Pflasterstein-Attacke im Ankerzentrum: Zweiter Augenzeuge outet sich vor Gericht

Von André Baumgarten · 18. Juli 2024 um 10:00

Zwei Tunesiern droht in Regensburg wegen versuchten Mordes eine lange Haftstrafe. DNA-Spuren fanden sich am Acht-Kilo-Tatwerkzeug, das auf einen Wachmann flog, nicht. Dafür tauchte überraschend ein Kollege auf, der den Angriff gesehen haben will.

Im Prozess um eine als versuchter Mord angeklagte Attacke im Ankerzentrum in der Zeißstraße gibt es überraschend einen neuen Augenzeugen. Die Jugendkammer am Regensburger Landgericht versucht minutiös zu rekonstruieren, was am 8. November in der Unterkunft geschah. Fakt ist: Obwohl früh ein versuchtes Tötungsdelikt im Raum gestanden hatte, übernahm die Kripo erst einen Tag später. Und: Auf dem Pflasterstein, den einer der Tunesier auf einen Wachmann geworfen haben soll, ist keine DNA des 31-jährigen Angeklagten.

Gegen 20.20 Uhr war an jenem Tag im November die Gewalt eskaliert. Auslöser soll laut Anklage eine Kontrolle am Eingang der Einrichtung gewesen sein: Der jüngere der zwei Angeklagten, ein 19-Jähriger aus Tunesien, wollte wohl Alkohol mit hineinnehmen – das aber ist dort strikt verboten. Es entbrannte ein Streit, der schnell handfest wurde und bei dem auch der Asylbewerber eine Flasche an den Kopf bekam. Bemerkenswertes Detail: Weder Flaschen noch Scherben konnte die Polizei finden, wie der Einsatzleiter gestern als Zeuge vor Gericht angab.

Keine DNA der Angeklagten am Pflasterstein

Zu Details dieses Parts hatte der letztlich geschädigte Security-Mitarbeiter im Prozess jedoch große Erinnerungslücken geltend gemacht. Und auch den darauf folgenden Wurf eines fast acht Kilo schweren Pflastersteins hatte wohl nur einer seiner Kollegen aus dem Augenwinkel beobachtet. Wie Verteidiger Marius Hoser erklärte, habe dieser Augenzeuge seine frühere Aussage merklich relativiert. Wichtiger aber noch sei: DNA-Spuren seines Mandanten wurden an dem 15 mal 17 Zentimeter großen Pflasterstein auch keine gefunden.

Das mutmaßliche Tatwerkzeug hatten die Beamten der Polizeiinspektion Regensburg-Süd sichergestellt. Zudem hatten sie die Spurensicherung vor Ort übernommen – nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und dem Kriminaldauerdienst, der in solchen Fällen eigentlich zuständig wäre. Dass es „wohl um ein höherwertiges Delikt“ gehe, habe sehr früh festgestanden, betonte der Einsatzleiter der Polizei mehrfach vor Gericht. Wo genau der Pflasterstein lag, wurde ebenso wenig erfasst, wie Personalien weiterer anwesender Securitys.

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Für Abhilfe sorgte dazu vor Gericht sozusagen „Kommissar Zufall“ – ein anderer Wachmann offenbarte, ebenfalls Augenzeuge geworden sein. Er war eigentlich nur zu einem weiteren Anklagepunkt gegen den älteren der beiden Tunesier vorgeladen. Acht Tage vor der Attacke mit dem Pflasterstein hatte der 31-Jährige diesen Security-Mitarbeiter verletzt, so die Ermittlungen. Auch da war aus einer Alkoholkontrolle am Eingang ein Streit mit wüsten Beleidigungen und Drohungen entbrannt. Der Tunesier wurde der Einrichtung verwiesen, wollte das aber nicht akzeptieren. Wenig später soll eine Bierflasche geworfen worden sein, die den Wachmann am Rücken traf. So schilderte dieser das Ganze.

Tatort von Polizei- und Securitykräften abgeschirmt

Am dritten von bislang sechs geplanten Verhandlungstagen kamen ausschließlich Polizeibeamte zu Wort. Sie berichteten unisono von einer zunächst etwas unübersichtlichen Lage am Tatort. Wie der Einsatzleiter betonte, sei nicht auszuschließen, dass mögliche Zeugen aus dem Ankerzentrum vor dem Eintreffen der ersten Streifenwagen weggeschickt wurden. Der Fokus habe zunächst auf Eigensicherung gelegen. Der Tatort sei mit einer Kette aus Polizei- und Securitykräften abgeschirmt und im Anschluss daran alles dokumentiert worden. Bewohner der Einrichtung, die womöglich durch Geschrei und Trubel am Eingang aufmerksam geworden sein könnten, seien jedenfalls nicht befragt worden.

Die Jugendkammer stellte in Aussicht, mit den Prozessbeteiligten nach der Anhörung aller gestern geplanter Zeugen über den weiteren Verlauf sprechen zu wollen. Ein Urteil in dem Fall, der als gemeinschaftlich versuchter Mord angeklagt ist, wird am Landgericht frühestens am 20. August erwartet.