Cannabis-Legalisierung: Dickes Altfall-Paket auch für die Chamer Justiz

Von Martin Hladik · 7. März 2024 um 19:00

Das neue Cannabisgesetz enthält auch ein Amnestie-Regelung. Die bringt der Justiz jede Menge Arbeit. Aber schon jetzt erschwert die Hängepartie um das neue Gesetz, die Arbeit von Polizei und Gerichten.

Man stelle sich diese Situation vor: Die Polizei kontrolliert ein Fahrzeug und im Handschuhfach liegt ein Joint. Bisher war die Sache klar: Ein Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz mit entsprechenden Ermittlungen und Schreiben von der Staatsanwaltschaft. Künftig dürfte der Joint im Handschuhfach, der Besitz von geringen Mengen Cannabis straffrei sein.

Soweit, so klar. Aber das neue Cannabisgesetz enthält auch eine Amnestie-Regelung. Menschen, die bisher wegen Besitz von geringen Mengen Cannabis bestraft wurden, werden rückwirkend ihre Strafen erlassen bekommen. Das heißt also, wenn jetzt die Polizei so einen Joint findet, könnte sie einen zwar nach der jetzigen Gesetzlage anzeigen – aber sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, geplant ist der 1. April, würde die Strafe erlassen. Müssen die Polizisten also sozusagen für den Papierkorb arbeiten?

Ebenso schwierig ist die Situation vor Gericht. Hier ist im Wesentlichen die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt, die Altfälle wieder aufzurollen. Für die Staatsanwälte beim Amtsgericht in Cham ist die Staatsanwaltschaft in Regensburg zentral zuständig. Sie betreut neben Cham, Regensburg Stadt und Landkreis, das Gebiet Straubing und den Bereich Kelheim, also ein Gebiet von rund 770000 Einwohnern.

Geschätzt 1000 Altfälle

„Ganz grob geschätzt 1000 Altfälle“ müsse die Staatsanwaltschaft derzeit in Zusammenhang mit dem neuen Cannabisgesetz prüfen, sagt Thomas Rauscher. Er ist Sprecher der Staatsanwaltschaft in Regensburg. Bereits seit November sei man dabei, die dringlichsten Fälle zu überprüfen.

Die dringlichsten Fälle seien die, so erklärt Rauscher, deren Täter derzeit wegen eines künftig straffreien Cannabis-Delikts im Gefängnis sitzen. Das könnten doch nicht viele sein, fragt der Reporter zurück. Schon jetzt bliebe es doch bei geringen Mengen in der Regel bei Bewährungsstrafen. Allerdings, so wendet Rauscher ein, gebe es auch „Bewährungsversager“ also Menschen, die mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind oder/und gegen ihre Bewährung verstoßen haben. Hier habe die Staatsanwaltwaltschaft Regensburg schon alle gesichtet. „die sollten nach den 1. April nicht mehr in Haft sitzen“, wenn das Gesetz zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Aber das ist mittlerweile wieder fraglich, es liegen aus verschiedenen Ländern für den Bundesrat zumindest Verschiebungs-, aber auch Änderungsanträge vor.

Jeder Fall muss geprüft werden

Doch die Sachlage ist auch jetzt schon weitaus schwieriger, macht Rauscher deutlich. Die reinen BTM-Fälle seien noch einfach zu finden. Aber nicht immer seien die Betäubungsmittelfälle so klar erfasst, sagt Rauscher. Oft gebe es auch Fälle mit mehreren Straftaten, bei denen ein Gesamturteil gefällt werden, beispielsweise wenn ein geringfügiges BTM-Delikt und eine Körperverletzung gemeinsam abgeurteilt wurden. Dann müsse der Fall gefunden und eine entsprechend mildere Strafe gefunden werden.

Das bedeute, dass die Staatsanwälte sich jeden Fall genau ansehen müssen. In vielen Pressebeiträgen zu diesem Thema wird das als „händisch“ bezeichnet, gemeint ist damit die Einzelfallbetrachtung. Das gilt auch für reine Cannabisfälle. Auch hier muss der Sachverhalt genau betrachtet werden, sagt Rauscher. Denn Besitz- und Erwerb von geringen Mengen sind künftig – außer in Ausnahmefällen – straffrei. Der Handel mit Cannabis war und bleibt aber ein Delikt, außer in den vom neuen Gesetz vorgegebenen Wegen.

