Prozess am Landgericht Regensburg: Einen Acht-Kilo-Pflasterstein an den Kopf geworfen?

Von Marion Koller · 15. Juli 2024 um 19:40

Zwei Tunesier stehen in Regensburg wegen versuchten Mordes vor Gericht. Das Opfer, ein Security-Mitarbeiter aus dem Ankerzentrum, verwickelt sich in Widersprüche.

Die beiden Angeklagten, ein 19-jähriger und ein 31-jähriger Tunesier, schlurfen mit Fußfesseln in den Landgerichtssaal. Vier Polizeibeamte begleiten sie. Die Justiz schätzt die Fluchtgefahr offenbar als hoch ein. Die beiden Männer, die seit November in Untersuchungshaft sitzen, müssen sich seit Montag wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes verantworten.

Bei einer Alkoholkontrolle Anfang November im Ankerzentrum Zeißstraße ist die Gewalt eskaliert. Zahlreiche Gegenstände flogen. Der 31-Jährige soll einem Sicherheits-Mitarbeiter einen acht Kilo schweren Pflasterstein an den Hinterkopf geworfen haben.

Angriff von hinten

Die Staatsanwältin verlas am Montag die Anklageschrift. Der 31-Jährige, nach eigenen Angaben Kfz-Mechaniker, habe gezielt und mit voller Kraft geworfen. Er habe den Sicherheits-Mitarbeiter erheblich und lebensgefährlich verletzen wollen. Dessen Tod habe er zumindest billigend in Kauf genommen.

Der jüngere Angeklagte soll einen mehrere Kilo schweren, scharfkantigen Zigarettenmülleimer auf den bewusstlos am Boden liegenden Security-Mann geschleudert haben. Er traf ihn am Körper. Auch dieser Angeklagte habe den Tod des 39-jährigen Opfers durch Kopf- und Schnittverletzungen zumindest billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwältin. Weitere Sicherheitsleute kamen dazu und hinderten den jüngeren Tunesier, den Bewusstlosen nochmals zu attackieren.

Der 19-Jährige, der im Ankerzentrum wohnt und keinen Beruf hat, sei davon ausgegangen, dass das Opfer sterben werde oder bereits tot sei „und unternahm keinerlei Bemühungen zur Rettung“. Auch der ältere Angeklagte habe geglaubt, dass der Security-Mann seinen Verletzungen erliegen werde oder bereits gestorben sei.

Der 31-Jährige flüchtete, wurde aber in der Landshuter Straße von einem Zeugen festgenommen, der ihn verfolgt hatte. Der Security-Mitarbeiter erlitt durch den Wurf mit dem Pflasterstein und dem Zigarettenmülleimer eine Kopfprellung, eine Gehirnerschütterung und eine Verstauchung der Halswirbelsäule. Mehrere Tage lang wurde er stationär am Universitätsklinikum behandelt.

Das Opfer sagte als Zeuge aus. Er verhedderte sich in Widersprüchen und machte bei allen Fragen von Richter Martin Krogmann zu den Angeklagten Erinnerungslücken geltend. Der 44-Jährige schilderte, er sei mit einem Asylbewerber aus einer Gruppe in Streit geraten, weil dieser Alkohol mit ins Ankerzentrum bringen wollte. Der Security-Mann sagte, er habe dann den Whiskey oder Wodka konfisziert. Weil ihn jemand mit einem Flaschenboden vor die Brust gestoßen habe, sei er mit zwei der konfiszierten Alkoholflaschen in Händen an einem Bordstein gestolpert, mit den Armen ins Rudern gekommen. „Eine der Flaschen hat einen am Kopf getroffen.“ Wer das war, wisse er nicht.

Der 19-jährige Angeklagte sei vor Ort gewesen, mehr könne er dazu nicht sagen. „Dann habe ich einen Schlag auf den Kopf bekommen. Als ich wieder aufwachte, war ich im Krankenhaus.“ Den Zigarettenmülleimer habe er nicht gesehen. Er litt unter starken Nacken- und Kopfschmerzen sowie Schwindelattacken und konnte den Kopf nicht bewegen. „Die ersten Wochen wusste ich nicht, was passiert ist.“

Moritz David Schmitt-Fricke, der Anwalt des jüngeren Angeklagten, hielt dem Zeugen vor, dessen Kollege habe den Vorfall bei der Polizei völlig anders beschrieben. „Wieso erzählt er, dass Sie auf den Kopf meines Mandanten gezielt haben?“ Doch der 44-Jährige blieb bei seiner Darstellung.

Notarzt sagt als Zeuge aus

Der Notarzt brachte die Protokolle von dem Novemberabend mit ins Gericht. Er sei zu einer Schlägerei mit einem Bewusstlosen gerufen worden. Es hieß, dieser sei mit einem 80 Zentimeter hohen, fünf Kilo schweren Zigarettenmülleimer auf den Kopf-Nacken-Bereich geschlagen worden. Auch der 19-jährige Angeklagte sei im Rettungswagen gelegen – mit einer Schürfwunde am Kopf.

Der Prozess geht am Dienstag weiter. Insgesamt noch fünf Verhandlungstermine am Landgericht sind angesetzt. Mit einem Urteil ist nicht vor dem 20. August zu rechnen.