Miete am Regensburger Kassiansplatz: Stadt verliert – und mauert

Die Stadt Regensburg akzeptiert das Gerichtsurteil, das sie verpflichtet, die Miete für den Raum für Engagement am Kassiansplatz einem Bürger gegenüber preiszugeben. Gegenüber der Öffentlichkeit mauert sie aber.
Eigentlich, sagt Michael Straßburger, hätte die Stadt diese Information nicht verstecken müssen – habe sie doch offenbar gut verhandelt. Der 38-Jährige hat sich die Auskunft erklagt, wie viel Miete anfiel für den Raum für Engagement am Kassiansplatz, und sagt jetzt: „Ich finde den Mietpreis akzeptabel. Da hat die Stadt meiner Meinung nach alles richtig gemacht.“ Die Räumlichkeiten am Kassiansplatz konnten bis Juli dieses Jahres Vereine und Initiativen günstig anmieten.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist jetzt rechtskräftig, die Stadt stellte keinen Antrag auf Zulassung der Berufung, wie Stadtsprecherin Juliane von Roenne-Styra bestätigt. Ein „Zulassungsgrund“ habe sich nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit ergeben, erklärt sie. Straßburger, der sich bei seiner Anfrage an die Stadt auf die Informationsfreiheitssatzung der Kommune bezogen hatte, bekam nun Post vom Liegenschaftsamt. Es teilt Straßburger mit, dass die Stadt zwischen 1. Juli 2022 und 30. Juni 2023 für die 128 Quadratmeter monatlich 2975 Euro Kaltmiete gezahlt habe und zwischen 1. Juli 2023 und 31. Juli 2024 monatlich 2500 Euro. Damit fiel für den ersten Zeitraum, der von der Europäischen Union zu 90 Prozent gefördert wurde, insgesamt eine Kaltmiete von 35.700 Euro an, und für den zweiten eine Kaltmiete von 32.500 Euro.
„Das ist eine Traummiete.“
Haritun Sarik, der 2019 mit seinem Feinkostladen die Räume am Kassiansplatz verlassen hatte, sagt: „Das ist eine Traummiete.“ Er habe 6314 Euro inklusive Nebenkosten und Steuern gezahlt, der Vermieter habe noch mehr gewollt. „Wenn ich 2000, 4000 oder 5000 Euro gezahlt hätte, wäre ich noch dort geblieben.“
Vor Gericht hatte die Stadt argumentiert, bei der Information zur Miete handle es sich um ein grundrechtlich geschütztes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Werde es bekannt, sei nicht auszuschließen, dass das für den Vermieter „bei zukünftigen Verhandlungen oder im Wettbewerb nachteilig sein könnte“, so gibt das Urteil die Position der Stadt wieder. Auch bestehe die Gefahr, dass die Information „zu Lasten der Stadtkasse ausgenutzt“ werde.
„Kein Geschäftsgeheimnis“
Aus Sicht des Gerichts dagegen überwiegt das öffentliche Interesse hier das private. Straßburger betont: „Das Gericht hat entschieden: Das ist kein Geschäftsgeheimnis.“ Es sei „wirklich schön“, dass es die Perspektive der Bürgerschaft einnehme und so einen Grundstein für Transparenz bestätige, sagt der Softwareingenieur und Informationsfreiheits-Aktivist.
Der MZ gibt die Stadt jedoch weiterhin „keine Auskunft“ zu Inhalten von Verträgen mit Dritten. Zum Kassiansplatz erklärt Stadtsprecherin Juliane von Roenne-Styra: „Die Stadt Regensburg wurde per Gerichtsentscheid nur zur Herausgabe der Miethöhe gegenüber einer Privatperson verpflichtet.“ Auch was die Ende 2020 beschlossene Anmietung des ehemaligen Cafés Coming Home in Stadtamhof – bis heute ein Leerstand – betrifft sowie die noch vom Stadtbahnamt genutzten Räume in der Hemauer Straße, schweigt die Stadt. Sie bittet „um Verständnis, dass die Verwaltung zum Inhalt, insbesondere den Konditionen des laufenden Mietverhältnisses mit Dritten, im Hinblick auf schutzwürdige Interessen der Vertragspartner keine Auskunft gibt“.