Nötigung auf der Donau? Jetski-Fahrer (34) landet nach Vorfall in Regensburg vor Gericht

Von André Baumgarten · 22. Mai 2024 um 05:00

Erfahrener Ruderer (68) filmt halb so alten Angeklagten und dessen Fahrt mit dem hochmotorisierten Gefährt nahe der Pfaffensteiner Autobahnbrücke in Regensburg. Einen Strafbefehl wollte der nicht akzeptieren, weshalb das Amtsgericht Arbeit bekam.

Damit der Verkehr auf Flüssen wie der Donau reibungslos läuft, gibt es auch für Wasserstraßen viele Schilder und Regeln. Eine solche will ein 34-Jähriger im September 2023 nicht gekannt haben, als er mit dem hochmotorisierten Jetski auf der Donau unterwegs war. Als ein Ruderer filmt, wie der Mann in die für Großschiffe reservierte Rinne fährt, soll es eskaliert sein – mit Folgen: Der Regensburger landete auf der Anklagebank vor Gericht.

Ein 68-Jähriger, dessen sogenannter Renn-Einer im Prozess meist als Kanu bezeichnet wurde, beschrieb den Vorfall so: Motorgeheul habe ihn auf den Jetski aufmerksam werden lassen. Als Ruder-Ausbilder habe er zur Kamera gegriffen, aber „gar nicht vorgehabt, Anzeige zu erstatten“. Dennoch sei es wegen des Filmens zu Konfrontation gekommen: Als er sich geweigert habe, die Aufnahmen löschen, sei der Angeklagte mit Vollgas auf ihn losgefahren, habe im letzten Moment gewendet und ihn sowie das Ruderboot überspült. „Ich hab gedacht, jetzt bin ich weg, jetzt fährt er mich zusammen.“

Angeklagter schildert Situation anders

Der 34-Jährige hingegen hatte das anders in Erinnerung. Er sei zum Ruderer gefahren und habe wissen wollen, warum er filme. Nass gemacht habe er den aber nicht – „ich hab nicht mal Gas gegeben“, erklärte er. Ganz ähnlich schilderte es ein Bekannter, der mit dem Angeklagten auf der Donau unterwegs war. „Das einzig Ungewöhnliche war, dass wir gefilmt wurden“, meinte der. Ein Beamter der zuständigen Wasserschutzpolizei beschrieb den Ruderer als „etwas mitgenommen“ und auch „sichtlich eingeschüchtert“. Dank des Videos des 68-Jährigen seien die Verstöße gut dokumentiert.

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Richterin Cornelia Blankenhorn sah nach einem Rechtsgespräch bis auf die Nötigung alle dem Strafbefehl zugrundeliegenden Vorwürfe bestätigt. Ob der 34-Jährige den Ruderer mit dem plötzlichen Wenden zu etwa nötigen wollte oder nur seinem Ärger Luft machte, wäre offen. Dennoch habe der Angeklagte falsch gehandelt. Statt der 2400-Euro-Strafe schlug Blankenhorn vor, das laufende Verfahren gegen Zahlung einer „deutlichen Geldauflage“ einzustellen – fällig in vier Raten zu je 500 Euro an die Wasserwacht. „Passt doch“, sagte der 34-Jährige beim Verlassen des Sitzungssaals zu seinem Bekannten augenzwinkernd.