Ein geblitzter Regensburger ärgert sich: Wie bekannt sind die Regeln in Fahrradstraßen?

Die Zahl der Fahrradstraßen in Regensburg wächst. Doch wie steht es um die Kenntnis der dortigen Regeln? Darüber gibt es verschiedene Meinungen.
Mitunter kann fehlende Regelkunde beim Thema Fahrradstraße sogar direkt vor Gericht führen: Ein radelnder Regensburger zeigte im Jahr 2022 einen Autofahrer wegen Nötigung, Beleidigung und Bedrohung an, weil er von diesem in der Ostengasse durch gefährlich dichtes Auffahren bedrängt worden sei. Beim anschließenden Halten an der Ampel habe er den Pedalritter mit etlichen unfreundlichen Worten bedacht und ihm sogar noch Schläge in Aussicht gestellt.
Zu einer Verhandlung ist es nie gekommen, weil der Beschuldigte untergetaucht ist – aber ist der Vorfall an sich eine Ausnahme oder steht es allgemein schlecht um das Wissen darüber, wie man sich in Fahrradstraßen zu verhalten hat?
Höchstgeschwindigkeit 30
Regine Wörle vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) glaubt schon, dass die meisten Verkehrsteilnehmer die Regeln intus haben. „Das unterstelle ich den Leuten, Fahrradstraßen gibt’s ja bereits seit 1997. Außerdem hat die Stadt ausführlich dazu informiert“, sagt sie.
Weil sie zudem selber noch keine schlechten Erfahrungen gemacht habe, betrachtet sie die Kern-Merkmale von Fahrradstraßen als verkehrsspezifisches Allgemeinwissen. Diese wären: Radler dürfen nebeneinander fahren, Überholen ist nur mit mindestens 1,5 Meter Abstand erlaubt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.
Von letztgenanntem Punkt wusste ein 61-jähriger Autofahrer aus dem Stadtwesten jedoch nichts. Er ist kürzlich in der Prüfeninger Schlossstraße geblitzt worden. Bevor diese im März zur Fahrradstraße umgewidmet wurde, galt hier Tempo 30.
Weil die entsprechenden Schilder abmontiert wurden und auch die Tempolimit-Anzeige seines BMW nun wieder 50 signalisiert, fuhr er schneller als 30 – und muss jetzt zahlen. Er spricht daher von „Abzocke auf Kosten der Sicherheit“ und denkt dabei an die Kinder der im Schloss untergebrachten Montessori-Schule.
Bei der alten Tempo-30-Beschilderung sei jedem klar gewesen, dass hier langsam gefahren werden muss.
„Ältere wissen das nicht“
Nun wird die Kenntnis der Fahrradstraßen-Regeln vorausgesetzt, und das hält er für kritikwürdig: „Zumindest viele ältere Pkw-Fahrer wissen das nicht unbedingt. Als ich 1983 meinen Führerschein gemacht habe, gab’s das noch gar nicht.“
Vor allem für Autofahrer, die aus Richtung Großprüfening kommen, sei die aktuelle Beschilderung widersprüchlich, argumentiert der 61-Jährige weiter. An der Einfahrt in die Schlossstraße wird das Ende der 30er-Zone angezeigt, 200 Meter später beginnt die Fahrradstraße. „Verwirrender geht es nicht“, meint er und fordert von der Stadt im Sinne einer verständlichen Lösung zwei bis drei zusätzliche Tempo-30-Schilder.
Mit diesem Ansinnen blitzt der Geblitzte bei der Stadt ab. „Die Beschilderung einer Fahrradstraße und einer Geschwindigkeitsbeschränkung für den selben Streckenabschnitt ist nach der Straßenverkehrsordnung unzulässig, da sich die Regelungen dieser beiden Verkehrszeichen widersprechen“, lautet die Auskunft von der Pressestelle. Anders als in einer 30er-Zone dürfe in einer Fahrradstraße nämlich nur dann mit 30 km/h gefahren werden, wenn hierdurch der Radverkehr nicht behindert werde.
Generell – so gibt die Stadt zu bedenken – sei es die Pflicht von Verkehrsteilnehmern, sich über Neuregelungen auf dem Laufenden zu halten. Und was die Prüfeninger Schlossstraße angeht, gebe es neben den Schildern noch Bodenmarkierungen, die auf den Status als Fahrradstraße hinweisen.
Das sieht auch Regine Wörle so: „Das ist so deutlich gekennzeichnet, dass jeder Autofahrer merken muss, dass hier irgendwas anders ist – und das heißt sicher nicht Tempo 50.“
