Überbrückungshilfe soll zurückgezahlt werden – Golfclub aus Rötz klagt vor Verwaltungsgericht

Die Golfclub am Eixendorfer See GmbH in Rötz (Landkreis Cham) klagt gegen die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg. Es geht um Überbrückungshilfe, die zurückgezahlt werden soll.
Ohnehin sei im Ganzen eine komplette Saison wegen Corona verloren gegangen, sagt Bianca Decker. In den ersten beiden Pandemie-Jahren hatte die Geschäftsführerin des Golfclubs am Eixendorfer See bis Mai beziehungsweise Juni keine Spieler auf den weitläufigen Platz lassen oder sie im Clubhaus bewirten dürfen.
Umso schneller und gewissenhafter habe sie die Maßnahmen ergriffen, die von der Regierung gefordert wurden, um wieder Gäste empfangen zu können. Der Außenbereich des Golfclubs sei vergrößert worden, um die notwendigen Abstände einhalten und den Spielbetrieb aufrechterhalten zu können, bauliche und Renovierungsmaßnahmen seien durchgeführt worden wie der Umbau der Toilette mit Besucherlenkung, eine Außenküche und außerdem Außenbestuhlung – das alles, um das Hygienekonzept einhalten zu können und eine geringere Ansteckungsgefahr gewährleisten zu können. Sie habe fest damit gerechnet, die hohen Kosten, die dabei für sie entstanden seien, im Rahmen der Überbrückungshilfe III wieder erstattet zu bekommen, sagt Bianca Decker. „So wie es auch zugesagt wurde.“
Klage im Mai 2022 erhoben
Doch: Zum einen sei nicht die komplette Summe, die beantragt wurde, ausbezahlt worden. Zum anderen werde ein Teil des schon ausbezahlten Geldes zurückgefordert. Dagegen klagt die Geschäftsführerin des Golfclubs. Die Öffentliche Sitzung der 16. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg findet am heutigen Donnerstag statt.
Die Klage ist bereits im Mai 2022 erhoben worden. Wie die Pressestelle des Verwaltungsgerichts bestätigt, seien rund 149.000 Euro von der Golfclub am Eixendorfer See GmbH beantragt worden. Eine Abschlagszahlung von rund 75.000 Euro sei ausgezahlt worden, wovon jedoch nach Auszahlung ein Teil nicht akzeptiert worden sei, woraus eine Rückforderung von rund 25.000 Euro entstanden sei. Der Golfclub klagt nun laut dem Verwaltungsgericht zum einen die fehlenden rund 100.000 Euro ein und klagt damit ebenso gegen die Rückzahlungsforderung von rund 25.000 Euro.
Geklagt wird gegen die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, beteiligt ist die Regierung der Oberpfalz als Vertreter des öffentlichen Interesses. Die IHK für München und Oberbayern wickelt im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung seit Sommer 2020 die staatlichen Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen, Einrichtungen und Selbstständige ab. Zu diesen Programmen gehören die Überbrückungshilfen, die Neustarthilfen, die November- und Dezemberhilfe, die Härtefallhilfen sowie die bayerische Oktoberhilfe, heißt es in einer Pressemitteilung der IHK.
Der Antrag auf Gewährung von Überbrückungshilfe III sei für verschiedene Einzelmaßnahmen eingereicht worden, erklärt Rechtsanwalt Markus Ziesche, der den Golfclub beziehungsweise dessen Geschäftsführerin vertritt, und verschiedene Gründe seien vonseiten der IHK angegeben worden, weshalb diese nicht bewilligt werden könnten. Fakt sei aber, dass alle angegebenen Maßnahmen auch tatsächlich durchgeführt worden seien, so der Anwalt.
Anteil zurückgefordert
In der Pressemitteilung der IHK heißt es zur Erklärung: Die Corona-Wirtschaftshilfen seien als zweistufiges Programm konzipiert: Das bedeute, dass neben des Erstantrags (ggf. Änderungsantrags) auch eine End- bzw. Schlussabrechnung eingereicht werden müsse.
In dem Fall, der an diesem Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg verhandelt werde, gehe es allerdings nicht um Rückforderungen im Rahmen der Schlussabrechnung, erläutert IHK-Pressereferent Florian Reil. „Die Klage richtet sich gegen Teile der von uns ausgesprochenen Teilbewilligung des Antrags aus der ersten Phase (Jahr 2021).“ Um das antragsstellende Unternehmen in der damaligen Krise schnell und unkompliziert finanziell zu unterstützen, sei wie in vielen weiteren Fällen eine Abschlagszahlung (entsprach der Hälfte der beantragten Fördersumme) automatisiert ausgezahlt worden.
„Da unsere folgende Prüfung der angegebenen Fixkosten zum Ergebnis kam, dass nicht alle genannten Kosten durch die Förderrichtlinien des Bundes gedeckt waren, haben wir den entsprechenden Anteil der ausgezahlten Abschlagszahlung zurückgefordert“, heißt es in der schriftlichen Mitteilung. „Mit seiner Klage, die am Verwaltungsgericht Regensburg verhandelt wird, wendet sich der Kläger gegen Teile dieser Rückforderung.“ Weitere Auskunft zu diesem Einzelfall könne man aus Datenschutzgründen und aus Rücksicht auf die Gerichtsverhandlung nicht geben.
Einnahmen weggefallen
Seit 1. April 2020 ist die leidenschaftliche Golferin Bianca Decker Geschäftsführerin des Golfclubs Eixendorfer See. Auch, als die Einnahmen in den Corona-Pausen komplett weggefallen seien, habe sie dennoch Kosten für die Pacht und das Greenkeeping gehabt. „Es war schon eine Herausforderung.“ Doch „ab dem Zeitpunkt, da die Corona-Auflagen zurückgenommen wurden, läuft alles wunderbar“, hatte Bianca Decker erst vor kurzem bei der Feier zum zehnjährigen Jubiläum des Golfclubs gesagt.
Die Rückzahlungsforderung ist für sie absolut unverständlich: „Die vorgeschriebenen Maßnahmen wurden umgesetzt und zum Teil vorgestreckt, und jetzt will die Regierung nichts mehr davon wissen und fordert eine Rückzahlung!“
Überblick: Was war die Überbrückungshilfe III?
Zeitraum: Die Überbrückungshilfe III war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Mit der Überbrückungshilfe III wurden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 unterstützt (Grenze entfiel für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche).
Erweiterung: Die Überbrückungshilfe III wurde im April 2021 um einen Eigenkapitalzuschuss erweitert. Darüber hinaus wurde unter anderem die Erstattung von Fixkosten für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht sowie eine Anschubhilfe für die Reise-, Veranstaltungs- und Kulturbranche ermöglicht. Außerdem wurden kirchliche Unternehmen und Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, antragsberechtigt. Erstanträge konnten bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
