Illegal entsorgter Müll an Containern: Darf die Stadt Neumarkt Kameras installieren?

Von Wolfgang Endlein · 3. Juli 2024 um 15:00

Damenschuhe, eine Handtasche, Kabel und jede Menge Säcke: Neben Containern für Glas und Altkleider in der EFA-Straße liegt Müll, der dort nicht hingehört. „Warum keine Videoüberwachung?“, fragt ein Neumarkter. Mit dieser Frage haben sich schon viele Kommunen beschäftigt. Welche Antworten sie gefunden haben.

„Nur so kann das Problem eingedämmt werden“, ist der Neumarkter überzeugt, der sich an die Redaktion gewandt hat. Er ist nicht der erste mit diesem Anliegen. Das Problem des wilden Mülls neben Containern ist nicht neu. Wer in alten Ausgaben des Tagblatts blättert, stößt regelmäßig auf Artikel dazu. Beispielsweise auf einen aus dem Jahr 1993, als sogar Teile von zerlegten Schafen neben Müllcontainern gefunden wurden. Warum aber besteht das Problem fort und warum wurden nicht schon längst Videokameras an den Brennpunkten aufgestellt?

Die Antwort: Weil es rechtlich nicht so einfach ist. Die Auflagen, damit öffentlicher Raum wie Plätze und Straßen mit einer Kamera überwacht werden kann, sind sehr streng. Das betont das Rathaus immer wieder bei Anfragen dieser Art. Erst jüngst kam die Frage im Stadtrat auf, als es um die Fahrradabstellplätze am Bahnhof ging. Dort will die Stadt zwar das Ansuchen aus den Reihen der Ratsmitglieder prüfen lassen, aber Stadtbaumeister Matthias Seemann erklärte: Man solle sich nicht zu viel Hoffnung machen.

Grundrechte stehen einer Videoüberwachung oftmals entgegen

Videoüberwachung „belastet intensiv die Rechte und Freiheiten derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die ein grundrechtlich abgesichertes Interesse daran haben, in der Öffentlichkeit nicht auf Schritt und Tritt überwacht zu werden“, erklärt der Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri, in einer Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen in Bayern.

Es braucht sehr gute Gründe für eine Videoüberwachung, um im Grundgesetz hinterlegte Grundrechte auszuhebeln. Beispielsweise ein nachweislich erhöhtes Risiko für schwere Straftaten wie beispielsweise Körperverletzung. Bahnhöfe sind oftmals solche Orte, wo eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

Bayerische Gerichte haben in der Vergangenheit strenge Maßstäbe bei ihren Entscheidungen angelegt. Beispielsweise kassierte der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Videoüberwachung des Klostergartens in Passau ein. Die Stadt hatte die Überwachung damit begründet, dass dort Drogen gedealt, weitere Straftaten begangen und verstärkt Alkohol getrunken werde. Das reichte den Richtern aber nicht aus.

Müll-Detektive kommen Müllsündern auf die Spur

Angesichts dessen prüfen viele Kommunen deutschlandweit zwar, ob es möglich ist, Müllcontainer zu überwachen. Umgesetzt haben es wegen rechtlicher Bedenken aber nur wenige. Eine davon war Waldalgesheim in Rheinland-Pfalz, die deswegen einen Rüffel des Datenschutzbeauftragten des Landes erhielt. Er betonte: Videoüberwachung von Glascontainern durch Kommunen sei grundsätzlich rechtswidrig.

Manche Kommunen verfolgen daher einen anderen Weg, um dem Müllproblem durch Überwachung Herr zu werden. Sie engagieren Müll-Detektive. In Poing und Ebersberg (beides nahe München), beobachten Detektive sporadisch neuralgische Punkte und machen dabei Kameraaufnahmen. Schilder an den Containerstandorten weisen darauf hin. Die Aufnahmen führen bisweilen zu Bußgeldern für Müllsünder. Laut den Gemeinden decken diese aber nicht die Kosten.

Die Stadt Nürnberg plant ebenfalls, Müll-Detektive in einem Modellversuch an neuralgischen Punkten zu testen. Je nachdem wie die Erfahrungen in der großen Nachbarstadt ausfallen, könnte das Modell auch für Neumarkt interessant werden.