Stadträte diskutierten angeregt über den Ausbau von Solarparks in Neumarkt

Wie es mit der Solarenergie in Neumarkt weitergehen soll, darüber diskutierten die Stadträte am Montag. Anlass war ein Konzept, das geeignete und ungeeignete Standorte für Solarparks zeigen soll. Dazu passte auch die Petition eines Neumarkters.
Carsten Burkhardt ist überzeugt: Neumarkt braucht mehr Agri-PV-Anlagen, wenn es möglichst viel seines Strombedarfs selbst aus regenerativen Quellen decken will. Agri-PV-Anlagen gewinnen mit hohen Modulen Sonnenstrom und sollen darunter Ackerbau ermöglichen.
Der Stromverbrauch Neumarkts werde sich massiv erhöhen (E-Autos, Wärmepumpen etc.), argumentiert Burkhardt. Entsprechend müsse in der Stadt beim Ausbau der erneuerbaren Energien Gas gegeben werden. Das Potenzial für Windkraft sei begrenzt. Die Analyse des Flächenpotenzials durch die Stadt ergab maximal drei Windräder. Entsprechend fällt laut dem Ingenieur im Bereich der Energieberatung der Solarenergie eine zentrale Bedeutung zu.
Ex-OB Thumann war gegen ein Standortkonzept für Solarenergie
Seine Online-Petition, die 59 Menschen unterstützt hatten, richtete daher den Appell an die Stadt: Es braucht ein Standortkonzept für Agri-PV-Anlagen auf Stadtgebiet.
Die Verwaltung schlug dem Bausenat am Montag ebenfalls vor, ein Konzept erstellen zu lassen. Es soll Kriterien definieren, mit deren Hilfe geeignete und ungeeignete Flächen für PV-Freiflächenanlagen (nicht nur Agri-PV-Anlagen) im Stadtgebiet erkannt werden. Kriterien können beispielsweise sein, ob eine Fläche von Wohnhäusern aus zu sehen ist. Oder welchen Wert der Boden für die Landwirtschaft hat.
Dieser Vorschlag sei im Rathaus vor der Petition erarbeitet worden, erklärte Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn. Sein Vorgänger Thomas Thumann (UPW) hatte ein Konzept, wie es inzwischen viele Gemeinden haben, als unnötige Regulierung abgelehnt.
Der Verwaltungsvorschlag fand eine große Mehrheit der Räte, die deswegen darauf verzichteten, der Petition zuzustimmen. „Ich finde aber gut, dass es sie gegeben hat“, lobte Olaf Böttcher (Grüne).
Nahrungsmittelproduktion im Konkurrenzkampf mit Solarenergie
Zuvor hatten sich die Stadträte angeregt über den Sinn eines solchen Konzepts ausgetauscht. Einzig Werner Thumann (CSU) argumentierte gegen ein solches. Er fürchtet, dass ein solches Konzept nur den Ausbau von Solarparks auf landwirtschaftlich genutzten Flächen beschleunige. Schon jetzt trete die Energieerzeugung zunehmend in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. Neumarkt habe zudem mit den bestehenden großen PV-Anlagen schon viel getan.
Das sahen andere Stadträte anders. Etliche wie Böttcher erachteten einen Ausbau auch auf landwirtschaftlichen Flächen als unumgänglich an. Es brauche dabei aber Regeln. Bei einigen Wortmeldungen war zu hören, dass Neumarkt früher mehr hätte machen müssen. Nicht zuletzt auf den Dächern, wie Günther Stagat (SPD) sagte. OB Ochsenkühn fügte an, dass hier für die städtischen Gebäude demnächst eine Analyse vorgestellt werde. Private Haushalte könne man aber nicht zwingen.
Kritik von Anwohnern an Solarpark nahe Rittershof
Dieter Ries (FLitZ) sprach sich für eine Potenzialanalyse aus, allerdings sollte diese auch Straßen und Plätze einbeziehen. Weiter argumentierte er pro Konzept, dass die Stadt mit einem solchen den Vorwurf entkräfte, sie habe keine alternativen Standorte geprüft. Dies ist ein Kritikpunkt von Anwohner des von den Stadtwerken nahe Rittershof geplanten Solarparks.
Christopher Härtl vom Stadtplanungsamt erklärte: Im Zuge der politisch gewollten Energiewende werde die Zahl an Anträgen für Solarparks zunehmen. Mit einem deswegen von Bayerns Bauministerium empfohlenen Standortkonzept könne die Stadt den Ausbau in geordnete Bahnen lenken. Stadtrat und Verwaltung erleichtere es die Arbeit, weil man nicht bei jedem Antrag bei null angefangen müsse.
Das Konzept sei eine Arbeitsgrundlage, um zu entscheiden, ob eine Fläche geeignet ist oder nicht. Es sei aber nichts in Stein gemeiselt, erklärte Härtl auf die Frage, ob die Stadt sich mit einem Konzept Gestaltungsspielraum nehme. Der gilt an sich sowieso nur für Flächen bzw. Bauvorhaben, die nicht baurechtlich privilegiert sind.
Ist eine Flächen bzw. Vorhaben privilegiert, kann eine Kommune das Baurecht in der Regel nicht verweigern. Für Solaranlagen gilt dies auf Flächen an Autobahnen und Bahnlinien. Außerdem sind Agri-PV-Anlagen bis zu 2,5 Hektar Größe privilegiert. Allerdings müssen sie in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen. Bislang sind Agri-PV-Anlagen im Landkreis Neumarkt nicht verbreitet.
Eine andere Bemerkung Härtls klang nach: Weil der Ausbau der Windkraft seit Jahren lahmt, hat der Bund den Bundesländern Flächenziele vorgegeben. Letztlich müssen nun auch die Kommunen Flächen für Windräder ausweisen. Bei der Solarkraft ist das bislang noch nicht so. Es ist aber denkbar, sollte der Ausbau hier ebenfalls stocken.