Aktuelle Cannabis-Fälle wurden von der Staatsanwaltschaft zurzeit auf Eis gelegt und gar nicht erst zur Verhandlung gebracht, sagt Rauscher. Für den Papierkorb wolle keiner arbeiten, sagt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Was die Behandlung der Altfälle generell erschwert habe, sei die lange Zeit „unübersichtliche Rechtslage“ gewesen. Jetzt werde das Gesetz wohl kommen , vermutet Rauscher . Ein Restzweifel in seiner Stimme ist allerdings deutlich zu hören. Mit dem Thema und dem „mehrfach veränderten Gesetz“ beschäftigten sich seit Monaten Arbeitsgruppen.

Beim Amtsgericht in Cham haben zwei Strafrichter mit Betäubungsmitteldelikten zu tun. Die Altfälle beschäftigten aber zunächst hauptsächlich die Staatsanwaltschaft, erklärt der Pressesprecher des Chamer Amtsgerichtes, Stefan Simeth. Die Richter stellten zwar fest, dass derzeit weniger Fälle verhandelt würden, dies könne aber daran liegen, dass die Staatsanwaltschaft Fälle mit künftig anderer Rechtslage zurückhält. Ein Umstand, den der Sprecher der Staatsanwalt bestätigt hat. Eine genaue Zahl für die Altfälle für Cham lasse sich nicht benennen. So bleibt nur die rechnerische Annäherung. Anhand der Schätzung der Regensburger Staatsanwaltschaft dürften aufgrund der Einwohnerzahlen die Cannabis-Altfälle im Landkreis Cham zwischen 150 und 200 liegen. Sicher ist sich Simeth allerdings, dass auch auf die Chamer Justiz reichlich Arbeit mit Altfällen, aber auch mit dem neuen Gesetz zukomme. Momentan würde Verfahren, in denen Cannabis eine Rolle spiel, nach dem derzeit aktuellen Gesetzen geurteilt. Allerdings mit Augenmaß. Weil immer noch nicht klar ist, wann das neue Gesetz gültig werde, sei es „schwierig“, Verfahren „liegen zu lassen“.

Aber wie geht die Polizei mit Cannabisdelikten um. Gerade an der Grenze gehört das Auffinden von Kleinmengen an Cannabis zum Alltagsgeschäft. Eine Nachfrage bei der Bundespolizei ergibt folgendes Bild. Die Pressesprecherin der Bundespolizei sagt, dass es keine Weisungen zu einer andern Behandlung dieser Fälle gebe. Als Exekutive halte man sich an die derzeit gültige Gesetzeslage. Also werde jeder BTM-Fall zur Anzeige gebracht und das Rauschgift sichergestellt. Zudem gehe es bei den Grenzkontrollen, nicht nur um den Besitz von Cannabis, sondern auch um die Einfuhr über die Grenze und die bleibt weiter strafbar.

„Es wird spannend“

„Eine Handlungsanweisung gibt es noch nicht“, sagt auch Josef Weindl , Inspektionsleiter bei der Polizei in Furth. „Es wird spannend!“, ist er sich sicher. Momentan werde „geltendes Recht umgesetzt“. Das bedeute, auch bei den künftig straffreien Mengen werde das Cannabis sichergestellt und die Tat zur Anzeige gebracht. Allerdings werde nicht unbedingt mehr ermittelt. Darüber entscheide die Staatsanwaltschaft.

Aber auch die erste Zeit mit dem neuen Gesetz würde für die Polizei „spannend“. Woher beispielsweise soll die Polizei wissen, ob das Cannabis legal erworben wurde, oder was genau bedeute es, dass im Umfeld von Kindergärten oder Spielplätzen nicht konsumiert werden dürfe. Gelte da allein eine räumliche Grenze oder genüge es, dass der Konsum für die Kinder nicht sichtbar sei. Weindl befürchtet, dass der Aufwand für die Polizei eher größer als geringer wird. „Es wird schwierig, aber wir werden auch das hinkriegen!“