Eklatantes Förderdebakel droht: Schwandorf fehlen bei Bahnunterführung fünf Millionen Euro

Es war ein riesiger Brocken, den die Stadträte am Montagabend schlucken mussten: Für den Ausbau der Schwellenwerkunterführung beim Krankenhaus wird es – anders als fest eingeplant – wohl keine Förderung geben. Für die Stadt wäre dies ein Millionenausfall.
Immerhin hatte sie bei dem gemeinsamen Bauprojekt mit der Bahn mit einer Fördersumme in Höhe von 5,4 Millionen Euro gerechnet. Die Ablehnung dieses Zuschusses gleicht einem Fördergelddebakel, waren sich mehrere Stadträte am Rande der Sitzung einig.
Die Regierung der Oberpfalz hatte per Bescheid vom 1. Juli 2024 der Stadt mitgeteilt, dass der Fördergeldantrag abgelehnt wird. Dies wurde mit einem „vorzeitigen Vorhabenbeginn“ begründet, weshalb die gesamte Maßnahme nun nicht mehr förderfähig sei. Denn: Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung sei es, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Bauleistungen im August 2023 vergeben
Die DB Netz AG hatte aber bereits am 30. Mai 2023 Bauleistungen ausgeschrieben und diese am 14. August 2023 an eine Firma aus Bayreuth vergeben. Die Regierung der Oberpfalz wertet diese Vergabe als vorzeitigen Vorhabenbeginn, der beim Fördermittelgeber aber nicht beantragt worden sei. Deshalb sei keine andere Entscheidung als eine Ablehnung der Förderung möglich gewesen, teilte die Regierung der Stadt mit.
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Für die Stadtverwaltung sei der Bescheid „so nicht abzusehen“ gewesen, wie der Leiter des Rechtsamtes, Bastian Donko, in der Stadtratssitzung erklärte. Die Ablehnung habe die Stadt aus dem Nichts ereilt.
Die Stadträte sollten am Montag entscheiden, ob die Stadt gegen den Bescheid klagt. Eigentlich sollte darüber nichtöffentlich diskutiert werden. Doch auf Antrag der SPD-Fraktion wurde die Beschlussvorlage kurzerhand in den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vorgezogen.
In der Beschlussvorlage, die der MZ vorliegt, hatte das Rechtsamt ausführlich die Erfolgsaussichten einer Klage dargestellt. Demnach sei nach Prüfung der Sach- und Rechtslage eine Klage wenig erfolgsversprechend. Dennoch könnte „eine Klageerhebung zur Wahrung der Klagefrist und Verhinderung der Bestandskraft des Bescheids“ sinnvoll sein. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen der AfD, dafür, Rechtsmittel einzulegen.
Wopperer: Jeden Strohhalm ergreifen
„Wir sollten jeden möglichen Strohhalm ergreifen“, sagte CSU-Fraktionsvorsitzender Andreas Wopperer. Ähnlich argumentierte SPD-Fraktionschef Franz Schindler. Es sei eine „unschöne Sache“, aber die Stadt müsse mit der Klage „die Chance wahren, dass man vielleicht doch noch eine Förderung bekommen könnte“. Der SPD-Mann schlug vor, dass die Stadt die Klage selbst erheben solle, sich aber auch mit einer Fachanwaltskanzlei über die Chancen eines Verfahrens beraten solle.
Schindler mahnte ebenso an, dass geklärt werden müsse, wie es dazu kommen konnte. Auch andere Stadträte wie beispielsweise Kurt Mieschala (UW), Alfred Damm (ÖDP) und Marion Juniec-Möller (Grüne) forderten, den Vorfall vollumfänglich aufzuarbeiten. Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) sicherte eine Aufklärung zu. Das Rechnungsprüfungsamt werde laut Feller alle Unterlagen prüfen. Der OB zeigte sich überzeugt, dass die Unterlagen so zügig wie möglich geprüft würden. Es sei die objektivste Stelle, da dieses Amt nicht weisungsgebunden sei. Es müsse bei der Aufarbeitung geklärt werden, ob grob fahrlässig gehandelt wurde und ob sich daraus vielleicht auch Schadensersatzansprüche ergeben könnten, so Feller in der Sitzung.
Die Schwellenwerkunterführung war bisher nur einspurig mit Ampelbetrieb befahrbar. Zudem konnten aufgrund der geringen Höhe von zweieinhalb Metern größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Rettungswagen die Durchfahrt nicht nutzen.
Bahn und Stadt teilen sich die Kosten
Für die Erneuerung des Bauwerks hatten die Stadt und die Deutsche Bahn 2022 eine Vereinbarung geschlossen, in der unter anderem die Kostenverteilung geregelt wurde. Die Gesamtkosten sollten zu rund 37Prozent von der DB Netz AG und zu gut 63 Prozent von der Stadt getragen werden. Bei einer vorläufigen Summe von knapp 12,4Millionen Euro würden gut 7,8 Millionen Euro auf die Stadt entfallen. Am 27. März 2023 hatte sie einen Förderantrag gestellt – und bei einem möglichen Zuschuss von bis zu 80Prozent mit etwa 5,4 Millionen Euro gerechnet.
Nach Ansicht der Regierung der Oberpfalz bestehe durch die Kreuzungsvereinbarung zwischen Stadt und DB ein Gemeinschaftsverhältnis, weshalb die Baumaßnahme nur als unteilbare Einheit betrachtet werden könne. Deshalb wurde auch die Vergabe durch die DB als Beginn des Vorhabens gesehen.
„Das darf in Zukunft nie wieder passieren“, meinte die dritte Bürgermeisterin Marion Juniec-Möller mit Blick auf das drohende Fördergelddebakel. Trotz des abgelehnten Zuschusses müsse an der Eisenbahnüberführung weiter gebaut werden, forderte Stadtrat Dieter Jäger (FW). Es sei eine wichtige Maßnahme und man müsse, sollte es keine Förderung geben, schauen, wo im Haushalt gestrichen werden könne.
Jäger reagierte damit auf eine Frage von AfD-Stadtrat Reinhard Mixl, der von der Verwaltung wissen sollte, ob sich das Projekt noch stoppen lasse. Technisch sei das möglich, so Donko. Aufgrund der Vereinbarung der DB könnte es aber zu Schadensersatzansprüchen vonseiten der Bahn kommen. Deshalb riet der Leiter des Rechtsamtes davon ab.
Die Stadt hat bis dato noch keine eigenen Aufträge vergeben. Die derzeitigen Arbeiten an dem Bauwerk laufen laut Feller normal weiter. Ob die aktuelle Situation Auswirkungen auf den weiteren Bauablauf hat, könne momentan noch nicht eingeschätzt werden, hieß es bei einer Pressekonferenz, welche die Stadt Dienstagnachmittag angesetzt hatte.
Auf die Prüfung innerhalb der Verwaltung Bezug nehmend, bat OB Feller beim Pressetermin um etwas Geduld. Man wolle sorgsam prüfen, so der Rathauschef.