Widersprüche trotz DNA-Spuren: Serien-Autoknacker in Regensburg bleibt im Gefängnis

Von André Baumgarten · 22. Mai 2024 um 17:00

Ein 33-Jähriger brach in Regensburg reihenweise Autos auf, gestand in kleinen Häppchen und bat um Nachsicht. Das Amtsgericht verwehrte eine zweite Chance und verurteilte ihn wegen Diebstahls mit Waffen.

15 Autos in einer Nacht soll ein 33-Jähriger Mitte Januar 2023 aufgebrochen haben – mehr als 8000 Euro Schaden für eine magere Beute im Wert von 105 Euro. Ins Netz ging der Täter, als er versuchte, in Burgweinting einzubrechen. Polizisten fanden ihn versteckt in einer Gartenhütte. Die Serie von Autoaufbrüchen konnte dem Tunesier dank DNA-Spuren nachgewiesen werden. Dafür gab es vom Amtsgericht nu eine saftige Gesamtstrafe.

Zwei Jahre und vier Monate schickt das Amtsgericht den 33-Jährige ins Gefängnis. Ohne Bewährung, die laut Gesetz nur bei Verurteilungen bis zu zwei Jahren möglich wäre. Dafür dürfte der Mann durchaus selbst gesorgt haben: Häppchenweise hatte er Taten gestanden, die ihm anhand eindeutiger Spuren ohnehin hätten nachgewiesen werden können. Vorgeworfen wurden ihm 15 Aufbrüche quer durch die Altstadt bis nach Burgweinting. Laut Anklage lief das in der Nacht zum 19. Januar nach dem immer selben Muster: Seitenscheiben wurde eingeschlagen und die Autos dann nach Beute durchwühlt.

Zu alldem hatte der Angeklagte erst geschwiegen, dann eine und in einem Brief an das Gericht schließlich drei Taten gestanden. Allerdings mit der Einschränkung, nicht mit Pfefferspray bewaffnet gewesen zu sein. Genau das war der Grund, warum das Schöffengericht für den zweiten Prozesstag die Besitzerin eben jenes Fahrzeugs vorlud, in dem der Mann das Pfefferspray angeblich gefunden haben wollte. Fehlanzeige: Die Zeugin gab an, kein solches Spray im Auto gehabt zu haben. Danach strapazierte der 33-Jährige die Geduld des Gerichts fast bis zum Äußersten, in welchem anderen Auto er besagtes Spray stattdessen vermeintlich gefunden habe.

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Für die Strafzumessung war das durchaus von erheblicher Bedeutung: Denn Pfefferspray gilt als Bewaffnung und macht die angeklagten Taten zum versuchten und vollendeten Diebstahl mit Waffen – der deutlich höher bestraft wird, als normale Diebstähle. Dass der 33-Jährige das wusste, liegt durchaus nahe. Der Angeklagte hatte in jener Nacht im Januar vergangenen Jahres gut 1,7 Promille Alkohol im Blut. Er habe dazu auch Drogen konsumiert und sei deshalb nicht bei klarem Verstand gewesen. Im Brief an das Gericht gab er weiter an, damals nach einer Schlafgelegenheit gesucht zu haben.

In dem Schreiben, das er ohne das Wissen seiner Verteidigerin Susanne Karl direkt ans Gericht weitergab, bat der Tunesier die Geschädigten um Entschuldigung und das Amtsgericht um eine zweite Chance. Er habe sich ein neues Leben aufbauen wollen, „aber nicht gewusst, von wem er sich fernhalten sollte“. Daher hoffte er auch „auf Ihre Nachsicht“. Mit gefalteten Händen und eindringlichen „Bitte, Bitte“-Rufen wandte er sich dabei immer wieder flehend an Blankenhorn und die zwei Schöffen.

Das Gericht schenkte seinen Angaben jedoch keinen Glauben. Auch wenn nur an drei Tatorten sowie einem Nothammer sein genetischer Fingerabdruck gefunden wurde, sah das Schöffengericht es als erwiesen an, dass der 33-Jährige die Serie von Autoaufbrüchen begangen hatte. Er wurde wegen Diebstahls mit Waffen in drei Fällen, versuchtem Diebstahl mit Waffen in zehn Fällen sowie Sachbeschädigung schuldig gesprochen.

Ein weitere Fortsetzung vor Gericht gibt es zudem nicht: „Der Mandant will keine Rechtsmittel einlegen“, teilte Verteidigerin Karl auf MZ-Nachfrage zu einer möglichen Berufung mit.