Regensburg: Brückenbasar-Schläger muss in den Entzug – Täter erlebte Rassismus

Ein regelrechter Prügel-Exzess bringt einen 31-Jährigen länger hinter verschlossene Türen. Der Mann hatte im Sommer einen 48-Jährigen massiv attackiert – obwohl ihm dieser nur helfen wollte.
Der 48-Jährige war gegen 3.30 Uhr auf dem Heimweg, als er den 31-Jährigen sah, wie er am Brückenbasar auf dem Boden lag. Er wollte dem Mann aufhelfen – als dieser völlig ausrastete, da er der Meinung war, der Mann klaue ihm das Rad. Er prügelte den 48-Jährigen quer durch den Brückenbasar, erst eine Zeugin konnte den 31-Jährigen beruhigen. Als die Polizei anrückte, wehrte sich der Mann gegen die Festnahme und beleidigte die Beamten massiv – auch dafür stand er vor Gericht.
Täter erlebte Rassismus
Gestern fällte die Zweite Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Thomas Polnik das Urteil gegen den Mann. Der 31-Jährige muss vier Jahre in Haft – drei Jahre davon allerdings im Maßregelvollzug. Das heißt: Der Mann darf eine Therapie machen. Er ist seit Jahren von Alkohol und Drogen abhängig. Auch zum Zeitpunkt der Tat war er massiv betrunken und unter dem Einfluss von Drogen.
Richter Thomas Polnik ging in seinem Urteil auch auf die Lebensgeschichte des Angeklagten ein. Dieser wuchs in Sachsen auf, wo er aufgrund seiner Herkunft und Hautfarbe rassistisch angefeindet worden sei. Solche Vorfälle habe der Angeklagte immer wieder erleben müssen, sagte Polnik. Diese Anfeindungen seien eine Konstante in seinem Leben gewesen und hätten dazu beigetragen, dass er gewissermaßen auf die schiefe Bahn geriet. Eine zweite Konstante in seinem Leben sei der Konsum von Alkohol und Drogen. Er habe seit seiner Jugend stark getrunken, später kamen harte Drogen hinzu. Zwei Therapien verliefen nicht erfolgreich.
Die Tat war ursprünglich als versuchter Totschlag angeklagt. Verurteilt wurde der 31-Jährige allerdings wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Schläge und Tritte des Angeklagten hätten zwar das Potenzial gehabt, das Opfer tödlich zu verletzen. Die Kammer hielt dem Angeklagten allerdings zugute, später vom 48-Jährigen abgelassen zu haben. Das sei als strafbefreiender Rücktritt vom Totschlag zu werden, betonte Richter Polnik.
Die Kammer wertete es darüber hinaus als positiv, dass der Angeklagte aufrichtig Reue gezeigt habe. Der 31-Jährige entschuldigte sich mehrfach bei dem 48-Jährigen. Zudem sei er im Rahmen seiner Möglichkeiten geständig gewesen – der Angeklagte hatte zahlreiche Erinnerungslücken. Als negativ wertete die Kammer dagegen, dass der Angeklagte zahlreiche Vorstrafen hat, zudem sei der 31-Jährige mit großer Brutalität vorgegangen. Es hätte auch weitaus schlimmer ausgehen können, betonte Richter Polnik.
Therapie könnte helfen
Am Maßregelvollzug führe für den 31-Jährigen kein Weg vorbei. „Der Angeklagte ist alkoholabhängig“, stellte Polnik fest. Ohne Behandlung sei davon auszugehen, dass der Angeklagte erneut zur Gefahr für Menschen werde. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte eine Therapie auch durchstehen könne, so der Richter weiter.
Polnik wandte sich noch direkt an den Angeklagten. Dieser habe der Kammer im Verfahren durchaus imponiert. Die Reue des 31-Jährigen sei glaubhaft. Auch auf die rassistischen Anfeindungen, die der Angeklagte immer wieder erlebte, ging Polnik nochmals ein. „Der Kammer ist bewusst, dass es der Angeklagte nicht immer leicht hatte.“ Wenngleich der Richter dem Angeklagten klar sagt: „Für Sie ist es fünf vor zwölf.“