Ab 1. April gilt das Cannabisgesetz: Frust und Freude liegen in Regensburg nah beieinander

Von André Baumgarten · 26. März 2024 um 19:00

Entkriminalisierung wirft Schatten: Ermittlern macht das neue Cannabisgesetz viel Arbeit und sorgt für viele offene Fragen. Ein Regensburger Verteidiger nennt die Neuregelung hingegen „überfällig“. Ein Überblick.

Am Montag tritt das neue Cannabisgesetz in Kraft. In Regensburg freut das eine Person ganz besonders – für sie endet schon tags zuvor vorzeitig die Haft. Bei Polizei oder Staatsanwaltschaft herrscht hingegen Ernüchterung: Zu viele offene Fragen und ein Wust an Mehrarbeit beschert das Ganze den Ermittlungsbehörden. Bis alle rund 1400 Verfahren von Hand überprüft und nötige Beschlüsse beantragt sind, dürften wohl noch Monate vergehen. „Ein Wahnsinn“ oder „Bürokratiemonster“, nennen sie das Ganze.

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Ab 1. April dürfen Erwachsene 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit dabei haben, die doppelte Menge zuhause, und bis zu drei Pflanzen daheim anbauen – aber nur für den Eigenkonsum. Weitergabe oder Verkauf bleiben strafbar, genauso der Erwerb außerhalb der sogenannten Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs. Unumstritten sind diese Neuregelungen aber nicht. Insbesondere, weil viele Details offen und Fragen unbeantwortet sind bisher. „Das Gesetz ist ein Bürokratiemonster“, sagte Regensburgs Kripo-Chef Robert Fuchs letzte Woche ganz offen, „und praktisch kaum umzusetzen.“

Eine Entkriminalisierung sehen Fuchs und seine Kollegen der örtlichen Dienststellen in Regensburg nicht: Wie soll bei einer Kontrolle nachgewiesen werden, dass die 25 Gramm in der Hosentasche legal und nicht illegal beschafft wurden. Letztlich sorge man so „eher für mehr Arbeit als weniger für die Polizei“, erklärte Gerhard Roider, der Chef der Polizeiinspektion Regensburg-Süd in der Altstadt. Aus seiner Sicht gehe das Gesetz in der jetzigen Form am Ziel vorbei, zur kontrollierten Abgabe durch zertifizierte Stellen (was es beim Konsum in Regensburg zu beachten gilt, lesen Sie hier) zu kommen.

Polizei übt ungewöhnlich deutliche Kritik

Fuchs wurde noch deutlicher: „Mir erschließt sich nicht, wie man sowas als Jugendschutz verkaufen kann.“ Es werde künftig eher „nur wenige Jugendliche geben, die es nicht probieren“. Die Bedeutung von Cannabisprodukten als klassische Einstiegsdroge werde aus seiner Sicht völlig unterschätzt, auch, dass es bei jungen Menschen oftmals Psychosen auslöse. Letztlich seien alle anderen Länder, die es legalisiert haben, daran gescheitert. Gleiches fürchte der Kripo-Chef am Ende auch in Deutschland.

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Strafverteidiger Georg Karl hat seine Meinung nach anfänglicher Skepsis geändert: Das neue Gesetz sei „grundsätzlich zu begrüßen“ – Cannabisprodukte wären mit anderen Betäubungsmitteln längst nicht mehr gleichzusetzen. Die Neuregelung sei daher „konsequent, wenn nicht sogar überfällig“. Doch auch der promovierte Jurist schränkt etwas ein: Ob die einzelnen Vorschriften alle „praktikabel sein werden, bleibt abzuwarten“. Insbesondere zur Frage, ob und wie der Privat- oder Gemeinschaftsanbau kontrolliert werden könne. Fragwürdig erscheint ihm auch die Idee „eine Cannabis-Club-Kultur etablieren zu wollen“. Grundlegend aber ist Karl überzeugt, dass das Gesetz zu einer ganz erheblichen Entlastung der Justiz führen werde.

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Aktuell sieht es danach aber noch nicht aus, wie Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher sagte. Pünktlich sei die Prüfung aller Fälle, wo Strafhaft läuft, gestern abgeschlossen worden. Drei Vollstreckungen würden daher eingestellt – nur einer komme frei, die zwei anderen hätten weitere Urteile abzusitzen. Bis alle rund 1400 Verfahren händisch geprüft und aufgearbeitet seien, werden laut Rauscher noch gut zwei Monate vergehen. Zumal nahezu „stündlich neue Fallkonstellationen“ hinzukämen, wo sich neben Strafbarkeit oder -maß beispielsweise Verjährungsfristen änderten. „Das ist eine Sisyphusarbeit“, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Regensburg. Es sei im November begonnen, aufgrund von Anpassungen im Gesetz teils aber wieder pausiert worden. Rauscher sagte klar: „Aktuell bleiben anderen Dinge liegen.“

Unklares Gesetz musste geschult werden

Wegen des Cannabisgesetzes wurde für alle bayerischen Staatsanwaltschaft eigens eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Doch bis zuletzt sei unklar gewesen, was wirklich in Kraft trete. „Wir haben ein Gesetz geschult, von dem wir nicht wussten, wie es tatsächlich kommt“, erklärte Rauscher. Bewerten will er die Neuregelung jedoch nicht. Nur so viel: Bei Höchststrafen von fünf Jahren würden Anklagen mit 150 Kilogramm Marihuana künftig wohl beim Amtsgericht landen. „Damit werden wir leben müssen.“

Auch Landgerichtspräsident Clemens Prokop äußerte sich eher kritisch: Verfolge man die Fachliteratur, „ist das Ganze schon mit gewissen Risiken verbunden“, erklärte er. Das werden sich wohl aber im Detail erst noch zeigen müssen.

„Rund 1400 Verfahren müssen händisch durchgesehen werden“, sagt Thomas Rauscher, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Regensburger Anklagebehörde. Foto: Baumgarten
„Die Zahl der Verurteilungen wird ganz massiv zurückgehen“, ist der Regensburger Strafverteidiger Georg Karl überzeugt. Foto: Cristian Vania
„Alle anderen Länder, die es getan haben, sind damit gescheitert“, sagt Robert Fuchs, der Chef der Kriminalpolizei in Regensburg. Das drohe nach seiner Meinung auch in Deutschland. Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz