Verloren in der geschlossenen Psychiatrie – 20-Jähriger erhebt schwere Vorwürfe

Von Christian Eckl · 17. April 2024 um 18:00

Ein junger Mann mit psychischen Problemen ließ sich am Osterwochenende ins BKH bringen. Was er dort erlebte, wirkt bis heute nach. Sowohl eine Richterin, als auch die Ärzte hätten ihn nicht richtig angehört, sagt sein Rechtsanwalt. Die Familie will nun Schadensersatz einklagen. Die zuständige Einrichtung dementiert die Vorwürfe allesamt.

Richter und Ärzte in Psychiatrien müssen immer wieder Entscheidungen treffen, die schwerwiegende Eingriffe in die Freiheitsrechte zur Folge haben. Die Unterbringung in Psychiatrien ist streng gesetzlich geregelt. Tim F. (Name geändert, der Redaktion bekannt) machte über Ostern Erfahrungen mit Vertretern beider Institutionen. Seither ist der junge Mann traumatisiert – obwohl er eigentlich wollte, dass man ihm im Bezirksklinikum Regensburg hilft.

Auch sein Anwalt ist sauer: „Unglaublich, was mein Mandant, seine Mutter und letztlich auch ich dort erlebt haben“, sagt Philipp Pruy. Der Anwalt hat rechtliche Schritte gegen den Träger, die medbo des Bezirks, eingeleitet. Dort weist man die Vorwürfe allesamt zurück: Ein Sprecher der medbo, dem Betreiber des Bezirksklinikums (BKH), bezeichnete die Vorwürfe als „haltlos“.

So schildern die Angehörigen und der Betroffene die Abläufe: Am Gründonnerstag erlebt der junge Mann, der bei seiner Mutter im Betrieb arbeitet, eine Art von Halluzination. Er lässt sich zu seiner Therapeutin bringen. „Ich kämpfe mit Depressionen“, sagt Tim. Aber eine Halluzination, sagt der 20-Jährige, habe er noch nie erlebt. Die Therapeutin rät dazu, die Symptome klinisch abklären zu lassen. Wie er ins BKH hinkam, daran erinnert sich F. heute nicht mehr. Seine Mutter hatte ihn gefahren.

Er schildert: „Als ich aufgewacht bin, war ich in einer geschlossenen Abteilung untergebracht.“ Er habe seine Mutter angerufen, wollte raus. Zuvor habe es eine Auseinandersetzung mit einer Mitpatientin gegeben, als er sie etwas fragen wollte – das eskalierte.

„Nicht selbstgefährdend“

Tim hat eine Vorgeschichte. Er war in einer psychiatrischen Reha. „In seinem Entlassbericht steht eindeutig, dass er nicht suizidgefährdet ist“, sagt seine Mutter. Das aber ist das Kriterium für eine Einweisung in eine geschlossene Abteilung: Fremd- oder Selbstgefährdung. Statt eines Arztes, so schildert es der junge Mann, sei am Ostersamstag eine Richterin erschienen. „Ich wollte einen Anwalt, doch die Richterin sagte, es sei Ostern und dafür hat sie keine Zeit.“ Nur seine Mutter durfte mit dabei bleiben.

Wenn ein Mensch in einer Psychiatrie untergebracht wird, muss ein Richter das bestätigen. Es handelt sich dabei um eine Betreuungssache. Zu denen aber darf der Sprecher des Amtsgerichts Regensburg, Thomas Schug, keinerlei Auskunft geben. Angeblich habe die Richterin die Beiziehung eines Anwalts verweigert. Überprüfen lässt sich das nicht, denn Auskünfte erteilt das Amtsgericht ja grundsätzlich nicht in solchen Fällen.

Die Richterin erlässt eine Unterbringung Tims für zwölf Tage – am Ende wurden es vier, weil die Ärzte nach Ostern zu der Erkenntnis kommen, dass er nicht selbst- oder fremdgefährdend ist. Für Tims Mutter ist all das ein Skandal. „Unser einziger Wunsch war, dass er innerhalb von 72 Stunden einen Arzt sprechen kann.“ Als die Mutter eine Ärztin anspricht, so schildert sie es, wird sie rüde abgewiesen mit den Worten: „Nicht zuständig.“ Die Mutter mandatiert Anwalt Pruy, auch er fährt am Ostersonntag ins BKH. „Auch für mich war kein Arzt zu sprechen.“

