Social Clubs sind trotz Bayerns Cannabis-Polizei nicht abzuschrecken

Von Anna Moreno Grupp · 21. März 2024 um 05:00

Von Beginn an war die bayerische Regierung gegen die Teillegalisierung von Cannabis. Am Freitag landet das vom Bundestag beschlossene Gesetz nun abschließend im Bundesrat. In der Länderkammer werden die unionsgeführten Länder Bayern und Sachsen vermutlich alles dafür tun, um das Vorhaben zu verzögern. Sollte das Gesetz trotz Widerstand den Bundesrat passieren, ist Bayern mit einer Kontrolleinheit gerüstet. Doch die geplanten Anbauvereinigungen schreckt das nicht ab.

„Die Motivation, einen Cannabis Club zu gründen, sicheres Cannabis zur Verfügung zu stellen und die Bevölkerung offen und ehrlich über Cannabis aufzuklären, ist weiterhin sehr hoch“, sagt der Inhaber der CBD-Shops „Hanf im Glück“ in Regensburg und Straubing, Kilian Bohn. Daran könne auch eine Kontrolleinheit nichts ändern.

Kontrolleinheit soll nicht Polizei entlasten

20 neue Stellen sollen für die „zentrale Kontrolleinheit für Anbauvereinigungen“ beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) entstehen. Die Vorbereitungen dafür laufen auch Hochtouren. „Um einen effizienten Verwaltungsvollzug zu gewährleisten, wird sich die Kontrolleinheit aus Verwaltungsfachleuten, Kontrollpersonal und wissenschaftlichen Mitarbeitern zusammensetzen“, wie ein Sprecher des LGL auf PNP-Anfrage mitteilte. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) rechnet mit Ausgaben in Millionenhöhe (die Mediengruppe Bayern berichtete).

Die Kontrolleure werden sich vor allem auf die Prüfung von Anträgen der Anbauvereinigungen sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten jener Social Clubs fokussieren. Alles ,was jedoch mit dem privaten Eigenanbau und dem Konsum sowie dem Werbeverbot für Cannabis zu tun hat, werde den Kreisverwaltungsbehörden übertragen, wie der Sprecher erklärte.

Doch „die Zentrale Kontrolleinheit hat nicht die Aufgabe, die Polizei zu entlasten.“ Sie werde jedoch bei den Erlaubnisverfahren und den Vor-Ort-Kontrollen der Cannabis Social Clubs frühzeitig eingebunden.

„Das schreckt uns nicht ab“, betont Kilian Bohn. „Umso mehr werden wir das Augenmerk auf die Qualitäts- und Hygienevorschriften legen, um keinen einzigen Fehler zu machen.“ Da die Pflanzen Temperaturen bis zu 27 Grad sowie eine hohe Luftfeuchtigkeit benötigen, seien auch die Hygienestandards dementsprechend hoch, erklärte Bohn.

Mehraufwand an Personal und Kosten

Aufgrund der restriktiven Auslegung der Cannabis-Legalisierung, habe Bohn in der Umsetzung bereits mehr Aufwand miteinberechnet. „Das ist natürlich ein Mehraufwand an Personal und Kosten, was sich im schlimmsten Fall auf die Preise für Cannabis auswirkt und somit den Schwarzmarkt weiterhin konkurrenzfähig macht“, erklärte er. Seiner Meinung nach stelle sich die Staatsregierung damit selbst ein Bein.

Beirren lässt sich Bohn davon aber nicht. Schwierigkeiten mit den Behörden sei er als Inhaber von CBD-Shops bereits gewohnt. Außerdem habe er ähnliche Situationen bereits in einem spanischen Pilotprojekt miterlebt, das das Franchise-Unternehmen „Hanf im Glück“ vor zwei Jahren in Barcelona auf die Beine stellte.

Dass das Gesetz in Deutschland jedoch auch unter den Tisch fallen könnte, daran will Bohn nicht einmal denken. „Die Planungen sind schon sehr weit fortgeschritten.“ Konzepte seien geschrieben, Vorverträge für Immobilien, in denen sowohl der Anbau als auch der Verkauf der Clubs organisiert werden könnte, ausgehandelt und Jobprofile erstellt.

800 Vor-Registrierungen in Regensburg

So würden in den Gewerbe- und Industriegebieten an jedem der sechs „Hanf im Glück“-Standorte in Bayern Anbauanlagen entstehen, die Cannabis für die jeweils maximal 500 Mitglieder der Social Clubs produzieren. Vorstellen könne man sich eine solche Anlage wie ein Labor, erklärt Bohn.

„In Regensburg haben sich knapp 800 Menschen vorregistriert, in Schwabing etwa 600“, sagt Bohn. Aufgrund der immensen Nachfrage seien aber auch Anbauanlagen und Social Clubs in anderen bayerischen Städten denkbar. „Bei uns wird jedes Mitglied mit anpacken müssen, wenn es vom gemeinschaftlich produzierten Cannabis profitieren möchte.“ Die Möglichkeiten reichten dabei vom Vorbereiten und Durchführen der Präventionsarbeit über Arbeiten in der Ausgabestelle bis hin zu unterstützenden Tätigkeiten in der Produktionsstätte, führt Bohn aus. „Den Wille zur Teilhabe spüren wir aber jetzt schon.“

Mögliche Szenarien im Bundesrat

Gesetz tritt in Kraft: Sollten die Länder im Bundesrat keinen Einspruch einlegen, tritt das Gesetz in zwei Stufen in Kraft. Ab dem 1. April sind somit der private Anbau und der Konsum von Cannabis legal. Der gemeinschaftliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist erst ab dem 1. Juli rechtsgültig.

Gesetz wird verzögert: Da die Länderkammer dem Gesetz nicht zustimmen muss, könnte das Gesetz nicht verhindert, jedoch aufgehalten werden. Die Union bräuchte 35 der 69 Mitgliederstimmen, um ein Vermittlungsverfahren einzuleiten. Zwar ist in jeder Landeskoalition bis auf Bayern mindestens eine Ampelpartei vertreten, doch auch dort gibt es Politiker, die das Gesetz kritisieren. Sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, bleibt ungewiss, wie lange sich das Verfahren hinzieht, da es keine klaren Regelungen zur Dauer solcher Verhandlungen gibt. Deshalb befürchten einige aus der Ampel-Koalition, dass das Gesetz dort bis zur nächsten Bundestagswahl unter den Tisch fallen könnte.