Geister-Einkaufswägen in der Aussiger Straße in Regensburg sorgen für Frust bei Anwohnern

Von Jürgen Scharf · 11. September 2024 um 10:00

Der illegale „Fuhrpark“ vor der Notunterkunft in der Aussiger Straße in Regensburg ist ein Zankapfel in der Siedlung. Die Stadt sagt, dass das betroffene Unternehmen eigentlich Anzeige erstatten müsste.

Ein paar sind sauber ineinandergeschoben, andere stehen wiederum kreuz und quer herum, und mittendrin liegt noch einer seitwärts auf dem Grünstreifen. Es sind knapp 20 Einkaufswägen eines nahe gelegenen Supermarkts, die herrenlos in der Aussiger Straße herumstehen.

Und einige Anwohner sind davon schwer genervt. Die Stadt Regensburg sagt, dass ihr das Problem bekannt ist und dass sie hierzu auch bereits Gespräche geführt hat.

Ein Anwohner (Name der Redaktion bekannt) erzählt der Mittelbayerischen, dass er die Situation schon seit längerer Zeit beobachte. Die Einkaufswägen würden immer rund um die Notunterkunft für Obdachlose „stranden“. Hier schaue es mittlerweile „aus wie bei den Wilden“, sagt der Mann.

„Denen ist es auch egal“

Er habe deswegen auch schon den betroffenen Supermarkt kontaktiert. Dem Unternehmen sei die Lage „aber anscheinend egal“. Er habe auch die Stadt dazu angeschrieben, aber auch hier keine Antwort erhalten, die auf ein baldiges Ende der Missstände hoffen lassen würden: „Denen ist es auch egal, was da passiert.“

Der Mann erzählt, dass er über das Problem auch schon mit anderen Menschen aus der Siedlung gesprochen habe. Die seien wegen der illegalen Lagerung der Einkaufswägen ähnlich sauer wie er selbst.

Problem bekannt

Auf Anfrage der Mittelbayerischen teilt die Stadt mit, dass das Problem mit auf der Straße abgestellten Einkaufswägen im Umgriff der Aussiger Straße der Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit im Amt für Soziales bekannt sei. Es sei auch bereits mit dem zuständigen Hausmeister der Anlage, die der Stadtbau GmbH gehört, gesprochen worden. Allerdings sei es schwierig, aufzuklären, wer genau die Wägen stehen gelassen habe. „Trotz erhöhter Aufmerksamkeit konnte bisher kein Bewohner der Anlage bei einem solchen Vorgang angetroffen werden: Diverse Nachfragen in Gesprächen mit den Bewohnern ergaben keine verwertbaren Ergebnisse.“

Finanzieller Schaden für Supermarkt

Es gebe einzig die gesicherte Erkenntnis, dass nicht alle der dort abgestellten Wägen von Bewohnern der Notwohnanlage hinterlassen werden: „Auch Bewohner des Viertels stellen nicht mehr benötigte Einkaufswägen auf dem Gelände und in der Nähe ab.“

Ungeachtet dessen würden Mitarbeiter von der Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, des Allgemeinen Sozialdienstes sowie des Jugendamts aber regelmäßig in Kontakt mit allen Personen, die in der Notwohnung in der Aussiger Straße untergebracht sind, stehen. Die Einhaltung der Hausordnung und das Verhalten gegenüber den umliegenden Anwohnern würden dabei „durchaus thematisiert“ werden. Bei der Mitnahme eines Einkaufswagens ohne Absicht zur Rückgabe handelt es sich der Stadt zufolge allerdings zunächst einmal um nichts anderes als eine strafbare Handlung, die von den betroffenen Supermärkten zur Anzeige gebracht werden müsste.

Eine Sprecherin des in der Aussiger Straße ansässigen Supermarkts, eine Filiale von Netto, teilt auf Anfrage mit, dass es bei den Einkaufswägen in der Tat zu Diebstählen komme: „Dadurch entsteht unserem Unternehmen natürlich finanzieller Schaden.“

Was kann die Firma tun?

Die Sprecherin will zu Einzelfällen aber keine konkreten Angaben machen, „um gegebenenfalls Nachahmeffekte zu vermeiden“. Sie sagt einzig, dass es „filialindividuell branchenübliche Sicherheitsmaßnahmen“ gebe: „Dazu gehören in Einzelfällen zum Beispiel Schranken an den Parkplatzausfahrten oder Wegfahrsperren, die verhindern, dass Einkaufswagen über einen bestimmten Bereich hinaus weggeschoben werden können.“ Bei Bedarf werde außerdem mit Schildern im Eingangsbereich und auf den Parkplätzen deutlich darauf hingewiesen, dass Einkaufswagen nicht vom Gelände entfernt werden dürfen. Das Unternehmen bitte Kunden, die einen verlassenen Wagen entdecken, eine Netto-Filiale in der Nähe über den Fundort zu informieren.