugen machen Urlaub
Am 1. Dezember jedoch kam der 40-Jährige wieder frei, fünf Wochen vor dem ersten Prozess in der Sache. Dieser endete jäh, weil das vermeintliche Opfer und ihr Lebensgefährte trotz deutlicher Warnung von Ermittlern, dass beide als Zeugen aussagen müssten, für Monate nach Thailand gingen. Im zweiten Anlauf vor der siebten Strafkammer des Landgerichts erschienen sie gestern und sagten auch aus. Zuvor hatte der Angeklagte das Wort, der im Juli russische TV-Sender installiert hatte, ehe man gut dem Alkohol zusprach. Soweit deckten sich die Angaben des Trios.
In wesentlichen Teilen aber stand Aussage gegen Aussage. Erstmals erinnerte sich der 46-jährige Partner der Frau an ein Telefonat, das es noch vor Eintreffen der Polizei gab – und ließ eine Bombe platzen: Das habe er sich noch mal angehört, denn es wurde aufgezeichnet. Vorsitzender Richter Dr. Guth unterbrach die Verhandlung. Warum, wurde gut 30 Minuten später klar: Zwei Kripobeamte erschienen und fuhren den Zeugen nach Hause, um das iPhone abzuholen.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Multi-Millionärin aus Regensburg stirbt verarmt – Testament gibt neue Rätsel auf
Was aus den Lautsprechern des Geräts später zu hören war, überraschte. Es bestätigte das, was der Angeklagte zu Prozessbeginn über jenem Anruf berichtet hatte. Nämlich, dass es in Sprachnotizen des 40-Jährigen über „eure Auseinandersetzung“ oder „familiäre Probleme, die ihr zwischen euch klären müsst“ nicht um die von der Frau erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe ging. Die seien erstmals im Telefonat abgesprochen worden. Der Lebensgefährte der Frau betonte, die Akte nicht zu kennen – verwies auf Vorhalte von Verteidiger Jörg Sodan dann aber auf diese. Seine Lebensgefährtin habe „es so gesagt“, der Dolmetscher „hat es anders übersetzt“, erklärte der 46-Jährige und deutete vor sich, als blicke er auf die Seite mit der in Akten üblichen zweispaltigen Gegenüberstellung.
Viele Widersprüche und mehr als zwei Promille
Als das mutmaßliche Opfer im Zeugenstand Platz genommen hatte, traten deutliche Widersprüche zutage. Wie der Angeklagte sie einst festhielt, wo und wie sie lag, was für Verletzungen sie bei der angezeigten Vergewaltigung erlitt – dazu gab es mehrere Versionen, die sie auch im Zeugenstand nicht klarer einzuordnen vermochte. Womöglich, weil drei Bier und zwei Schnäpse nicht alles waren, was sie getrunken hatte. Über zwei Promille seien damit „schwer in Einklang zu bringen“, wie Guth betonte, ehe er ein Rechtsgespräch anregte.
Ergebnis: Die Befragung der Zeugin endete abrupt, weil die Widersprüche nach Ansicht der Strafkammer „nicht aufklärbar“ wären. Vieles deutet darauf hin, dass der Prozess am Montag erneut vorzeitig beendet werden könnte – diesmal allerdings wahrscheinlich mit einem Freispruch für den Mann auf der Anklagebank.