Krankenpfleger schlief mit Patientin – Wurde Missbrauch in Klinik zu spät gemeldet?

Der Fall eines Krankenpflegers aus Regensburg, der wegen sexuellen Missbrauchs und Nötigung verurteilt wurde, wirft Fragen auf: Anzeige hat der Arbeitgeber des Mannes erst mehr als ein Jahr nach Bekanntwerden der Vorwürfe erstattet – mit gutem Grund.
Über eineinhalb Monate hinweg missbraucht ein Pfleger in einer Klinik in Regensburg eine Patientin in der Psychiatrie. Im Herbst 2020 kommt das ans Licht und hat für den 32-Jährigen ernste Konsequenzen – er wird sofort freigestellt, das Arbeitsverhältnis endet zum Jahresende. Das Amtsgericht verurteilte den Regensburger zu einer Bewährungsstrafe. Im Prozess wirft ein Detail Fragen auf: Die Klinik meldete den Vorfall wohl erst über ein Jahr später an die Behörden. Dazu beziehen die Verantwortlichen auf Nachfrage nun Stellung.
Die als sexueller Missbrauch verurteilten Taten des Mannes auf der geschlossenen Station der Klinik datierten rund um den Jahreswechsel 2019/20. Er gestand das vor Gericht, ebenso den Übergriff auf eine Schwesternschülerin in deren Wohnung vom November 2020. Weil er den Frauen damit eine Aussage ersparte, gewährte das Schöffengericht dem 32-Jährigen zwei Jahre auf Bewährung – auch, weil er seit Januar von sich aus eine Psychotherapie begann. Diese auch weiterzumachen ist eine der Bewährungsauflagen.
14 Monate vergingen bis zur Strafanzeige
Beim Arbeitgeber des Mannes gab es am 30. November 2020 ein Personalgespräch, wo er die Vorfälle auch bereits einräumte. Erst im Januar 2022 ging die Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft ein. Rund 14 Monate später. Der Grund: Bei einer Anzeige müssten zu den Daten des mutmaßlichen Täters auch die des Opfers an die Polizei weitergegeben werden. „Als Krankenhaus unterliegen wir aber der ärztlichen Schweigepflicht“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Jede und jeder habe das Recht, selbst zu entscheiden, ob er oder sie die Strafverfolgungsbehörden einbinden möchte oder nicht.
Kurzum: Ohne Zustimmung der Betroffenen gibt die Klinik keine Informationen weiter. In diesem Fall sei es laut der Sprecherin genauso gewesen: „Erst Anfang 2022 gestattete die Patientin dem Klinikum, Anzeige zu erstatten“, so die Sprecherin der Klinik. Daraufhin sei das auch „unverzüglich“ geschehen. Arbeitsrechtliche Maßnahmen seien ebenfalls direkt nach dem Bekanntwerden der Vorfälle ergriffen worden. Das Arbeitsverhältnis wurde wohl im Einvernehmen aufgelöst.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Groß-Razzia bei der „Eisdielen-Mafia“ – Was zum Zugriff der Zollfahnder bekannt ist
Die juristische Aufarbeitung des Ganzen begann erst weitere dreieinhalb Jahre später. Im Mai war der Pfleger das erste Mal vor Gericht gestanden. Ein Urteil gab es da jedoch nicht, weil keine Fortsetzungstermine innerhalb geltender Fristen gefunden werden konnten. Richterin Cornelia Blankenhorn setzte das Verfahren deshalb aus. Bis zum neuen Prozess am Montag hatte der 32-Jährige den vom Schöffengericht angeregten Täter-Opfer-Ausgleich erledigt. Die beiden Frauen erhielten 6500 Euro als Schadenersatzzahlungen.
Keine Rechtsmittel: Urteil wird wohl rechtskräftig
Nach gut zweieinhalb Stunden fiel durch die vorausgegangene Verständigung am Montag das Urteil. Wie die Richterin betonte, war in Bezug auf die Patientin nichts gegen ihren Willen geschehen. Verboten sind Beziehungen zu zur Beaufsichtigung oder Betreuung anvertrauten Menschen dennoch strikt. Verteidiger, Angeklagter wie auch Staatsanwalt kündigten an, keine Rechtsmittel wie Berufung einlegen zu wollen. Da es in dem Fall einen sogenannten Deal gab, konnte der Schuldspruch durch einen Verzicht nicht sofort rechtskräftig werden. Die förmliche Frist endet kommenden Montag.
Die Klinik betonte zu dem Fall weiterhin, dass der Schutz vor einer Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses von Pfleger und Patienten von größter Bedeutung sei. Mitarbeiter würden geschult und sensibilisiert, Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu erkennen und so zu verhindern. Dazu gebe es Pflicht-Fortbildungen und ein transparentes, bei Bedarf anonymes Meldeverfahren. „Wir nehmen diesen Auftrag sehr ernst“, betonte die Kliniksprecherin. Die junge Frau habe zudem verschiedene Unterstützungsangebote erhalten, ehe sie dann mit einer Anzeigeerstattung einverstanden war.