Der Anwalt sagt: „Als ich auf der geschlossenen Station ankam, sprach ich eine vor Ort anwesende Ärztin auf meinen Mandanten an, die ein Gespräch ablehnte. Eine Pflegerin teilte mir mit, es sei nur ein B-Arzt für mehrere Stationen vor Ort“, so Pruy. Er könne auf diese warten, wurde ihm gesagt, das würde jedoch mehrere Stunden dauern. „Ich habe mich anschließend mit meinem Mandanten ausführlich unterhalten, er war absolut klar, ruhig und machte auf mich keinen auffälligen oder verwirrten Eindruck.“ Am Nachmittag habe der Rechtsanwalt ein Fax geschickt, bat um ärztliche Versorgung meines Mandanten. „Eine Reaktion erfolgte nicht.“

medbo sieht den Fall diametral anders

Nun kann man argumentieren, dass es sich bei Tim in dem Sinne nicht um einen Notfall handelte. Er war untergebracht. Doch dabei handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Der Gesetzgeber hat dafür hohe Hürden aufgestellt.

Bei der medbo sieht man den Fall diametral anders. Laut einem Sprecher gab es an vier Tagen Arztkontakte. Der Sprecher betont, dass es sich nicht um eine „geschlossene Abteilung“ handelt, sondern um eine „beschützende Station“. Zum Patienten und seinem Zustand selbst gibt der medbo-Sprecher an: „Aufgrund der Schwere der Symptomatik waren eine somatische und psychiatrische Diagnostik sowie eine möglichst rasche Behandlung dringend indiziert. “ Nach Akutdiagnostik auf einer beschützenden Station wurde rasch eine Behandlung auf einer offenen Station versucht, heißt es. „Dort zeigte sich jedoch eine zunehmende Verwirrtheit und Unruhe sowie ein bedrohliches Verhalten gegenüber Mitpatienten.“

Doch der Kernpunkt der Argumentation ist dieser: Angeblich gab es jeden Tag, den Tim in der Psychiatrie verbrachte, einen Arztkontakt. „Wir haben die Krankenakte noch einmal überprüft und halten an unserer Aussage zu den stattgefundenen und korrekt dokumentierten Arztkontakten vollständig fest.“

Inzwischen haben der Rechtsanwalt und die Familie die Krankenakte vorliegen. Demnach „gab es den gesamten Sonntag keinen ärztlichen Kontakt mit dem Betroffenen. Auch am darauffolgenden Ostermontag kam tagsüber kein Arzt“, schildert der Rechtsanwalt. Erst am Montagabend sei dokumentiert, dass Anwalt Pruy einen diensthabenden Arzt erreichen konnte und auf einen Kontakt mit seinem Mandanten drängte. „Der diensthabende Arzt ging dann tatsächlich zu dem Betroffenen, allerdings ist keine Untersuchung oder Behandlung dokumentiert, sondern lediglich eine Mitteilung an den Patienten, dass am nächsten Morgen eine Visite käme.“

Aussage gegen Aussage

Es steht also Aussage gegen Aussage. Der Anwalt und die Familie argumentieren, man habe den jungen Mann nicht medizinisch ausreichend betreut, ihn dafür aber mit einer Maßnahme überzogen, die strengen Regeln unterliegt. Das Klinikum verweist auf die eigene Dokumentation sowie auf die elektronische Akte, die nachweisen würde, dass Ärzte dokumentiert hätten. Anwalt Pruy und die Familie haben eine Schadensersatzklage angekündigt auf Grundlage eines sogenannten Befunderhebungsfehlers. Ein Arzt hätte schneller verfügt, was dann nach Ostern schnell geschah: Seine Entlassung aus der Geschlossenen.

Info: So ist die Unterbringung rechtlich geregelt

Regelung: „Wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl erheblich gefährdet, kann ohne oder gegen seinen Willen untergebracht werden, es sei denn seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ist nicht erheblich beeinträchtigt“, heißt es im Psychisch-Kranken-Hilfegesetz. Es ist Grundlage für Unterbringungen.

Einweisung: Der Freistaat hatte die Unterbringung mit diesem Gesetz im Jahr 2018 neu geregelt. Damals war das nicht unumstritten. Die Zahl der zwangsweisen Unterbringungen sollte durch Krisendienste verringern werden. Ein anonymes Register, das beim Amt für Unterbringung geführt wird, gibt allerdings an, dass allein die Zahl der Unterbringungen von 2021 auf 2022 um 4,8 Prozent auf 17.005 Fälle stieg.