Bubatz-Karte: Wo der Joint im Landkreis Cham ab 1. April weiterhin nicht erlaubt ist

Am Chamer Marktplatz oder im Kurpark in Bad Kötzting einen Joint rauchen? Mit der geplanten Freigabe von Cannabis würde auch der Konsum der Droge an öffentlichen Plätzen möglich – jedoch nicht ohne Einschränkungen, wie die sogenannte Bubatz-Karte aufzeigt.
Die deutschlandweite Grafik kennzeichnet, wo das Kiffen laut Gesetz bald erlaubt sein soll und wo das Anzünden des Joints auch weiterhin verboten bleibt.
Dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt, liegt in erster Linie am Zusammenspiel von Cannabis-Gesetz und Jugendschutz. Die weiträumigen roten Flecken im Bereich des Chamer Schulbergs, der Bürgermeister-Dullinger-Straße in Bad Kötzting oder dem Rodinger Schulzentrum etwa verdeutlichen, dass der Gesetzgeber den Konsum von Cannabis künftig selbstredend nicht nur in den Einrichtungen selbst, sondern auch in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder öffentlich zugänglichen Sportstätten untersagt.
Radius von hundert Metern
Konkret umfasst der Radius mittlerweile jeweils hundert Meter. Zum Vergleich: Im ursprünglichen Gesetzesentwurf vom August 2023 waren noch strengere Regeln geplant. Damals war für den Cannabis-Konsum eine Verbotszone rund um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spiel- und Sportplätze mit einem Radius von 200 Metern vorgesehen. Unabhängig davon soll ein grundsätzliches und uneingeschränktes Verbot des Konsums von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen gelten. Selbiges betrifft öffentliche Spielplätze und Freizeitanlagen.
Daher werden in der Karte auch der Bereich um die Quadfeldmühle oder sämtliche Parkanlagen im Landkreis, wie etwa der Chamer Stadtpark, jeweils als Sperrbereich gekennzeichnet. Einzig der Bad Kötztinger Kurpark scheint noch nicht zur hundert Prozent Cannabis-freien Zone erkoren worden zu sein. Dort beschränkt sich gemäß der Bubatz-Karte der Bereich, in dem der Konsum von Cannabis verboten ist, bislang nur auf das Gebiet rund um den Spielplatz nahe des Kiosks. Hinzu kommt die Sperrfläche rund um das Stadion am Roten Steg, die bis in den südlichen Teil der Parkanlage reicht.
Die vor allem im Sommer stark frequentierten Plätze in den Innenstädten, wie etwa die Marktplätze in Cham, Bad Kötzting, Waldmünchen und Rötz, scheinen indes beim Blick in die Karte kleine Kifferparadiese zu sein. Das liegt daran, dass die Bubatz-Karte momentan noch nicht das Konsumverbot in Fußgängerzonen anzeigt. Dort darf nach momentanen Stand zwischen 7 und 20 Uhr kein Cannabis konsumiert werden.
Gerade mit Blick in die eng bebauten Innenstädte wird schon jetzt deutlich, dass es für Cannabis-Konsumenten im öffentlichen Raum schwierig sein wird, herauszufinden, in welchem Umkreis man sich genau befindet.
Nachfragen bei den zuständigen Ordnungsämtern zeigen, dass kurz vor dem 1. April, als Datum des möglichen Inkrafttretens des Gesetzes, noch vieles unklar ist, was den Umgang mit der dann teillegalen Substanz im öffentlichen Raum betrifft. „Die Situation ist momentan noch zu ungewiss“, sagt etwa Michael Bücherl vom Ordnungsamt in Cham. Ebenso bedeckt hält man sich in Bad Kötzting. „Die Planungen laufen momentan“, sagt Linda Pregler von der Stadtverwaltung in Hinblick auf entsprechende künftige Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung.
Vieles ist noch unklar
Ebenfalls noch unklar ist in dieser Sache der künftige Handlungsspielraum der Kreisverwaltungen, wie Fabian Koller, Pressesprecher des Landratsamtes Cham, mitteilt. „Inwieweit die Landratsämter konkret beim unmittelbaren Vollzug der möglichen Regelungen, insbesondere dem Konsumverbot, betroffen sein werden, steht momentan noch nicht fest“, sagt er mit Blick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesrates über das neue Gesetz am 22. März.
Sollte das Gesetz erlassen werden, plant Bayern eine zentrale Kontrolleinheit beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), um einen möglichst strengen und konsequenten Vollzug zu gewährleisten, so Koller.
