Landratsamt Kelheim teilt Neustadt a.d. Donau weitere Geflüchtete zu – „Die Situation überfordert uns“

Das Landratsamt Kelheim teilt der Stadt weitere 48 Geflüchtete zu. Bürgermeister Thomas Memmel kritisiert das Vorgehen. In einer Pressemitteilung der Stadt wird unter anderen von einem „Alleingang des Landrats“ gesprochen.
Daneben erneuert Bürgermeister Memmel seine bereits in der Mittelbayerischen geäußerte Kritik an der Unterbringung. Der Bürgermeister sei „nicht glücklich“ heißt es in der Pressemitteilung weiter. „Gerade hier sollten Behörden besser zusammenarbeiten“, wird Memmel zitiert.
„Rolle des Boten“
Wieder bleibe Neustadts Bürgermeister Thomas Memmel nur die „Rolle des Boten“: Erst im Rahmen der jüngsten Stadtratssitzung im März hatte er die Öffentlichkeit über die Pläne des Landratsamtes informiert, insgesamt 80 Geflüchtete im Boardinghaus in der Rentamtstraße unterbringen zu wollen. Bereits damals stellte er klar: „Möglichkeiten einzuschreiten haben wir als Kommune kaum bis gar nicht. Denn der Vertrag zwischen dem Landratsamt und dem Vermieter ist ein privatrechtlicher Vertrag.“
Nun sollen weitere 48 Geflüchtete folgen – und auch diesmal war die Stadt Neustadt nur Zaungast. „Mitte vergangener Woche hat uns eine Information des Landratsamtes erreicht, dass drei weitere Mietobjekte im Raum stehen und kurz darauf wurde bekannt, dass Landrat Martin Neumeyer die Verträge schon unterschrieben hat“, berichtet Memmel. Ein persönliches Gespräch zwischen ihm und dem Landrat habe es im Vorfeld der Unterschrift nicht gegeben. Und das obgleich der markanten Lage eines der Objekte, bedauert Neustadts Bürgermeister.
Konkret bezieht sich der Bürgermeister dabei auf den Rundturm am Stadtwall, der in unmittelbarer Nähe zum Boardinghaus – beide Anwesen sind rund 100 Meter voneinander entfernt – und damit ebenfalls mitten in der Stadt liegt: 20 Personen will das Landratsamt Kelheim dort unterbringen. Weitere Objekte wurden in Schwaig (neun Plätze) und Bad Gögging (14 Plätze) angemietet. Zudem wird das Boardinghaus auf 85 Plätze (statt bislang 80 Plätze) aufgestockt.
Der Rundturm war bereits im Rahmen der Flüchtlingsankünfte im Jahr 2015 als Unterkunft hergerichtet worden, seinerzeit aber nicht als Unterkunft benutzt worden.
„Dass die aktuelle Lage Kreis und Kommunen fordert, ist mir bewusst. Ebenso, dass die Situation für die betroffenen Menschen nicht leicht ist. Bislang sind wir immer gut damit gefahren, schwierige Themen durch Zusammenarbeit auf allen Ebenen und auf Augenhöhe zu lösen und nicht im Alleingang“, so Memmel.
„Hätte Gespräch gewünscht“
Weiter sagt er: „Ob die benachbarte Lage der beiden Objekte schlichtweg nicht aufgefallen ist, so dass nun allein 105 Geflüchtete inmitten der Innenstadt untergebracht werden, darüber möchte ich nicht spekulieren. Ich hätte mir vor der Unterschrift ein Gespräch gewünscht.“
Bei einem respektvollen Umgang wäre man in Neustadt bereit gewesen, konstruktiv gemeinsam an einer „kleinteiligeren“ Lösung zu arbeiten, so Memmel. Denn dieses Konzept habe sich in der Vergangenheit als vorteilhafter erwiesen, um dem „Spagat“ zwischen dem öffentlichen Unterbringungsbedürfnis einerseits und dem Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger andererseits entsprechen zu können.
„Diese Situation von 128 Geflüchteten zusätzlich in unserer Stadt überfordert uns, denn es geht ja nicht nur um die Unterbringung. Als Kommune erwarte ich nun auch ein schlüssiges Konzept des Landrats, wie die Betreuung und Integration vor Ort erfolgen soll“, so Memmel, denn die Bereitschaft in der Gesellschaft, solche Projekte zu unterstützen, sei gesunken. Und diese Aufgabe werde umso schwerer, umso weniger kooperativ und transparent auf behördlicher Seite zusammengearbeitet werde.
Die Nachricht von der Nutzung des bisherigen Boardinghauses an der Ecke Rentamtstraße und Herzog-Ludwig-Straße in der Februarsitzung des Neustädter Stadtrats hatte im öffentlichen Teil der Sitzung keine Wortmeldungen ausgelöst.
Vermutlich werden die ersten Flüchtlinge schon bald eintreffen. Auf Nachfrage erklärte Sonja Endl, stellvertretende Pressesprecherin des Landratsamtes Kelheim, im Februar: „Bis zum Zeitpunkt der Zu-weisung“, so Sonja Endl, „kann nicht mit Sicherheit vorher-gesagt werden, welche Personengruppen dem Landkreis zugewiesen werden. Diese Entscheidung trifft die Re-gierung von Niederbayern.“