Verletzung der Fürsorgepflicht: Mutter schickte Söhne zwei Jahre nicht zur Schule

Von Passauer Neue Presse · 11. Februar 2024 um 16:15

„Ich bin der Souverän. Die Richterin hat den Saal verlassen, ich sehe die Verhandlung als beendet.“ Mit diesen Worten wollte sich eine 50-jährige Frau aus dem Altlandkreis Kötzting aus dem Chamer Gerichtssaal entfernen, in dem eine Verhandlung gegen sie wegen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht unter Vorsitz von Richterin Birgit Fischer stattfand.

Die hatte sich gerade zur Urteilsformulierung zurückgezogen, als die Angeklagte verschwinden wollte, um ihre Ablehnung gegen den Staat und sein Rechtssystem zu demonstrieren – sie wurden von Polizeibeamten daran gehindert.

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Zu einem ersten Verhandlungstermin war die Angeklagte nicht erschienen, so dass sie nun vorgeführt worden war. Zu Beginn der Sitzung machte sie klar, dass sie „als freier Mensch“ hier sei, nicht aussagen werde und stehen bleibe. Mit versteinerter Miene folgte sie den Ausführungen von Staatsanwalt und Zeugen und hatte nur ein leichtes Lächeln für ihre Gesinnungsgenossen im Zuhörerraum. Der Staatsanwalt warf der Frau vor, dass sie ihre beiden Söhne, damals zehn und 14 Jahre alt, während zwei Jahren nicht zur Schule geschickt hatte und damit gegen ihre Fürsorgepflicht verstoßen habe.

Angeklagte: Wollte Gesundheit der Kinder nicht gefährden

Der Schulleiter der Bad Kötztinger Mittelschule erzählte, dass nach dem Corona-Lockdown im Herbst 2021 der Schulbetrieb wieder anlief. Als die Söhne der Angeklagten nicht zum Unterricht kamen, wurde eine Abmahnung an sie geschickt. Bei einer Anhörung sagte diese, sie wolle die Gesundheit ihrer Kinder nicht gefährden und unterrichte sie zu Hause. Anfang Dezember wies die Schule erneut auf die Schulpflicht der Buben hin. Als die Kinder weiter nicht zur Schule kamen, schickte das Jugendamt einen Bußgeldbescheid. Im April 2022 erhielt die Schule eine Mitteilung, dass die Frau ihre Söhne von der Schule abgemeldet habe wegen eines Auslandsaufenthaltes. Auch ihre Gemeinde bestätigte die Abmeldung des Wohnsitzes.

Seit diesem Schuljahr sind beide Buben aber wieder an der Schule. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes hatte erstmals Kontakt mit der Familie im Januar 2023. Bei einem Hausbesuch traf er die Mutter und ihre beiden Söhne. Doch stellte er dort fest, dass ihre Auffassungen über die Schulpflicht unvereinbar waren.

Die Angeklagte glaubte, dass sie ihre Kinder selber gut unterrichten könne. „Die Schulpflicht war nicht erfüllt, aber die Söhne schienen erzogen und sozial verflochten zu sein“, schilderte der Sozialpädagoge seinen Eindruck. Bei einem weiteren Kontakt habe er der Frau gesagt, dass er die Sache ans Familiengericht gebe, wenn sie ihre Buben nicht zur Schule schicke. Da meinte sie, dass sie sowieso ins Ausland gehe. Sie habe sich dann auch bei der Gemeinde abgemeldet. Aus der Türkei habe es einen Hinweis gegeben, dass die Familie sich dort aufhalte. Andere Meldungen kamen, dass sie immer für ein paar Tage in Tschechien eingemietet war.

Mutter stand laut Gutachter Querdenkerszene nahe

Im Mai 2023 habe die Polizei Bogen mitgeteilt, dass die drei sich zwar in Deutschland abgemeldet hätten, aber doch wieder oder noch hier seien. Das Jugendamt habe jedoch keine Möglichkeit, aktiv zu werden, wenn die Familie nicht in Deutschland gemeldet sei. Doch in den Sommerferien desselben Jahres meldete sich die Angeklagte zurück und bekundete, dass ihr jüngerer Sohn wieder die Schule brauche.

Auf Nachfrage der Richterin meinte der Sozialpädagoge, dass Corona und die staatlichen Hygienemaßnahmen einen Teil zur Haltung der Frau beigetragen hätten, aber dass sie wohl schon vorher der Querdenkerszene nahegestanden habe. Ein Polizeibeamter sagte, dass seine Kollegen aus Bogen bei einer Vernehmung der Frau und ihrer Söhne wegen einer anderen Sache erfahren hatten, dass diese nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, aber hier leben. Deshalb gaben diese die Sache an die Staatsanwaltschaft Regensburg, die wieder die Chamer Polizei auf den Fall ansetzte. Einmal mehr habe die Frau „die typischen Reichsbürger-Schriften“ gezeigt.

Als die Richterin die Angeklagte schließlich zu ihrem Einkommen fragte, sagte diese: „Ich bin als freier Mensch hier und werde keine Fragen beantworten.“ Der Staatsanwalt forderte für die Verletzung der Fürsorgepflicht eine Haftstrafe von acht Monaten und eine Geldbuße von 2000 Euro.

Richterin Birgit Fischer verurteilte die Angeklagte zu fünf Monaten auf Bewährung, 2000 Euro Buße an die Kindernothilfe und zur Befolgung der Weisung, ihre Söhne zur Schule zu schicken.