Nach Cannabis-Freigabe: Ist Kiffen auf der Regensburger Maidult eigentlich erlaubt?

Von Philip Hell · 3. April 2024 um 17:00

O’zündt is! In wenigen Wochen beginnt die Maidult, es ist die erste nach der Entkriminalisierung von Cannabis. Wabert künftig also der süßliche Geruch von Gras über den Festplatz?

Das Cannabis-Gesetz legt eine Reihe von Orten fest, in deren Nähe nicht gekifft werden darf. Das gilt zum Beispiel für Schulen oder Spielplätze. Für die Warendult ist das der Fall – dort liegt ein Spielplatz direkt nebenan. Dieser ist allerdings so weit vom Festplatz entfernt, dass diese Regel nicht greift. Grundsätzlich ist Kiffen auf der Maidult also erlaubt. Es gibt allerdings ein großes Aber.

Der Cannabis-Konsum „in unmittelbarer Gegenwart“ von Minderjährigen ist nämlich verboten. Das Gesetz führt diese Vorschrift nicht weiter aus. Das Bayerische Gesundheitsministerium schreibt auf seiner Webseite, dass „unmittelbare Gegenwart“ nicht genau definiert werden könne. Es hänge vom Einzelfall ab. Insbesondere im Dult-Trubel dürfte diese Regel für Schwierigkeiten sorgen. Auch am späten Abend sind zwischen den Zelten und Fahrgeschäften noch zahlreiche Jugendliche unterwegs. Laut Dultverordnung dürfen Minderjährige auch in den Abendstunden noch dort sein – zumindest wenn sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten unterwegs sind.

Auch Blunts im Zelt verboten

Die Stadt appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Dultbesucher, den Cannabis-Konsum auch dort, wo es grundsätzlich zulässig ist, zu unterlassen, betont Sprecherin von Roenne-Styra.

Auch das bayerische Kabinett treibt die Frage nach dem Kiffen auf Volksfesten um. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) betonte unlängst ebenfalls, dass der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen verboten ist. „Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Örtlichkeit und ist damit auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Volksfesten maßgebend.“

In den Zelten selbst gilt ein Rauchverbot. Das ist im Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz geregelt. Dort wird allerdings nicht explizit auf das Kiffen eingegangen.

„Potenzielle Gesundheitsgefahr für Dritte“

Die Stadt sieht die Sache so: Handelt es sich um einen „normalen“ Joint, also eine Mischung aus Tabak und Cannabis, fällt das ohne weiteres unter das Rauchverbot, wie Sprecherin Juliane von Roenne-Styra mitteilt. Handelt es sich um einen sogenannten „Blunt“, also einen Joint völlig ohne Tabak, fällt dies ebenfalls unter das Rauchverbot – meint die Stadt. Diese Annahme treffe die Behörde, in dem sie das Rauchverbot „teleologisch“ auslege. Heißt: Die Stadt blickt auf den Sinn und Zweck des Gesetzes. „Auch für Cannabisrauch ist bekannt, dass dieser viele der in Tabakrauch vorhandenen toxischen und krebserregenden Substanzen enthält und somit eine potenzielle Gesundheitsgefahr für Dritte [...] darstellt.“

Peter Artmann betreibt das Artmann’s Herzl auf der Dult. Er sagt: „Wir legen keinen großen Wert darauf, dass bei uns im Freisitz jemand kifft.“ Ihm gehe es da um den Kinder- und Jugendschutz. „Bei uns sind eigentlich immer Kinder da, die möchten wir natürlich schützen.“ Grundsätzlich sei das Thema sehr frisch, betont Artmann. Man müsse abwarten, welche Regeln am Ende wirklich gelten. „In sechs Wochen gibt es hoffentlich Richtlinien, die greifbarer sind.“

Cannabis als Dauerbrenner

Dass Cannabis auf der Dult nichts Neues ist, zeigt ein Blick auf die Bilanz der Polizeiinspektion Regensburg Nord von der vergangenen Herbstdult. Damals gaben die Beamten an, in vier Fällen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu ermitteln. Ein Vorfall sorgte besonders für Erstaunen: Bei einem Neunjährigen fanden die Polizisten eine geringe Menge Marihuana. Das Kind war darüber hinaus angetrunken.